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Dann wurden zwei BC25 der gebuchten Klasse, also hier der 1. Klasse, angegeben und müssen auch so vorliegen bei der Reise.
Leider nein nur durch den Eintrag auf dem Ticket.Kann ich irgendwo selber nachvollziehen, welche BCs ich angegeben habe?
Momentan ist bei mir in der Vorteilswelt die Schnupper BahnCard gelistet, Laufzeit 2 Monate...Leider nein nur durch den Eintrag auf dem Ticket.
Wenn die Stornierung des Tickets keine Option ist dann bleibt nur darauf zu hoffen, dass die DB wieder das Angebot der kostenlosen Schnupper BC 25 1. Klasse in der passenden Zeit wieder anbietet,
Ansonsten werden dann die 36,90 Euro für eine Probebahncard 25 1. Klasse fällig, diese dann unbedingt sofort wieder kündigen, was jedoch deutlich günstiger sein dürfte als wenn es bei der Kontrolle zu einer Fahrpreisnacherhebung kommt.
Genau dieses Angebot ist mit der schnupper Bahncard 1. Klasse gemeint.Momentan ist bei mir in der Vorteilswelt die Schnupper BahnCard gelistet, Laufzeit 2 Monate...
Diese sind von der Ursache des Ausfalls und Verspätung unabhängig.Wie sieht es da eigentlich mit Fahrgastrechten (Ersatzbeförderung, Unterkunft, Verpflegung) aus?
Viel Glück, falls ein Fahrdienstleiter bei DB Netz streikt, fährt auch der Flix nicht.Heute am frühen Nachmittag, als die Nachricht über den ganztägigen Streik rauskam, hatte die Bahn offenbar alle von ihr betriebenen Fernverkehrsverbindungen aus der Buchung genommen und mit dem Hinweis "Zug fällt aus" versehen. Am frühen Abend kamen zunächst einzelne Verbindungen wieder rein, sodass ich erst dachte, dass manche Verbindungen durch stattfinden sollten, und mir schnell eine gebucht habe für Montag Nachmittag.
Jetzt stehen alle Fernverkehrsverbindungen (Nahverkehr sowieso die ganze Zeit) ohne Anmerkung als buchbar drin, aber die Deutsche Bahn schreibt klar, dass es keinen Fernverkehr geben wird am Montag.
Ich habe daraufhin jetzt noch eine Buchung bei Flixtrain getätigt, die schreiben, dass sie von dem Streik nicht betroffen seien, nachdem sie am Nachmittag auch ihre Zugverbindungen für Montag aus der Buchung entfernt hatten, um sie später für ungefähr den vierfachen Preis wieder reinzustellen (vielleicht ging der Preis auch automatisch hoch, weil viele Leute nun auf Flixtrain umschwenken).
Muss wie geschrieben von Berlin nach Essen fahren. Da sollte Flixtrain trotz allem jetzt die beste Wahl für Montag sein, oder?
In Berlin streikt nur die S-Bahn (DB), die BVG nicht.
@kexbox wie siehst du diesen Aspekt? Mir gegenüber argumentiert das SC FGR aktuell auch mal wieder so(...)
Interessant ist natürlich die Argumentation, dass Verpflegungsansprüche von der Verspätung des jeweiligen Zuges abhängig sein soll aber nicht von der Reisekette. Ich werde bei Gelegenheit prüfen ob sich in diesem Punkt in der nun ab Sommer gültigen neuen Fahrgastrechteverordnung Änderungen ergeben haben.
Das Problem ist hier die Verordnung selbst die Regelung zum Thema Verpflegung nimmt auf den Abs. 1 von Artikel 18 bezug:@kexbox wie siehst du diesen Aspekt? Mir gegenüber argumentiert das SC FGR aktuell auch mal wieder so![]()
Spannende (für mich zum Glück hypothetische) Frage wäre, ob man bei Ticket und Termin am Montag, nun Sonntag Abend fahren kann und die Bahn das Hotel So->Mo erstattet.Diese sind von der Ursache des Ausfalls und Verspätung unabhängig.
Ersatzbeförderung ist eben ein Problem wenn wirklich absolut gar nichts fahren sollte dann könnte die Argumentation sein, dass die Übernahme der Übernachtung und Transport am Folgetag dem Taxi auf einer extrem langen Strecke den Vorzug zu geben ist.
