Bahn-Sammelthread

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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
990
513
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Liegt daran, dass nicht jeder Zug jeden Tag faehrt. In Anbetracht des geplanten Streiks hat man wahrscheinlich schon manche Zuege dorthin gefahren, wo sie am Mittwochmorgen gebraucht worden waeren. Oder man hat manche Reparatur vorgezogen, in der Erwartung, dass die Zuege nicht gebraucht werden.

Jetzt findet kein Streik statt, aber manche Zuege sind wahrscheinlich nicht dort, wo sie nach Fahrplan hingehoeren.
So so und heute am Sonntag braucht man keine Züge mehr ja klar das würde vielleicht klappen wenn der Streik heut Nachmittag abgesagt worden wär.
Das gleiche gilt fürs Personal ich kann mein Personal erst heim schicken wenn sicher ist ich brauch es nicht das hätte man nach dem Gericht auch noch machen können.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
990
513
Weil es die Beeinträchtigungen bei der Deutschen Bahn ohnehin 365 Tage im Jahr gibt.

Außer in Schaltjahren. Da gibt es die Beeinträchtigungen 366 Tage im Jahr.
Eben! Die haben sicher auch in der Schule erzählt der Hund hat die Hausaufgaben gefressen!

Aber hey wenn jetzt in zwei Stunden und 2 Minuten nix mehr schief läuft hatte ich seit ewigkeiten mal wieder einen wirklich pünktlichen ICE, aber mal gucken der 870 hält noch ein paar Mal.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Reicht für eine Erstattung eigentlich, dass ein Zug ausfällt? Oder muss ich prüfen, ob und wann ich mit anderen Zügen so wenig zu spät ankommen, dass ich nicht stornieren darf?
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
990
513
Verstehe nicht, wie man das völlig maßlose Verhalten der EVG der DB in die Schuhe schieben kann. Der Stammtisch grüßt!
Was die EVG macht ist auch eine riesige Scheisse aber hat gar nichts mit den Deppen in der DB Führung zu tun!

Wann wurde denn bekannt gegeben dass was Streik gibt?
Schon Anfang der Woche und es war auch bekannt das man das Datum am Donnerstag bekannt geben will.
Wann war die Pressekonferenz zuunde um 10 oder 11 am Donnertag?
Gescheite Manager hätten ihre Anwälte schon um 12:00 mit einem fertigen Eilantrag im Gericht gehabt!
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.120
4.183
FRA
Außerdem hat man schon die Personal-/Schichtplanung gemacht und dabei entsprechend ausgedünnt. Jetzt mit zwei Tagen Vorlauf das umzuplanen und Leute kurzfristig aus einem freien Tag rauszuholen, ist halt schwierig.
Das trifft am ehesten zu. Und ganz ehrlich, wenn ich Freitag für Montag oder Dienstag eine Zwangsruhe verordnet bekomme, braucht mich Samstag niemand mehr anquatschen, ob ich nicht doch arbeiten komme. Dann habe ich auch Pläne gemacht.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.208
12.505
Trans Balkan Express
Verstehe nicht, wie man das völlig maßlose Verhalten der EVG der DB in die Schuhe schieben kann. Der Stammtisch grüßt!

Nun sollte sich bestätigen, dass der Mindestlohn in den gering verdienenten Berufsgruppen nur durch außertarifliche Vergütung gezahtlt urde, ist das für ein Staatsunternehmen ein Skandal. Der Mindestlohn sollte der Ausgangspunkt sein und alles weitere sollte oben drauf kmmen. Die Ziele sind daher berechtigt, auch wenn man über die Verhältnismäßigkeit der angedrohten Streiklänge streiten kann. Aus der Sicht ihrer Mitglieder hat die Gewerkschaft doch diesmal alles richtig gemacht. Man kann einer Gewerkschaft nicht vorwerfen, wenn sie die Interessen ihrer Mitglieder vertritt.

