• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Card Complete - Drohungen, Limitreduzierung, Kartensperren - Betroffene gesucht - Österreich

ANZEIGE

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.811
1.473
ANZEIGE
Card Complete ist ein Saftladen

Man braucht sich nur die Eigentümerstruktur ansehen, mehr als 50% sind der BankAustria/Unicredit zuordenbar, die waren noch nie besonders "technikaffin" ;-)
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.970
11.056
CPT / DTM
Kunden der card complete Service Bank AG (Monopolistin für Miles & More Kreditkarten in Österreich) haben ja letztes Jahr schon ein Schreiben mit dem Hinweis auf - nicht näher ausgeführte - "regulatorische Vorgaben", verbunden mit einer engen Frist, um einen Fragebogen auszufüllen, erhalten (KYC). Schickte man den ausgefüllten Fragebogen nicht rechtzeitig ab, folgte eine Drohung mit einer Kartensperre oder die Beendigung der Geschäftsbeziehung (samt Meilenverfall).

Die card complete Service Bank AG schickt nun auch weitere Aufforderungen und Drohungen zur Übermittlung von Einkommensnachweisen nach jahrelanger problemloser Geschäftsbeziehung.

Ich habe nun einen renommierten Anwalt in Wien beauftragt, sich die Sache genauer anzusehen und mich auch zu vertreten.

Ich suche daher Betroffene, die ebenfalls von Sperren, Limitreduzierungen oder sogar der Kündigung der Geschäftsbeziehung durch die card complete Service Bank AG betroffen sind/waren. Es ist nicht erheblich, ob ein tatsächlicher Schaden (Meilenverfall) eingetreten ist.

Bitte eure Erfahrungen in dieser Hinsicht kundtun! DANKE!

Zwei Fragen:

Business Karte ohne Business?

Manufactured Spendings?
 
  • Like
Reaktionen: Arminius und dahi1809

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Ich finde die Wortmeldungen einiger Benutzer hier sehr bedenklich. Hier wird offenbar seitens der Bank und diverser Benutzer die regulatorische Vorgabe als eine Art Blankoscheck angesehen, um jegliche teils sehr privaten Daten verlangen zu können, ohne dass hier eine Grenze gesetzt sei. Es wird gewissermaßen postuliert, die Bank könne beliebige Daten verlangen, habe Anspruch auf eine Art gläsernen Kunden.

Der Datenschutz gilt weiterhin, insbesondere der Grundsatz der Datensparsamkeit, nach dem nur die Daten erhoben werden dürfen, die für die Erfüllung des angegebenen Zwecks unbedingt erforderlich sind, dies sieht die DSGVO ausdrücklich so vor.
Es ist hier also gerade keine über die Vorgaben der Behörden hinausgehende Datenerhebung rechtmäßig.
 
Zuletzt bearbeitet:

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.811
1.473
Und wo liest du hier heraus, dass eine über die Vorgaben der Behörden hinausgehende Datenerhebung erfolgt ist? Vielleicht mag der TO den Fragebogen mal hier einstellen?

Ein Kredit und auch Meilen sammeln sind kein Menschenrecht. Wenn die Bank Fragen hat, dann kann sie die zunächst mal stellen. Wenn man sie nicht beantworten will (aus welchen Gründen auch immer), dann muss man halt mit den Konsequenzen leben. Dann gibts halt nur eine Debit-Karte und ein im Guthaben geführtes Konto.

Ich stell mir Geschäftsbeziehungen, in die man sich "hineingeklagt" hat, ja immer sehr harmonisch vor...
 
  • Like
Reaktionen: le_chiffre und Meckie

riemann

Erfahrenes Mitglied
03.03.2022
513
719
Ich finde die Wortmeldungen einiger Benutzer hier sehr bedenklich. Hier wird offenbar seitens der Bank und diverser Benutzer die regulatorische Vorgabe als eine Art Blankoscheck angesehen, um jegliche teils sehr privaten Daten verlangen zu können, ohne dass hier eine Grenze gesetzt sei. Es wird gewissermaßen postuliert, die Bank könne beliebige Daten verlangen, habe Anspruch auf eine Art gläsernen Kunden.

