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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein neues Urteil getroffen. Dieses fällt zugunsten der Reisenden aus.
Wenn ein Flug, verschuldet durch ausgelagerte Dienstleistungen, über vier Stunden verspätet am Ziel ankommt, haben Airlines dafür Sorge zu tragen. Passagiere haben demnach ein Anrecht auf eine entsprechende Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) anhand eines Falls von KLM entschieden, als eine Verspätung aufgrund von Verzögerungen bei der Enteisung des Flugzeugs entstanden ist, wie aus einer Pressemitteilung von Flightright zu entnehmen ist.
Quelle: https://reisetopia.de/news/bgh-urteil-verspaetungen-auslagerung/
Wenn ein Flug, verschuldet durch ausgelagerte Dienstleistungen, über vier Stunden verspätet am Ziel ankommt, haben Airlines dafür Sorge zu tragen. Passagiere haben demnach ein Anrecht auf eine entsprechende Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) anhand eines Falls von KLM entschieden, als eine Verspätung aufgrund von Verzögerungen bei der Enteisung des Flugzeugs entstanden ist, wie aus einer Pressemitteilung von Flightright zu entnehmen ist.
Quelle: https://reisetopia.de/news/bgh-urteil-verspaetungen-auslagerung/