Gescheite Manager hätten ihre Anwälte schon um 12:00 mit einem fertigen Eilantrag im Gericht gehabt!

Geh mal dovon aus, dass bereits vorgearbeitet wurde. Jedoch ist ein Eilantrag ein zweischneidiges Schwert. Gerichte greifen hier nur relativ selten ein, weil es um ein wichtiges Grundrecht wie das Streikrecht geht. Z.B. hat die Lufthansa sich mehrfach eine blutige Nase vor den Frankfurter Arbeitsgerichten geholt. Wird ein Eilantrag in beiden Instanzen abgelehnt, schwächt das die Position des Arbeitgebers in den Tarifverhandlungen, d.h. in der aktuellen Auseinandersetzung wäre ggf. der gerichtliche Weg bei Folgewarnstreiks ausgeschlossen. Daher überlegt sich jede gut beratene Konfiktpartei sehr sorgfältig, wann der Antrag eingereicht wird. Einen Basarfehler der Bahn kann ich daher nicht entdecken.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.697
1.076
noch TXL
Das trifft am ehesten zu. Und ganz ehrlich, wenn ich Freitag für Montag oder Dienstag eine Zwangsruhe verordnet bekomme, braucht mich Samstag niemand mehr anquatschen, ob ich nicht doch arbeiten komme. Dann habe ich auch Pläne gemacht.
Samstags nicht, aber wie sieht es mit den steuerfreien Sonntags- (und evtl. Feiertags-)zulagen aus ;) ?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
In der EU muss dringend eine Angleichung der Fahrgast- und Passagierrechte her. Man kann nicht zum Umsteigen von Flug auf Zug drängen solange die Bahn derart unzuverlässig ist und noch nicht einmal wirksam sanktioniert wird.

Drollig ist allerdings zu sehen, wie der eine oder andere Dauermeckerer in Sachen Airlines/Lufthansa plötzlich zur überzogenen Nachsicht wechselt, wenn es die Bahn ist, welche die Dinge verbockt.

Ebenso drollig ist, dass ein Teil der Expertenschaft meine Anmerkungen süffig als unerfahren einstuften und sogar ein Video bemühten und nun, nachdem meine Befürchtungen exakt eingetreten sind, über die eigenen Peinlichkeiten hinweggeschwiegen wird.

Bahn ist ansteckend. Das habe ich schon lange vermutet.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.120
4.183
FRA

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Reicht für eine Erstattung eigentlich, dass ein Zug ausfällt? Oder muss ich prüfen, ob und wann ich mit anderen Zügen so wenig zu spät ankommen, dass ich nicht stornieren darf?
Nein der reine Ausfall reicht nicht aus, es muss auch mit der nächsten Fahrgelegenheit eine Verspätung von 61 Minuten eintreten (in 3,5 WOchen dann 60 Min).

Aber Achtung obwohl die Verordnung etwas anderes sagt gilt die deutsche Bahn:
stellt die Bahn dann 10 Minuten doch noch einen Ersatzzug aufs Gleis gibt es keine Erstattung ohne Amtsrichter, Schlichtungsempfehlung wurde abgelehnt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.120
4.183
FRA
Aber Achtung obwohl die Verordnung etwas anderes sagt gilt die deutsche Bahn:
stellt die Bahn dann 10 Minuten doch noch einen Ersatzzug aufs Gleis gibt es keine Erstattung ohne Amtsrichter, Schlichtungsempfehlung wurde abgelehnt.
Das ist ein generelles Problem im Betrieb. Die Eingaben schlagen sofort auf die Kundensystem durch, der Zugausfall wird eingegeben, die Prüfungen für die Ersatzgestellung sind noch nicht abgeschlossen. Es fehlt so etwas wie "Ausfall ist endgültig" oder "Prüfung eventueller Ersatzmaßnahem noch nicht abgeschlossen".
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
In der EU muss dringend eine Angleichung der Fahrgast- und Passagierrechte her. Man kann nicht zum Umsteigen von Flug auf Zug drängen solange die Bahn derart unzuverlässig ist und noch nicht einmal wirksam sanktioniert wird.
Nun ja genau das Gegenteil ist ja eingetreten, die neue Verordnung hat so ein paar Verschlechterungen gegenüber der aktuellen Version auf Lager.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Dafür. Ab 3 Stunden Verspätung 250,-EUR und unterwegs abbrechen möglich, Rückkehr auf eigene Kosten.
Na, die Toleranzzeiten sollten bei der Bahn kürzer sein und die Entschädigungen geringer ausfallen.

