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Ich kann ablehnen, Dir etwas zu verkaufen, wenn wir uns nicht darauf einigen, dass Du mit Karte zahlst. Oder willst Du daraus eine Pflicht ableiten, immer verkaufen zu müssen, sobald jemand mit Bargeld winkt?Da steht doch eindeutig:
Verpflichtende Annahme:
Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.
einseitige Ablehnung lese Ich nicht daraus
