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MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
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LH hat meinen Flug gestrichen und das Angebot ist 2h zu spät am Ziel.
Um pünktlich anzukommen müsste ich einen Tag früher fliegen.
Muss LH dann das Hotel zahlen?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.846
7.375
FRA / FMO
LH hat meinen Flug gestrichen und das Angebot ist 2h zu spät am Ziel.
Um pünktlich anzukommen müsste ich einen Tag früher fliegen.
Muss LH dann das Hotel zahlen?
Ich denke nein, da LH ja mit dem anderen nichts zu tun hat. Wie viel später ist der neuen Flug denn da? Ab >3 sollte es ja dann auch 250€ geben wofür man ja ein halbwegs Hotel bekommen sollte.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.354
1.365
TXL
Ich denke nein, da LH ja mit dem anderen nichts zu tun hat. Wie viel später ist der neuen Flug denn da? Ab >3 sollte es ja dann auch 250€ geben wofür man ja ein halbwegs Hotel bekommen sollte.
Vorausgesetzt, dass die Streichung innerhalb der letzten 14 Tage vor Abflug erfolgte... was ich in diesem Fall irgendwie nicht so annehmen würde (sind aber keine Details genannt).
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
Flug im Sommer....Flug 3.5h später....der würde ganz knapp reichen, dann ist aber 0 Puffer mehr da...
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
571
23
Wenn der Flug von der Reederei als Package auch angeboten wird, mach ich mir da inner EU keinen Kopf.
Nur hat die Reederei aktuell den Flug auch raus und noch kein Ersatz in den Systemen
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.344
9.224
BRU
Also ich werde bei Umbuchungswünschen auf Verbindungen mit Zwischenübernachtung, weil die gebuchte Abendverbindung gestrichen wurde, ich aber nicht früher fliegen kann, während Alternativen am nächsten Tag (und dann Ankunft erst am Nachmittag) zu spät wären, zwar i.d.R. nach Wunsch umgebucht, allerdings mit dem Hinweis, dass sie eventuelle Hotelkosten nicht übernehmen würden.

Insofern: Hotelkosten sind wohl nur zu bekommen, wenn es gar keine anderen Alternativen gibt (und nicht nur, weil einem ein Flug ein paar Stunden früher oder später nicht passt). Wie das rechtlich aussieht ist eine andere Frage...
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Sofern EU261 gilt, ist die Rechtslage klar. Die Hotelkosten sind zu übernehmen. Und wenn die zuständige Gerichtsbarkeit passt, dann kann man das auch durchsetzen.

Natürlich kann über die Höhe der Hotelkosten diskutiert werden. Wenn man am ZRH die Wahl zwischen Park Hyatt, Hyatt Regency und Hyatt Place hat, dann ist die vollständige Übernahme der Park Hyatt-Rechnung kein Selbstläufer.

Die Übernachtung könnte man auch vertraglich beanspruchen. Doch spätestens dann ist ein Rechtsanwalt dringend anzuraten.
 
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