Völlig richtig, das Problem ist ja eben genau, dass die DB eben diesen Teil der Rechte systematisch ignoriert.
Was ich bisher noch nicht probiert habe eine EBA Beschwerde deswegen das könnte vielleicht interessant sein.
Das Problem ist folgendes:
Es gibt eben vier Lösungsmöglichkeiten:
1. es nochmal mit dem Reisezentrum versuchen und die Fahrt genehmigt zu bekommen.
2, die Pläne umbauen und zu einem ganz neuen Zeitpunkt ein preislich passendes Ticket kaufen und sich das aktuelle Ticket erstatten lassen.
3, ein neues Ticket kaufen und hoffen, dass das neue Ticket erstattet wird und wenn nicht den Anspruch auf den Rechtsweg durchsetzen.
4. dich dann am Mittwoch eben mit Ticket und Nachweis für den ausgefallenen Zug am Dienstag in den Zug setzen und hoffen, dass der Zugchef nicht auf Konfrontation geht, aber eben gleichzeitig das Risiko akzeotiieren dass es zu einer FN kommt die man mit zwei drei Briefen und notfalls vor Gericht abwehren muss.
Ich habe mir vorgenommen bei der nächsten Gelegenheit Variante 4 zu testen, aber ich habe eben im Zweifel die Klageerwiderung schneller verfasst als die Klageschrift aufgesetzt wurde, denn das würde die kürzeste Klageerwiderung sein die ich je verfasst habe.
doch natürlich das Problem besteht ja darin, dass die DB das Wahlrecht des Fahrgasts die Fahrt zu einem frei wählbaren Zeitpunkt fortsetzen zu können konsequent beharrlich ignoriert.