BGH-Urteil: Airlines haften für Verspätungen bedingt durch ausgelagerte Dienstleister

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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
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Wenn mir mal FRA als Beispiel nehmen. Wenn LH die Slots nicht nutzt, dann nutzt sie DE, oder wer auch immer, aber ungenutzt bleiben sie definitiv nicht. Also werden dann weiterhin Flüge gestrichen, weil das System weiterhin überlastet wären. Hier würde ich eher den Slot-Koordinator in der Verantwortung sehen, die Slots so zu vergeben, dass das System überhaupt so arbeiten kann.
Ja, gebe ich dir recht. Aber gerade die LH sollte ja groß genug sein, um darauf Einfluss zu nehmen, sofern sie es denn will.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich etwas mehr Puffer und dann stabilere Flugpläne für ein paar Euro mehr bevorzugen würde... allein meine letzten drei Umsteigeverbindungen in MUC und AMS musste ich jeweils immer rennen weil die Flüge teils mit >1std Verspätung raus gegangen sind und so etwas nervt mich immer.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Wenn man dann aufgrund der wenigen Puffer den Plan nicht halten kann, warum sollten dann die Kunden das auch noch bezahlen?
Genau das trifft in meinem Beispiel nicht zu, sondern ich meine den Fall, dass zum Beispiel an einem Flughafen normal 60 Starts pro Stunde vorgesehen sind aber wegen dem Wetter die Flugsicherung nur noch 40 Start erlaubt, dann kann die Airline noch so viel planen und hat im Zweifel keinen Einfluss darauf welche Verbindung gestrichen wird.

Wobei man dort sicher nicht würfeln sondern ein Muster mit Prioritäten hat wie Langstrecke vor Kurzstrecke, Ziele mit vielen Verbindungen werden eher gestrichenn als andere usw.


Völlig anders, wie auch im Urteil, ist es wenn das Luftfahrunternehmen wenn für den Flug nicht 2 Stunden sondern eben 2:20 planen hätte können, weil eben die Enteisung 20 Minuten zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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ich meine den Fall, dass zum Beispiel an einem Flughafen normal 60 Starts pro Stunde vorgesehen sind aber wegen dem Wetter die Flugsicherung nur noch 40 Start erlaubt, dann kann die Airline noch so viel planen und hat im Zweifel keinen Einfluss darauf welche Verbindung gestrichen wird.

Kommt auf das Wetter an. Bei Jahrhundertereignissen ok, aber mit jahreszeitlich normalem Wetter und den daraus folgenden normalen Auswirkungen auf den Flugbetrieb muss die Airline rechnen.
 

alinakl

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15.07.2016
4.872
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Kommt auf das Wetter an. Bei Jahrhundertereignissen ok, aber mit jahreszeitlich normalem Wetter und den daraus folgenden normalen Auswirkungen auf den Flugbetrieb muss die Airline rechnen.
Nur was will die Airline machen wenn die Flugsicherung eingreift?

Im übrigens selbst wenn Airline A ihre Starts reduziert was dann wenn B sich die freien Slots schnappt und am Ende dann doch verknappt und etwas von A gestrichen wird?

Nach der Logik könnte ich ja auch gegen Olympic vorgehen als die im April den Flugbetrieb eingestellt haben nach dem Motto es ist bekannt, dass es zu der Zeit auch stärkere Winde gibt.