Dass ich als Kunde von der Bahn erst alle Züge storniert bekomme und dann ein Teil der Züge doch wieder fährt, aber ich dennoch nur stornieren kann, wenn es keine denkbare Verbindung gibt, die nach Plan maximal 60 Minuten zu spät ist, ist schlichtweg unzumutbar. Zumal aus maximal 60 Minuten nach Plan bei der Bahn in der Praxis schnell mehr als 60 Minuten werden können.

Beim Fliegen ist ein Storno ein Storno. Bei der Bahn ist es ein „kommt darauf an, muss man sehen, wissen wir nicht, selbst Schuld, wenn Du Bahn fährst“.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nein der reine Ausfall reicht nicht aus, es muss auch mit der nächsten Fahrgelegenheit eine Verspätung von 61 Minuten eintreten (in 3,5 WOchen dann 60 Min).

Aber Achtung obwohl die Verordnung etwas anderes sagt gilt die deutsche Bahn:
stellt die Bahn dann 10 Minuten doch noch einen Ersatzzug aufs Gleis gibt es keine Erstattung ohne Amtsrichter, Schlichtungsempfehlung wurde abgelehnt.
Ich werde nicht mit dem Ticket fahren und mich auf den Stand vom Freitag Vormittag beziehen, als alle Züge auf „fällt aus“ standen.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
990
513
noch nicht einmal wirksam sanktioniert wird.
Dann sorge halt selber dafür!
Von mir sehen die so schnell kein Geld mehr im Gegenteil von Anfang Januar bis ins zweite Aprildrittel gabs 100 Euro in Cash udn noch ein paar Bonuspunkte und gratis Rückfahrten oben drauf.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.496
Ich werde nicht mit dem Ticket fahren und mich auf den Stand vom Freitag Vormittag beziehen, als alle Züge auf „fällt aus“ standen.
Wie schon beschrieben rechtlich ist das ok, aber die DB wird das ignorieren.

vor 2 Jahren hatte ich dass der Zug der Abends von Hamburg über Nacht nach München fährt Vormittags als Ausfall angekündigt wurde.
Das Reisezentrum wollte mir nur eine Fahrt am früheen nächsten Morgen genehmigen darauf hatte ich keine Lust also den Antrag ans SFR geschickt.
Antrag wurde abgelehnt weil kurz vor Abfahrt die Mitteilng kam Ersatzzug ICE 1234 fährt doch Reservierung im Wagen sowieso Platz sowieso umgebucht.

nur wegen nicht ganz 16 Euro und 500 Bahnbonuspunkten bringe ich das nicht vor den Amtrichter aber wenn die anderen Schlichtungen auch abgelehnt werden kommen immerhin 7 Fälle zusammen das lohnt sich, dann darf die Bahn den KLM Langstreckenflug in C bezahlen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Dann sorge halt selber dafür!
Von mir sehen die so schnell kein Geld mehr im Gegenteil von Anfang Januar bis ins zweite Aprildrittel gabs 100 Euro in Cash udn noch ein paar Bonuspunkte und gratis Rückfahrten oben drauf.
Ja, bei mir wird das Bahnfahren auch erstmal ausgesetzt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Wie schon beschrieben rechtlich ist das ok, aber die DB wird das ignorieren.
Ignorieren ist ok. Das machen die Airlines ja auch gerne.