Der Datenschutz gilt weiterhin, insbesondere der Grundsatz der Datensparsamkeit, nach dem nur die Daten erhoben werden dürfen, die für die Erfüllung des angegebenen Zwecks unbedingt erforderlich sind, dies sieht die DSGVO ausdrücklich so vor.
Es ist hier also gerade keine über die Vorgaben der Behörden hinausgehende Datenerhebung rechtmäßig.
Was wollen sie denn so Heikles wissen? Geschlechtliche Orientierung, politische Einstellung, Lieblingsfarbe?
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Natürlich kann es sein, dass nur Daten gefordert werden, die auch gefordert werden müssen. Aber wenn der TE sagt, dass Daten gefordert werden, die über die behördlichen Vorgaben hinausgehen (Finanzmarktaufsicht), legt das nahe, dass zumindest ein Teil der angeforderten Daten über das notwendige Maß hinausgeht.

Hier einfach spekulativ zu sagen, die Bank würde ausschließlich Daten fordern die die Behörde vorgibt, halte ich für nicht sinnig. Gerade weil es für Banken geradezu typisch ist, bei sowas übers Ziel hinauszuschießen, siehe sowas wie "Geldwäschebekämpfung" wegen derer man bspw. Bareinzahlungen betraglich limitiert, paradoxerweise aber Bank A auf 2.500 Euro und Bank B auf 10.000 Euro, und beide behaupten, das stünde so im Geldwäschegesetz (das aber für beide gleich gilt). Oder wegen PSD2, wo Bank A behauptet, man dürfe deshalb keine SMS-TAN mehr verwenden, aber Bank B (und dutzende weitere Banken) es weiter einsetzen.

Das hinterlässt bei mir schon den Eindruck, dass manche Banken eine möglichst weite, möglichst kundenunfreundliche Interpretation des selben Gesetzes anwenden - und diese dann freilich nicht korrigieren, wenn sie auf ihre fehlerhafte Interpretation hingewiesen werden (denn in beiden Fällen ist das Gesetz ziemlich klar, gibt sogar Beträge vor bzw. die Behörde bestätigt SMS-TAN als PSD2-konform).

Und gerade beim Datenschutz ist eben explizite gesetzliche Vorgabe, dass auch "harmlose" Daten nicht erhoben werden dürfen, wenn es nicht notwendig ist. Genauso wie du nachts auf leerer Autobahn mit Tempolimit 100 trotzdem nicht 200 fahren darfst, auch wenn es harmlos ist.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Natürlich kann es sein, dass nur Daten gefordert werden, die auch gefordert werden müssen. Aber wenn der TE sagt, dass Daten gefordert werden, die über die behördlichen Vorgaben hinausgehen (Finanzmarktaufsicht), legt das nahe, dass zumindest ein Teil der angeforderten Daten über das notwendige Maß hinausgeht....

Das hinterlässt bei mir schon den Eindruck, dass manche Banken eine möglichst weite, möglichst kundenunfreundliche Interpretation
Diese ganzen Geschichten lassen (wie immer !!!) zwei Fragen offen, ohne deren Antworten die ganze Sache unlogisch und unschlüssig erscheinen lassen:

1. Was bezweckt die Bank mit bewusster Kundenunfreundlichkeit ?
(hat sie zuviele Kunden und muss ein paar loswerden?)
2. Was ist der Sinn und Zweck des ganzen Lamentierens wenn die Bank am Ende sowieso am längeren Hebel sitzt (Vertragsfreiheit, fristgemäßes Trennen vom Kunden an Ende doch möglich)

Diese beiden Fragen stellen sich jedesmal... ob es um Kündigungen bei der Comdirect geht oder um sonstwas.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Ich denke nicht, dass es direkt-vorsätzliche Kundenunfreundlichkeit ist, sondern man legt sich halt auf eine besonders strenge Auslegung der behördlichen Vorgaben fest* und ist ab dann so starr in den internen Prozessen, dass man auch bei erwiesenermaßen falscher Auslegung absolut nicht dazu bereit ist, das eigene Vorgehen kritisch zu hinterfragen.

*Das ist natürlich gewissermaßen schon kundenunfreundlich, wenn man alle Vorgaben prinzipiell erstmal möglichst streng und damit negativ für den Kunden auslegt und anwendet, ohne bspw. bei den zuständigen Behörden rückzufragen, ob dieses oder jenes unbedingt nötig ist.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Ich denke nicht, dass es direkt-vorsätzliche Kundenunfreundlichkeit ist, sondern man legt sich halt auf eine besonders strenge Auslegung der behördlichen Vorgaben fest* und ist ab dann so starr in den internen Prozessen, dass man auch bei erwiesenermaßen falscher Auslegung absolut nicht dazu bereit ist, das eigene Vorgehen kritisch zu hinterfragen.

