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Auch da hat der Bundeskanzler aber kein direktes Zugriffsrecht. Wenn überhaupt, dann indirekt über den Aufsichtsrat in welchem 7 Mitglieder durch die Regierung (direkt und indirekt) gestellt werden.Das einzige, das ein Eingreifen der Regierung rechtfertigen würde ist die Tatsache, dass die Bundesrepublik 100%iger Anteilseigner der DB AG ist. Dieser Fakt rechtfertigt allerdings höchstens ein Machtwort im Sinne von "einigt Euch, mein Laden soll gefälligst funktionieren!" - mehr nicht!
Und wer als Güterkunde heute noch vollständig auf DB Cargo angewiesen ist, war in den letzten Jahren naiv....