Bahn-Sammelthread

ANZEIGE

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.522
8.788
LEJ
ich bin von einer Freundin gefragt worden es sich eigentlich verhält wenn die Fahrkarte in der ersten Klasse gebucht wurde und es wegen einer Verspätng einen Anschlussverlust gibt.
Der Knackpunkt der Frage ist jetzt die nächste direkte Möglichkeit wäre aber nur in der zweiten Klasse möglich, die nächste Gelegenheit in der ersten Klasse würde später und mit einem Umweg verbunden sein.
Hatte so etwas ähnliches einmal mit einer 1. Klasse Fahrt auf bahn.bonus Punkten.

Gibt es eigentlich Kompensation, wenn die Fahrt oder ein Teilabschnitt nicht in der gebuchten Klasse durchgeführt werden kann, weil ein anderer Zug (techn. Störung, Verspätung) eingesetzt wird?

Die Antwort vom bahn.bonus-Service ist da.



(y)

Eine Freifahrt 1. Klasse im Tausch des Verzichts auf 20 Minuten 1. Klasse. Passt. Bin zufrieden. :D
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
Nein weil es in diesem Fall eben nicht um die Erstattung geht.
Der Fahrgast möchte seine gebuchten Leistungen vertragsgemäß nutzen.

Kann er halt nicht, auch wenn er sich auf den Kopf stellt. 1. Alternative: Entschädigung wie beschrieben. 2. Alternative wie vermutet und von Biohazard bestätigt: Großzügige Kulanz.
 

ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
285
Köln
aber die Kernfrage ist doch eine andere, und zwar ob drauf bestanden werden kann mit der Verbindung zu fahren die eine 1. Klasse führt.

Im Beispiel Hamburg stellt sich ja die "maximierer Frage" der ICE hat am HH Hbf +35 NBE weg die nächste Möglichkeit wäre die S-Bahn ankunft mit sagen wir +50 am Ziel wenn man auf die nächste NBE wartet kommen +62 zusammen damit sogar der 25% Verspätungsanspruch

Warum sollte man einen Verspätungsanspruch haben, wenn man freiwillig die nächste mögliche Verbindung nicht nutzt? Ist halt Pech, wenn der nächste Zug dann keine 1.Klasse hat. Man kann natürlich auf den nächsten Zug mit 1.Klasse warten, aber ich würde nicht damit rechnen, dass es eine Erstattung gibt.


was machst du wenn die vorhandene 1. Klasse voll ist?

Was machst du, wenn der Zug ausfällt?
Was machst du wenn ein Zugteil fehlt?

Kann man sich ja genauso fragen, ob du nun stehend oder auf dem Boden sitzend befördert wirst, hat man halt Pech gehabt, wüsste nicht, dass man einen Anspruch auf bequemes Reisen oder gar einen Sitzplatz hätte. Natürlich gibt es dann ggfs. eine Erstattung, aber wenn das Reisererlebnis dafür mies war, kann man nichts gegen tun, außer einen großen Bogen ums Bahnfahren zu machen.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.165
2.419
Ich habe für Samstag ein Ticket mit dem TGV nach Marseille und steige in Mannheim von einem IC auf den TGV um.

Auch wenn der IC zum Glück bereits frühmorgens abfährt und ich so auf Delays reagieren kann (z.B. früher los fahren, oder erst mit dem ICE nach Frankfurt HBF fahren kann, um dort bereits dann in den TGV einzusteigen): Hat jemand Erfahrungen, wie die Bahn in solchen Fällen mit Missconnects umgeht?

Es gibt ansonsten eine Verbindung über Paris (Mannheim-Paris mit dem TGV am Abend, Paris-Marseille am Folgetag) - kann der Servicepoint oder das Reisezentrum in Mannheim so einfach darauf umbuchen oder muss ich damit rechnen, erst am Folgetag mit dem TGV Mannheim-Marseille fahren zu dürfen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.644
Kann er halt nicht, auch wenn er sich auf den Kopf stellt. 1. Alternative: Entschädigung wie beschrieben. 2. Alternative wie vermutet und von Biohazard bestätigt: Großzügige Kulanz.
Die Begründung dafür erschließt sich mir aber nicht, warum sollte die DB hier plötzlich einseitig den Beförderungsvertrag zum Nachteil des Reisenden ändern dürfen?
Es ist ja nicht so, dass die DB einen Aufwand leisten muss, denn der nächste Zug mit 1. Klasse ausstattung fährt ohnehin.

Von daher wie sollte die Begründung aussehen dass das rechtssicher durchgeht?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
warum sollte die DB hier plötzlich einseitig den Beförderungsvertrag zum Nachteil des Reisenden ändern dürfen?