Ja man sollte unbedingt möglichst kundenfreundlich entscheiden aber alle durchwinken scheint auhc nicht sinnvoll.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Kommt auf das Wetter an. Bei Jahrhundertereignissen ok, aber mit jahreszeitlich normalem Wetter und den daraus folgenden normalen Auswirkungen auf den Flugbetrieb muss die Airline rechnen.
Das bedeutet wenn die Flugbewegungen bei Gewitter teilweise auf 20% reduziert werden sollte LH im Sommer nur 20% des Flugplans anbieten und im Winter im Prinzip das selbe?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
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Das bedeutet wenn die Flugbewegungen bei Gewitter teilweise auf 20% reduziert werden sollte LH im Sommer nur 20% des Flugplans anbieten und im Winter im Prinzip das selbe?
Ein Gewitter ist in einer halben Stunde - in der Regel - durch. Und das meine ich mit etwas weniger dichter Taktung. Das müssen ja keine Stunden extra sein. Ich würde behaupten, 10-15 Minuten würden schon einen großen Unterschied machen (und natürlich kostet das richtig Asche für die Airline und ein bisschen für den Kunden).

Schau dir einen typischen KLM Flug an. Der baut im Laufe des Tages immer nur Verspätung auf, der hat keine Chance, auch mal Verspätung wieder abzubauen. Mit weniger dichter Taktung hat man die Chance, das zu kompensieren. Klar, der Gewitterflug geht immer noch verspätet raus, aber die nachfolgenden Flüge dann immer weniger.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Ein Gewitter ist in einer halben Stunde - in der Regel - durch. Und das meine ich mit etwas weniger dichter Taktung. Das müssen ja keine Stunden extra sein. Ich würde behaupten, 10-15 Minuten würden schon einen großen Unterschied machen (und natürlich kostet das richtig Asche für die Airline und ein bisschen für den Kunden).

Schau dir einen typischen KLM Flug an. Der baut im Laufe des Tages immer nur Verspätung auf, der hat keine Chance, auch mal Verspätung wieder abzubauen. Mit weniger dichter Taktung hat man die Chance, das zu kompensieren. Klar, der Gewitterflug geht immer noch verspätet raus, aber die nachfolgenden Flüge dann immer weniger.
Inzwischen ist es aber so, bei einem Gewitter bricht der Flugbetrieb in D zusammen, weil Jahrhundertereignis. Nicht.
Dannn beginnt das Slotroulette und schon kommen Verspätungen im Stundenbereich zusammen.
 
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Tupolew

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27.09.2012
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Inzwischen ist es aber so, bei einem Gewitter bricht der Flugbetrieb in D zusammen, weil Jahrhundertereignis. Nicht.
Dannn beginnt das Slotroulette und schon kommen Verspätungen im Stundenbereich zusammen.
Wie gesagt, hatte Münsterländer bei den Slots ja auch schon zugestimmt. Wobei meine Position ja nicht nur auf die Fälle aus diesem BGH Urteil abzielt, sondern generell auf stabilere Flugpläne, die sich ja auch aus ganz anderen Gründen verspäten.
Am Ende ist das eine Kostenoptimierung und so ein Urteil verschiebt die Parameter in der Optimierungsrechnung etwas mehr in Richtung Puffer, da man dieses Kostenrisiko jetzt anders einbeziehen muss.Und da kann ich nur sagen, dass ich das begrüße, auch wenn die Kosten auf den Kunden umgelegt werden.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Am Ende ist das eine Kostenoptimierung und so ein Urteil verschiebt die Parameter in der Optimierungsrechnung etwas mehr in Richtung Puffer, da man dieses Kostenrisiko jetzt anders einbeziehen muss.Und da kann ich nur sagen, dass ich das begrüße, auch wenn die Kosten auf den Kunden umgelegt werden.
Sehe ich genau so. Man könnte durch die Politik die Airlines und Dienstleister schon in eine Fluggast freundliche Richtung lenken. Eingepreist wird das dann sicher wieder, ganz klar, obwohl früher, in Zeiten mit mehr Puffer, auch schon alles eingepreist war. Geschenkt gabs auch damals nichts.
 

Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Wenn man die LH Flugpläne, mit denen vor Corona vergleicht, wurde hier gefühlt schon viel gestreckt. In einer Rotation kann auch häufig Verspätung zumindest teilweise wieder eingeholt werden. Diese baut sich dann aber leider am HUB wieder auf.