Bahn-Sammelthread

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MüBa

Erfahrenes Mitglied
20.01.2020
318
607
HAM | NUE
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nochmal zurück zur Kaufpreis- / Fahrkartenwert Diskussion der TikTok 50% Aktion, bzw. der Erstattung dieser bei Verspätung, etc.:


Ausgangslage
Ticket folgendermassen gebucht:

Preis im DB Navigator: 66,-
Bezahlt nach 50%-TikTok: 33,-
Preis angezeigt im Ticket 33,-
Preis in der Rechnung: 66,-


Die Fahrt hat nun bereits stattgefunden und die Ankunft war mal wieder mit >120 MinVerspätung.
Also FGR Antrag online ausgefüllt für 50% Erstattung.

Ergebis:
Bereits 1 Tag später kam die positive Antwort per Mail und auch die Erstattung war im Laufe des Tages direkt auf dem Konto —> EUR 16.50
(spoiler: der aufmerksame Leser erkennt hier sofort: 16.50 = 50% vom bezahlten TikTok-Preis 33,-)


Im Antwortschreiben des SC FGR steht auch explizit der Hinweis auf die Verwendung des Aktionsgutscheins:

Zitat:
Gern erläutern wir Ihnen die Gründe für unsere Entscheidung.

1. Verspätung ab 120min:
Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhalten Sie eine Entschädigung von 50 % des gezahlten Fahrpreises der einfachen Fahrt bzw. des halben Preises der Hin- und Rückfahrkarte.

Hinweis: Abzug Wert des bei Bezahlung eingesetzten Aktionsgutscheins
Bei der Buchung der eingereichten Fahrkarte wurde ein Aktionsgutschein eingesetzt. Gemäß der Beförderungsbedingungen werden Aktionsgutscheine nicht erstattet/nicht anteilig entschädigt. Der Wert des Aktionsgutscheins wurde daher vom Preis der Fahrkarte abgezogen und ist nicht in die Berechnung der Höhe der Erstattung/Entschädigung eingeflossen.




Für mich ist das soweit OK.
Ich bin letztendlich für EUR 16.50 mit Flexticket 1.Klasse von HAM nach NUE + NV gefahren.
Andere Juser*innen würden vermutlich einen Streit über die Definition „Fahrkartenwert“ anfangen.
Ich bin zufrieden und hab mir in der Lounge noch die 2 letzten Magnum Mandel geschnappt!


Wärt ihr ebenfalls zufrieden oder wer würde der Erstattung des reduzierten Ticketpreis widersprechen?
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.096
3.409
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hinweis: Abzug Wert des bei Bezahlung eingesetzten Aktionsgutscheins
Bei der Buchung der eingereichten Fahrkarte wurde ein Aktionsgutschein eingesetzt. Gemäß der Beförderungsbedingungen werden Aktionsgutscheine nicht erstattet/nicht anteilig entschädigt. Der Wert des Aktionsgutscheins wurde daher vom Preis der Fahrkarte abgezogen und ist nicht in die Berechnung der Höhe der Erstattung/Entschädigung eingeflossen.

(...)
Andere Juser*innen würden vermutlich einen Streit über die Definition „Fahrkartenwert“ anfangen.
(...)
Wärt ihr ebenfalls zufrieden oder wer würde der Erstattung des reduzierten Ticketpreis widersprechen?
Interessant, dass sie da mittlerweile nach Monaten endlich mal einen Satzbaustein gebastelt haben...
Vorher haben sie ja monatelang einfach die Erstattungssumme kommentarlos gekürzt.

Die EU2021/782 besagt im Originalwortlaut "Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde".
Der Fahrpreis dürfte entgegen der Meinung von @alinakl der Preis nach Rabatt sein, aber die Bedingung, zu der er entrichtet wurde, schloss ja einen Aktionsgutschein mit ein. Die DB könnt auch einfach neue Codes ausgeben im FGR Fall, wäre optimal gelöst - will man aber nicht.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.249
944
nochmal zurück zur Kaufpreis- / Fahrkartenwert Diskussion der TikTok 50% Aktion, bzw. der Erstattung dieser bei Verspätung, etc.:
Mir war von Anfang an klar, dass dieser Gutschein den Fahrpreis reduziert und kein Zahlungsmittel ist (anders als Nutella 10 Euro etc.), so dass sich eine Erstattung auf den Endbetrag bezieht.
Wenn in der Rechnung der volle Preis steht, dann hat die Bahn auch noch den Schaden, Umsatzsteuer abführen zu müssen auf eine Leistung, die sie zu dem Preis nicht erbracht hat. Ob das so richtig und geplant ist, kann ich nicht beurteilen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.364
2.722
Der Fahrpreis dürfte entgegen der Meinung von @alinakl der Preis nach Rabatt sein, aber die Bedingung, zu der er entrichtet wurde, schloss ja einen Aktionsgutschein mit ein. Die DB könnt auch einfach neue Codes ausgeben im FGR Fall, wäre optimal gelöst - will man aber nicht.
Nun der volle Fahrpreis ist aber nun mal der Fahrkartenwert, denn auch ein Aktionsgutschein ist stellt ja einen Gegenwert da den die DB zu erstartten hat, aber ja das Ergebnis, dass zum einen der gezahlte Geldbetrag in Geld und der Rest in einem neuen Gutschein erstattet wird erscheint auch eine Lösungsmöglichkeit.

Grundsätzlich schießt die EU VO Ansprüche nur bei kostenlosen Fahrten aus, aber auch verwendete Gutscheine sind eben nicht kostenlos.

Bleibt eben die Frage wer den Aufwand betreiben möchte die Sache einem 5/7,50/10/15/12,50/25 Euro Gutschein die Sache vor den Richter bebringen möchte.

Aber es wäre spannend zu erfahren was die Schlichtungsstelle zu diesem Sachverhalt zu sagen hat, der Antrag dafür ist ja in unter 5 Minuten gestellt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.353
4.722
FRA
Die Deutsche Bahn (DB) und die polnische PKP Intercity (PKP) stocken das Fernverkehrsangebot zwischen den Nachbarländern um über 50 Prozent auf. Reisenden stehen künftig 17 statt aktuell elf direkte Verbindungen (jeweils Hin- und Rückfahrt) zur Verfügung. DB und PKP reagieren damit auf die deutlich gestiegene Nachfrage nach Reisen zwischen den beiden Nachbarländern. Mit einem weiteren und damit siebten Zugpaar können Fahrgäste künftig im Zweistundentakt zwischen den beiden Hauptstädten Berlin und Warschau reisen.

 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.603
878
Gültig für Fahrten bis zum 15.12. MBW 29,99€.
und einlösen geht wohl ab 1.9. Wie viele Jahre habe ich kein hohes C mehr getrunken? Seit ich das hohe C in der Pupertät nicht mehr treffen kann?
Aber ob man das Zeug wirklich trinken will, wenn sie den Code (Kot) im Deckel verstecken. Gibt wahrscheinlich wieder Spezis, die im Supermarkt alle Deckel aufschrauben und gucken, ob es da den Bahncard100 Gutschein gibt...
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.096
3.409
CGN / MUC / ZRH / EWR
Köln Hbf nutzt nun an den Aufgängen zu den Gleisen eine “Zugangssteuerung” - scheinbar Lichtschranken, die die Auslastung auf den Bahnsteigen erfassen (aber woher wissen wie wie viele aus den Zügen aktuell auf dem Bahnsteig sind? Und man erfasst auch nur Aufgänge, keine ausgleichenden Abgänge…) @schlepper mehr Infos zu dem Vorhaben?

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