Booking.com storniert meine Reise, will den Grund aber nicht nennen und auch mein Geld zurückzahlen

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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
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Deiner Logik zu folgen buchst du auch keinen Flug bei einer Airline selbst und meidest diese, wenn es dort 20€ teurer ist als bei OTA.
Wenn das OTA EUR 20 günstiger, buche ich trotzdem direkt bei der Airline.
 

luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
30
0
Das klingt für mich erst einmal plausibel. Ich habe da jetzt mit bestimmt 5 oder 6 Leuten gesprochen (die letzte Agentin hat sich wirklich richtig Zeit genommen und sprach fast akzentfrei deutsch) und keiner konnte mit etwas sagen. Ich glaube nicht, dass sie nicht wollte. Sondern sie konnte nicht.

Jetzt ist nur für Frage, wer da wen betrügt. Ich für meinen Teil habe niemanden betrogen. Dessen bin ich mir sicher. Was wäre, wenn mein booking-Konto gehackt wurde? Zum Hintergrund: Ich bin im Oktober letzten Jahres Opfer eines Datenschutzvorfalls bei scalable (neo-broker) geworden, in dessen Rahmen meine Daten (inkl. Personalausweisdaten) in die Hände von Kriminellen gelangt sind bzw. sein können. Kann das der Hintergrund sein?

Hat da jemand Ideen? Mir fehlt die kriminelle Phantasie, um da einen Zusammenhang herzustellen. Wie könnte jemand mit meinem gehackten booking-konto betrügen? Das Passwort von booking habe ich allerdings nur dort benutzt. Und die Kreditkarte, die ich bei Zahlung gebucht habe, kommt nicht von scalable..

Ich bin dankbar für eure Ideen.
 

bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
754
619
(Ich kenne beruflich beide Seiten)

Eine falsche IP-Adresse in Kombination mit einer bestimmten Bank oder die Art der Buchung (Klickreihenfolge) reicht, um Fraudsysteme zum Amoklauf zu überreden.

Anderes Beispiel: Vor 16-17 Jahren (wimre) hat Groupon mich als Fraud eingestuft, weil ich einen schlecht funktionierenden DVD-Player zurückgschickt hatte. Aus der eMail groupon@<domain> wurde dann grouponfraud@<domain>.

Monatsabrechnung bei Amazon geht bei mir bis 400€ wenn ich ein VPN (egal ob Dienstleister oder das meines Arbeitgebers) nutze. Ohne VPN geht das Kreditlimit auch deutlich über 1000€ im Monat.

Zur Frauderkennung: Es gibt die erstaunlichsten Sachen, die sich Menschen einfallen lassen, die ihrer Software "komisch" vorkommen und einen Trigger auslösen.

Bei 1+1 werden ca. 1/3 aller Bestellungen als Fraud eingestuft (jede Bestellung wird händisch geprüft im Akkord -> Fraud ja/nein mit Score-Angabe). Wenn der Besteller sich dann mit der Fraudsperre meldet bekommt er eine Freischaltung und darf neu bestellen.

Probiere mal, ob das neuanlegen eines Accounts bei Booking funktioniert oder der danach auch wieder gesperrt wird.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.224
4.468
GRQ + LID
Das klingt für mich erst einmal plausibel. Ich habe da jetzt mit bestimmt 5 oder 6 Leuten gesprochen (die letzte Agentin hat sich wirklich richtig Zeit genommen und sprach fast akzentfrei deutsch) und keiner konnte mit etwas sagen. Ich glaube nicht, dass sie nicht wollte. Sondern sie konnte nicht.
Wenn du die Kompetenz eines Mitarbeiters einschätzt an Hand des Akzents, dann kannst du meinen Zeilen gleich in die Tonne kloppen :)

Wenn wir die These verfolgen, dass der Hotelier die Buchung annulliert hat (ich halte das immer noch für äusserst warscheinlich), dann hat er vielleicht auch einen Grund angegeben. Der könnte so etwas als 'Kunde wollte ausserhalb Booking.com einen niedrigen Preis aushandeln', 'Kunde hat Hausverbot' oder gar 'Name steht auf der schwarzen Liste' sein.

Die Grundsätze des rechtlichen Gehörs werden bei Booking.com wohl nicht angewendet, und wenn da noch so 'ne typisch deutschen lange Beschwerdemail reinkommt, die mindestens C1 erfordert um sie begreifen zu können, wird erstmal das Konto geblockt. Denn im Allgemeinen: desto länger die Beschwerde, umso grösser die Chance dass da etwas Faul ist.

Um mal wieder Goethe zu zitieren: in der Beschränkung zeigt sich erst den Meister.
 
Zuletzt bearbeitet:

luke1884

Reguläres Mitglied
22.02.2020
30
0
Die Grundsätze des rechtlichen Gehörs werden bei Booking.com wohl nicht angewendet, und wenn da noch so 'ne typisch deutschen lange Beschwerdemail reinkommt, die mindestens C1 erfordert um sie begreifen zu können, wird erstmal das Konto geblockt. Denn im Allgemeinen: desto länger die Beschwerde, umso grösser die Chance dass da etwas Faul ist.

Um mal wieder Goethe zu zitieren: in der Beschränkung zeigt sich erst den Meister.


Schöne These gestützt auf Goethe. Leider war mein Konto schon geblockt, bevor ich überhaupt Kontakt mit booking aufgenommen habe. Hast du einen Rat für mich?
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.224
4.468
GRQ + LID
Tja, ich bin ich und du bist du. Damit meine ich, dass ich von Anfang an anders gehandelt hätte und vor allem die Sache misstrauischer angegangen wäre. Das muss kein Vorteil sein!

So wie ich es verstehe, hast du Chargeback eingeleitet für die erste Zahlung und bist du vielleicht auch schon in Vorkasse gegangen für die zweite Buchung. Wenn das so ist, dann würde ich meinen Urlaub geniessen und vielleicht noch mal kurz an einen Zyniker wie ich denken. Geld ist nur Geld, vor allem wenn man mit eigener Familie unterwegs ist.

Wenn du noch nicht in Vorkasse gegangen ist, würde ich bedenken dass andere Mütter auch schöne Töchter haben und anderswo Urlaub machen. Ihr habt in Deutschland das Gesetzbuch lieb, gib' der Gegner keine Argumente um das ursprüngliche Konflikt zu verheimlichen (auch wenn er darin -nach eigenem Sagen- keine Partie ist), so etwas wie 'Wir haben eine Alternative geboten, die auch zur völligen Zufriedenheit angenommen wurde vom Kunde'.

Das Booking.com Konto würde ich auch vergessen, insofern es kein Konto mit Status war.

Das ist Hauptmann Fuchs Klartext™ ;)
 
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