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Ich würde behaupten, die theoretische Rechtslage ist hier relativ egal, wenn du nicht Zeit und Lust hast, das Thema im Zweifel vor US-Gerichten auszufechten bzw. ausfechten zu lassen. Hast du das?
Who knows? Does it matter? Wenn das Hotel die Rate nicht anerkennt, wirst du das Geld in die Hand nehmen, um es einzuklagen - mit allen Kosten und Risiken?Wie sieht es rechtlich aus?
Hast du was Besseres als meinen Vorschlag der flexiblen Backup-Buchung oder warum die schnippische Antwort, wenn dir von zwei Postern sinnvolle Hinweise gegeben werden?Abwarten, klagen und stornieren also nicht klug ;-)
Hinfahren und einchecken. Da das Hotel bereits "intern" reagiert hat (Angebot entfernt), liegt es auf der Hand, dass aus ihrer Sicht etwas nicht richtig war. Dann sollten sie (in einer guten Welt) die Gäste mit getätigten Buchungen entsprechend benachrichtigen – oder die Rate akzeptieren. Ein Back-up ist natürlich nicht die schlechteste Idee, falls es vor Ort anders läuft als erwartet...Soll ich vorab nochmal mit dem Hotel "sprechen" oder hoffen das vor Ort alles gut geht. Theoretisch könnten sie mir dann im August auch mitteilen das sie "ausgebucht" sind. Eine Nachricht vom Hotel zu diesem Thema ist nicht gekommen. Wie sieht es rechtlich aus?
Tja, das wird ziemlich unberechenbar sein. Du hast also einen Voucher für 1 Übernachtung gebucht, auf dem explizit Mindestaufenthalt 3 Nächte drauf steht. Interessant - hängt letztendlich vom Hotel bzw. Mitarbeiter ab, wie sie das handhaben wollen.Was meint ihr? Ist da mit Problemen zu rechnen? Nachberechnung der tagesaktuellen Rate beim Check-in oder so?
Es handelt sich übrigens um ein deutsches Hotel der zweifelhaften Novum-Kette, kürzlich als "Select" firmierend...