Sie darf es nicht, und weil sie es doch tut, hat sie gewisse Rechtsfolgen zu gewärtigen, die auch gewissen Sanktionscharakter haben. Sie gehen Dir halt nicht weit genug, sind nicht sehr fahrgastfreundlich. Ja, ich gebe Dir recht, aber es ist nun einmal so. (Bzw. scheint so zu sein - wer eine bessere Idee hat, soll sie gerne äußern.) Daher: Take the Kulanz-money and run.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.353
967
Ich habe für Samstag ein Ticket mit dem TGV nach Marseille und steige in Mannheim von einem IC auf den TGV um.

Auch wenn der IC zum Glück bereits frühmorgens abfährt und ich so auf Delays reagieren kann (z.B. früher los fahren, oder erst mit dem ICE nach Frankfurt HBF fahren kann, um dort bereits dann in den TGV einzusteigen): Hat jemand Erfahrungen, wie die Bahn in solchen Fällen mit Missconnects umgeht?

Es gibt ansonsten eine Verbindung über Paris (Mannheim-Paris mit dem TGV am Abend, Paris-Marseille am Folgetag) - kann der Servicepoint oder das Reisezentrum in Mannheim so einfach darauf umbuchen oder muss ich damit rechnen, erst am Folgetag mit dem TGV Mannheim-Marseille fahren zu dürfen?
Fahr doch einfach mal nach Plan loss, falls dur irgendwo den Anschluß nich bekommst, kümmert sich die Bahn / SNCF um dich. Für das gibt ja schließlicch auch Fahrgastrechte...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.644
Sie darf es nicht, und weil sie es doch tut, hat sie gewisse Rechtsfolgen zu gewärtigen, die auch gewissen Sanktionscharakter haben.
Die Sichtweise kannt ich nicht nachvollziehen, denn die vertragsgemäße Leistunf kann ja mit dem nächsten 1. Klasse Zug erbracht werden, es liegt ja eben kein Fall der Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit vor.
Daher die Frage warum sollte die DB in diesem Fall so priviligiert werden? denn im Moment fällt mir im BGB keine Regelung ein die zu diesem Ergebnis kommt, wenn eben keine Unmöglihkeit oder kein unverhältnismäßiger Aufwand vorliegt.
 
  • Like
Reaktionen: mayday

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
Die Sichtweise kannt ich nicht nachvollziehen, denn die vertragsgemäße Leistunf kann ja mit dem nächsten 1. Klasse Zug erbracht werden, es liegt ja eben kein Fall der Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit vor.
Daher die Frage warum sollte die DB in diesem Fall so priviligiert werden? denn im Moment fällt mir im BGB keine Regelung ein die zu diesem Ergebnis kommt, wenn eben keine Unmöglihkeit oder kein unverhältnismäßiger Aufwand vorliegt.

Ich verstehe nicht, was Du meinst. Die Bahn erbringt die Leistung nicht wie versprochen, sowohl in zeitlicher Hinsicht (vulgo: sie hat Verspätung) wie auch hinsichtlich der gebuchten Klasse. Die Entschädigungsanspüche sind in EVO und Fahrgastrechte-VO normiert, weitergehende Ansprüche gibt es nicht (LG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2003, 2-1 S 131/03).
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.648
714
Der Knackpunkt der Frage ist jetzt die nächste direkte Möglichkeit wäre aber...

Gibt es dazu Regelungen die so einen Fall bestimmen irgendwie...

Der Fahrgast möchte seine gebuchten Leistungen vertragsgemäß nutzen.

Vielleicht wäre es hilfreich, das Begehren einmal zu konkretisieren? Was ist die "Frage", und was ihr "Knackpunkt"?

Geht es um einen allgemeinen Rundumschlag á la "Welche Ansprüche hat der Pax, gegen wen, und woraus eigentlich" ?

Oder fragst du nach einem bestimmten Anspruch? Geht es um Primäransprüche (Erfüllung) oder Sekundäransprüche (bspw. Erstattung)?

Bitte etwas konkreter werden ;-)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.644
Ich verstehe nicht, was Du meinst. Die Bahn erbringt die Leistung nicht wie versprochen, sowohl in zeitlicher Hinsicht (vulgo: sie hat Verspätung) wie auch hinsichtlich der gebuchten Klasse. Die Entschädigungsanspüche sind in EVO und Fahrgastrechte-VO normiert, weitergehende Ansprüche gibt es nicht (LG Frankfurt, Urteil vom 15. Oktober 2003, 2-1 S 131/03).
Nun nehmen wir mal ein Beispiel welches ich so ähnlich hatte:

Reisender R hat ein Ticket von München bis Mühlacker in der ersten Klasse, die Strecke München - Stuttgart wird ein ICE genutzt, dann erfolgt der Umstieg in den IC.
Nun hat der ICE Verspätung der Anschluss auf den IC wird verpasst.
Nach deiner Logik müsste R nun mit der nächsten Gelegenheit einer S-Bahn ohne erste Klasse nutzen statt dem nächsten IC zwei Stunden später zu warten.