*Das ist natürlich gewissermaßen schon kundenunfreundlich, wenn man alle Vorgaben prinzipiell erstmal möglichst streng und damit negativ für den Kunden auslegt und anwendet, ohne bspw. bei den zuständigen Behörden rückzufragen, ob dieses oder jenes unbedingt nötig ist.
OK, das sehe ich ein.
Allerdings fördern dann Vorschriften dies, die zwar schwammig formuliert sind, die Bank aber (zumindest theoretisch) bestrafen, die "nicht genau genug hinsieht."
Und wenn dann ein Laden aufsichtsrechtlich mit dem Rücken zur Wand steht wie z.B. N26 und sich keinen Fehler mehr erlauben kann, dann kommt es zu bedauerlichen "Softwarefehlern"...
Schade für die Kunden, aber leider leider nicht mehr zu korrigieren.
Offen sagen was los ist, dürfen sie ja aber auch nicht, dann wird halt gelogen.

Mit sowas -egal bei welcher Bank- werden wir Kunden leben müssen, immer wieder.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Was da sicher auch reinspielt: Die Auslegung wird irgendwann ganz am Anfang von einer bestimmten Abteilung (Rechtsabteilung, vielleicht Bestätung durch Geschäftsführung etc.) festgelegt und danach müssen Servicemitarbeiter das umsetzen.

Wegen fehlender interner Prozesse können Servicemitarbeiter Kundenhinweise auf falsche Auslegungen nicht weiterleiten, sodass es zu keiner Überarbeitung der Auslegung kommt.
Die Aussage von Servicemitarbeitern, dass etwas "eine Vorgabe von oben" sei und man da "unmöglich" irgendwas ändern könne, kennen wir doch alle...
 
  • Like
Reaktionen: riemann und AtomicLUX

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.521
1.033
Die Aussage von Servicemitarbeitern, dass etwas "eine Vorgabe von oben" sei und man da "unmöglich" irgendwas ändern könne, kennen wir doch alle...
Ja, nur leider stimmt das wohl auch oft.

Aber gerade wenn es um Regulatorik, insbesondere GWG geht, hat die Bank, die nicht jeden Einzelfall klären kann oder mag (wie eine regionale Filialbank) doch nur zwei Möglichkeiten zu reagieren:

1. schweigen
2. lügen

Die Wahrheit ("wir sind da aus gegebenem Anlass etwas strenger und da trifft es halt auch mal einen redlichen Kunden, das haben wir einkalkuliert, aussortieren ist uns zu aufwändig und zu teuer, also tschüss!") ist jedenfalls keine Option.
Wenn der Kunde erfährt, dass es wegen GWG war, gibt das Mecker von der Aufsicht...
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.811
1.473
Ich würd mal sagen: Fakten auf den Tisch. Der TO soll den Fragebogen anonymisiert hier hochladen.

Ich hab bis heute trotz Wohnsitzen und Steuerpflicht in mehreren Ländern noch nie mehr als einen Gehaltszettel oder eine Ausweiskopie herzeigen müssen (Cardcomplete, DC Bank).

Und ich bin kein Heiliger, was mein KK-Nutzungsprofil angeht ;-)
 
  • Like
Reaktionen: riemann und dahi1809

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.012
1.116
Gehaltszettel find ich schon kritisch. Was passiert denn, wenn man einen Gehaltszettel mit 3k netto einreicht, die KK aber regelmäßig 10k hat? Aufforderung, dass man erklärt, wo der Rest herkommt?
 
  • Like
Reaktionen: southbeach

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.213
2.829
Gehaltszettel find ich schon kritisch. Was passiert denn, wenn man einen Gehaltszettel mit 3k netto einreicht, die KK aber regelmäßig 10k hat? Aufforderung, dass man erklärt, wo der Rest herkommt?

Kritisch? LOL

Was soll denn daran Bitteschön "kritisch" sein.
 
  • Like
Reaktionen: riemann

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.811
1.473
Ok, bei einer Debitkarte ist das was anderes.