Normalerweise würde ich wegen der EUR 32,80 auch nicht klagen, aber hier mache ich mal eine Ausnahme.

Vielleicht kommt der alternative Zug am Ende auch so verspätet an, dann die 60 Minuten erreicht werden. Denn das sind meine Bedenken. Wenn ich “nur“ so viel später ankäme, wie der alternative Zug pünktlich ankommt (52 Minuten), dann könnte ich damit leben. Sollte dieser alternative Zug jedoch kurzfristig ausfallen oder sich erheblich verspäten, dann verpasse ich meinen Flug nach Asien.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.010
5.944
BSL
In diesem Thread wird ja viel über die (Un-)pünktlichkeit der Bahn und einiges über die Bezahlung der Bahnmitarbeiter diskutiert. Gibt es eigentlich eine pünktlichkeitsabhängige Komponente beim Gehalt der Mitarbeiter? Man merkt ja schon, dass es pflichtbewusste Lokführer gibt, die sich an der Endstation eines Regionalzuges beeilen, um wieder pünktlich auf dem Führerstand für die Rückfahrt zu sitzen, andere schlendern da so gemütlich am Zug entlang, auch wenn er verspätet angekommen ist ;) Könnte man auch auf andere Stufen ausweiten: der Werkstattleiter, der sich um ausreichend Ersatzteile gekümmert hat, oder der Stellwerksmitarbeiter, der sich schon Gedanken gemacht hat, einen Plan B umzusetzen, wenn es mal nicht so läuft, wie es soll, bekommt auch einen Pünktlichkeitsbonus. Ist aber vielleicht auch ein naiver Gedanke, und der einzelne Mitarbeiter kann bei so vielfältig gelagerten Problmen überhaupt nichts machen und resigniert sowieso...
 
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Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.697
1.076
noch TXL
In diesem Thread wird ja viel über die (Un-)pünktlichkeit der Bahn und einiges über die Bezahlung der Bahnmitarbeiter diskutiert. Gibt es eigentlich eine pünktlichkeitsabhängige Komponente beim Gehalt der Mitarbeiter? Man merkt ja schon, dass es pflichtbewusste Lokführer gibt, die sich an der Endstation eines Regionalzuges beeilen, um wieder pünktlich auf dem Führerstand für die Rückfahrt zu sitzen, andere schlendern da so gemütlich am Zug entlang, auch wenn er verspätet angekommen ist ;) Könnte man auch auf andere Stufen ausweiten: der Werkstattleiter, der sich um ausreichend Ersatzteile gekümmert hat, oder der Stellwerksmitarbeiter, der sich schon Gedanken gemacht hat, einen Plan B umzusetzen, wenn es mal nicht so läuft, wie es soll, bekommt auch einen Pünktlichkeitsbonus. Ist aber vielleicht auch ein naiver Gedanke, und der einzelne Mitarbeiter kann bei so vielfältig gelagerten Problmen überhaupt nichts machen und resigniert sowieso...
Klingt alles gut, aber wie willst Du das auf jeden einzelnen persönlich runterbrechen? Schließlich sind auch alle von einander abhängug.
Anderer Vorschlag, die Bonusparameter für das Management/ Führungsebene werden ersetzt/ergänzt um einen Faktor für Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. :D
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Die Bahn schummelt ja bereits beim Erheben von Unpünktlichkeit. Auch Verspätungen gelten als pünktlich.

Hinzu kommt, dass viele Fernbahnkunden Umsteigeverbindungen nutzen. Da kann die Unpünktlichkeit eines Segments von 10 Minuten zu einer Verspätung am Zielort von Stunden führen.

Wo liegt wohl die echte Pünktlichkeit im Fernverkehr der Deutschen Bahn? Ich würde sie auf unter 20% schätzen.

Was will man bei mindestens 80% Versagen über Lohn incentivieren? Das führt doch nur zu mehr Frustration und noch schlechteren Leistungen.