Für die Fahrgastrechte VO wäre natürlich auch interessant, ob einfach die S-Bahn als nächst mögliche Verbindung gilt obwohl dort die vertragliche 1. Klasse fehlt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
Die VO ist klassenlos. Man könnte versuchen, aus den "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" Honig zu saugen, aber davor sind die Leitlinien der Kommission. Die sagen "nach Möglichkeit keine Herabstufung in eine niedrigere Klasse", was bedeutet, dass, wenn eine Herabstufung unumgänglich ist, diese nicht die Vergleichbarkeit der Beförderungsbedingungen ausschließt. Weiter heißt es"sollte dies vorkommen, so sollte zum Beispiel Reisenden der 1. Klasse die Differenz des Fahrpreises erstattet werden". Und die ist 0.

Und nein, natürlich muss der Reisende nicht die nächste S-Bahn nehmen, er kann weiterfahren, wann er will ("Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.") Nur ist die Zusatzversätung dann eben nicht mehr entschädigungsrelevant.
 
  • Like
Reaktionen: jotxl und mayday

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.644
Ganz schlechtes Beispiel, in Stuttgart hat die S-Bahn eine 1. Klasse!
MB
Richtig aber die Bahn die richtung Mühlacker fährt ist nicht die S-Bahn Stuttgart sondern etwas anderes aber hier ging es ja um einen fiktiven Fall.

Die VO ist klassenlos.
Richtig, daher war mein Gedanke auch das BGB und nicht die VO selbst.
Nur ist die Zusatzversätung dann eben nicht mehr entschädigungsrelevant.
Das Ergebnis stört mich aber durchaus, es darf eine schlechtere Leistung erbracht werden ohne dass hierfür eine Entschädigung zu zahlen ist, und dann soll auch noch der Anspruch wegen der Verspätung entfallen?
Irgendwie nicht "ganz sauber" das Ergebnis
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.522
8.788
LEJ
ohne dass hierfür eine Entschädigung zu zahlen ist
Laut VO, ja, aber die Bahn zeigt sich da erfahrungsgemäß ziemlich kulant. Theoretisierst du hier eigentlich oder gibt es einen Fall, wo das Downgrade aufgrund Zugverspätung / -ausfall erfolgte und eine Kompensationsanfrage an die Bahn abgelehnt wurde?
 
  • Like
Reaktionen: red_travels

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.644
Laut VO, ja, aber die Bahn zeigt sich da erfahrungsgemäß ziemlich kulant. Theoretisierst du hier eigentlich oder gibt es einen Fall, wo das Downgrade aufgrund Zugverspätung / -ausfall erfolgte und eine Kompensationsanfrage an die Bahn abgelehnt wurde?
Es ist ein wenig von beidem.
Eine Freundin hatte neulich das Problem dass von Leipzig der ICE nach Dresden nicht ereicht wurde und dann ich sie einen Umweg über Berlin gefahren weil auf der Strecke nur beschränkter Regioverkehr und SEV gefahren ist, ein Reisezentrum MA wollte das wohl nicht genehmigen, die beiden Zugchefs hatten aber kein Problem.

Der Antrag beim Servicecenter steht noch aus, sie hatte mich eben gefragt wie ich die Sache rechtlich einstufe.

Da mir eben dazu nicht wirklich ein Lösungsweg eingefallen ist diskutieren wir hier, ich selber bin ja seit 2020 keine Bahn mehr gefahren und hier gibt es keinen Meter Gleis schon gar nicht von der DB, aber als relevant Stufe ich es auf jeden Fall ein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.284
2.644
Ähm…. Wieso sollte für einen derartigen Umweg irgendeine Entschädigung geben?
Weil dieser Umweg der schnellste Weg war eine gebuchte 1. Klasse Leistung zu nutzen.


Und was hat dieser Fall mit den ganzen Theorien der letzten Beiträge zu tun?

Du hast wohl nicht alles gelesen oder?
Denn schon am Anfang war die Frage offen in wie weit ein Umweg zulässig ist, wenn nur so die Leistung 1. Klasse genutzt werden kann.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.522
8.788
LEJ
Der Antrag beim Servicecenter steht noch aus
OK
sie hatte mich eben gefragt wie ich die Sache rechtlich einstufe.
Freiwillig auferlegter Umweg und dadurch spätere Ankunft, als wenn sie einfach den Nahverkehr ohne 1. Klasse genommen hätte. Selbstgemachtes Leid. Ich wäre NV gefahren und hätte die fehlende 1. Klasse sowie die durch den NV spätere Ankunft beim Servicecenter geltend gemacht. Vermutlich wäre es auf eine Freifahrt (Geld oder Punkte) hinausgelaufen.
 
  • Like
Reaktionen: red_travels