Was Verpflegung angeht ist es eben kompliziert wann was angemessen ist, diese Diskussion hatten wir ja weiter oben.
Ich würd behaupten @kexbox macht das regelmäßig, deshalb hatte ich ihn markiertDas Problem ist hier die Verordnung selbst die Regelung zum Thema Verpflegung nimmt auf den Abs. 1 von Artikel 18 bezug:
Artikel 18 Abs. 1 lautet:
Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts und Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen.
Daher ist nicht eindeutig was mit Ankunft gemeint ist, Ankunft am Zielort oder Ankunft des ausgefallenen/verspäteten Zuges?
Hier könnte man argumentieren, dass das Eisenbahnunternehmen den endgültigen Zielort der Fahrkarte nicht kennt, sondern nur die Ankunft des eigenen Zuges.
Daher wird das Unternehmen natürlich argumentieren nur Aussagen über den eigenen Zug treffen zu können und eben nicht den Zielort der Fahrkarte.
Aus Sicht des Reisenden ist natürlich nur die Ankunft am Endziel relevant.
Hier ergibt sich natürlich das Problem, dass es hier dazu keine Rechtsprechung gibt, denn wer klagt schon wegen 10-20 Euro gegen die Bahn?
Die neue Verordnung spricht in diesem Punkt sogar vom "geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit des Verkehrsdienstes" was die Argumentation des Zielorts des Zuges stützen würde.
bei Fällen mit der Bahn würde ich das bezweifeln, denn da sind die Kosten und Risiko in keinem Verhältnis zum Schaden, wegen 10 Euro Verpflegung rennt niemand zum Rechtsanwalt.Ich würd behaupten @kexbox macht das regelmäßig, deshalb hatte ich ihn markiert![]()
Würde mal behaupten, dass er sich sogar für 5,25€ die Mühe machtbei Fällen mit der Bahn würde ich das bezweifeln, denn da sind die Kosten und Risiko in keinem Verhältnis zum Schaden, wegen 10 Euro Verpflegung rennt niemand zum Rechtsanwalt.
Aber ja die Einschätzung wird interessant.
Waren Zeitkarten nicht auf maximal 25% gedeckelt?Mir kommt da noch ein swinischer Gedanke: Die VRS-Mobilitätsgarantie gilt bei Streik nicht, die regulären Fahrgastrechte aber schon. Mit meinem Jobticket könnte ich bei 60 Minuten Verspätung also 1,50€ einfordern. Wenn ich nun behaupte ich hätte geplant den ganzen Tag lang alle 10 Minuten zwischen zwei Bahnhöfen hin- und herzupendeln, was aber leider wegen der streikbedingen Zugausfälle unmöglich war - kann ich dann 150*1,50€ oder so erfolgreich geltend machen?
Nein, denn bei Zeitkarten gilt die 25% Deckelung.Mir kommt da noch ein swinischer Gedanke: Die VRS-Mobilitätsgarantie gilt bei Streik nicht, die regulären Fahrgastrechte aber schon. Mit meinem Jobticket könnte ich bei 60 Minuten Verspätung also 1,50€ einfordern. Wenn ich nun behaupte ich hätte geplant den ganzen Tag lang alle 10 Minuten zwischen zwei Bahnhöfen hin- und herzupendeln, was aber leider wegen der streikbedingen Zugausfälle unmöglich war - kann ich dann 150*1,50€ oder so erfolgreich geltend machen?
Nun ja, ich habe auch schon wegen der Hälfte von Versandkosten einen Mahnbescheid und wegen der fehlender 70 Cent die Vollstreckung angedroht.Würde mal behaupten, dass er sich sogar für 5,25€ die Mühe macht
Nun ja in einem Punkt hat der "Experte" ja recht, die Leistung der DB ist extrem mies, und sein Verbindungsbeispiel hat in einem Monat tatsächlich nur vier Mal in einem Monat mit 30 Tagen funktioniert.Sind eigentlich Swinereien denkbar, wie sich ein günstiges Bahnticket zuverlässig in eine Hotelübernachtung umtauschen lässt?
Die Flughäfen, die bestreikt werden und die Pauschalreise unmöglich machen.Habe ich etwas vergessen?