Wahrscheinlich nicht. Ich bilde mir ein, dass sich die meisten Hotels absichern und im Kleingedruckten schreiben, dass sie für Folgeschäden nicht haften und die Verantwortung beim Gast bleibt, pünktlich aufzustehen. Muss nachher mal schauen wie das bei meinem aktuellen Hotel gelöst ist.
Andererseits: wenn ein zugesagter Weckruf unterbleibt wirft das natürlich ein deutliches Licht auf den Service des Hauses.
Edit sagt: meine derzeitige Bleibe ist klauselfrei.
Glaube auch, dass zumindest die Profis unter den Hotels, sich da versuchen ab zu sichern! Schon wenn man jegliche Haftung nur auf Vorsatz beschränkt, könnte etwas Vergessenes dem Hotels nichts kosten; wenn denn diese Klausel dann so richtig und verbindlich ist.
Denn immer wieder gibt es Klauseln die nicht korrekt sind, bzw. den Vertragspartner unverhältnismässig benachteiligen, und diese gelten dann nicht.
Wir werden das hier nicht jetzt feststellen können, was nun juristisch dabei raus kommt.
Aber, ganz bestimmt hängt es nicht davon ab, ob man einen schriftlichen Auftrag erteilt hat! Wenn das Hotel das selber anbietet, letzte Woche noch beim abendlichen Einchecken erlebt, so meine ich, wird mit diesem Angebot auch eine gewisse Verantwortung mit übernommen.
Wenn man nichts schriftlich macht, hat man auch keinen Nachweis; aber wie sind die Hotels die wir nutzen? Werden die wahrheitswidrig behaupten , auch die Mitarbeiter entsprechend anweisen, zu behaupten sie hätten gar keinen Auftrag erhalten? In den meisten Fällen wird es wohl nicht so sein, sondern das Hotel wird wahrheitsgemässe Angaben machen.
Aber klar, vergisst ein Mitarbeiter das abens zu notieren, wird er evtl behaupten, es wüsste von nichts! Schon um nicht noch selber zur Zahlung herangezogen zu werden.
Natürlich nutze ich auch das Telefon zum wecken, aber das ist bei der Haftungsfrage unwichtig, glaube aber, dass wir wohl keine grosse Chance haben, wenn wir den Handyhersteller verklagen wollten, weil das handy nicht rechtzeitig geklingelt hat!