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Interessant denn rein formal reichen 60 Minuten nicht aus, um bei einem anderen Verkehrsdienst sind eigentlich die 100 Minuten nötig.Das habe ich bereits 2x erfolgreich praktiziert. 2x stellten sie sich nach der ersten Mail quer und ein Brief vom Anwalt hat dann zu schneller Zahlung innerhalb von einer 14 tägigen Frist geführt
Sollte man eben bedenken falls Flix sich doch mal querstellen sollte.
Kommt drauf an, wenn die Änderung die zur Aufhebung der Zugbindung geführt hat auch eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr führt ja dann greift das Wahlrecht der EU Fahrgastrechteverordnung, in der DB AGB reichen auch schon 20 Minuten Verspätung aber dort ist es nicht so eindeutig bestimmt wie in der EU VO.Sehe ich das richtig, dass bei Aufhebung der Zugbindung ich auch an einem späteren Tag fahren kann?
Grundsätzlich bist du aber mit der Freigabe durch das Reisezentrum sowieso gut beraten denn wie wir hier ja schon einige Berichte hatten sind nicht alle vom DB Personal fit in den Fahrgastrechten oder wollen es nicht sein.
 
 
		 
 
		 
 
		 
					
				 
					
				 
						
					 
 
		