Aber wenn mir ein Unternehmen das 3-5-fache meines Monatsgehalts als Kredit gibt, ist es für mich ein legitimes Interesse, die Einkommenssituation zu kennen. Geht ja auch um Pravention, dass sich der Kunde mit meinem Prodult nicht überschuldet.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.158
3.077
ZRH
Meine Ausführungen beziehen sich nur auf die Schweiz, nicht Österreich. Die Vorgaben im Geldwäschereibereich sind aber +- harmonisiert (FATF, Wolfensberg), von dem her dürfte die Situation nicht völlig anders sein.

Ich finde die Wortmeldungen einiger Benutzer hier sehr bedenklich. Hier wird offenbar seitens der Bank und diverser Benutzer die regulatorische Vorgabe als eine Art Blankoscheck angesehen, um jegliche teils sehr privaten Daten verlangen zu können, ohne dass hier eine Grenze gesetzt sei. Es wird gewissermaßen postuliert, die Bank könne beliebige Daten verlangen, habe Anspruch auf eine Art gläsernen Kunden.

Der Datenschutz gilt weiterhin, insbesondere der Grundsatz der Datensparsamkeit, nach dem nur die Daten erhoben werden dürfen, die für die Erfüllung des angegebenen Zwecks unbedingt erforderlich sind, dies sieht die DSGVO ausdrücklich so vor.
Es ist hier also gerade keine über die Vorgaben der Behörden hinausgehende Datenerhebung rechtmäßig.
Banken fürchten idR Auseinandersetzungen mit dem Regulator einiges mehr als Datenschutzstreitigkeiten, weil der Kunde in den GTC regelmässig einem sehr breit gefassten Zweck der Datenverarbeitung zustimmt.

Es darf nicht vergessen werden, dass bei Retailbanken, wie die hier diskutierte, die Prozesse für viele verschiedene Kundensegmente funktionieren müssen. Die Rücksichtnahme auf eine einzelne Situation ist schlicht nicht möglich und auch nicht erwünscht, weil man sich dem Vorwurf der möglichen Willkür aussetzt. Die RMs sind nicht immer die hellsten Kerzen (gibt auch viele gute RMs), denen man ein allzu grosses Ermessen zutrauen möchte. Deshalb gibt es bewilligte Prozesse, denen zu folgen ist (siehe unten). Bei Kunde A (Student mit geringem Einkommen) mögen weniger Unterlagen ausreichen als bei Kunde B, der ebenfalls ein geringes Einkommen aber grosses Vermögen in Portfolios bei div. Fremdbanken hat.
Eine (Retail)Bank hat ebenfalls ein berechtigtes Interesse, die Abläufe/Prozesse ökonomisch zu gestalten, was bei gewissen Kunden dazu führt, dass sie das Gefühl haben, die Banken seinen Datenkraken. Datenhandling und Management ist übrigens teurer als sich mancher denkt (und damit meine ich nicht Storage in der Cloud).

Was da sicher auch reinspielt: Die Auslegung wird irgendwann ganz am Anfang von einer bestimmten Abteilung (Rechtsabteilung, vielleicht Bestätung durch Geschäftsführung etc.) festgelegt und danach müssen Servicemitarbeiter das umsetzen.
Es trifft nicht zu, dass eine interne Abteilung alleine die Auslegung der gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen festlegt.
Die internen (KYC-) Prozesse, die in Handbüchern, Manuals, Directives etc. niedergeschrieben sind, werden richtigerweise von einer Abteilung erstellt (oder auch von extern eingekauft). Diese Unterlagen werden regelmässig (gemäss geltendem Revisionsplan) von der internen und externen Revisionsgesellschaft geprüft. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass die erstellten Handbücher den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Wenn dies aus Sicht der Prüfgesellschaft nicht der Fall ist, kriegt die Bank a) ein "Audit Finding" oder "Notice of Reservation", welche (zusammen mit anderen Unterlagen) an den Regulator gemeldet werden, und b) einer Deadline zur Verbesserung. Die Damen und Herren der Revisionsgesellschaften sind nicht immer versiert in der Praxis (da häufig Juniors auf den Mandaten sind) und machen gerne Feststellungen, um ihre Tüchtigkeit zu beweisen. Dadurch werden solche, ursprünglich eingeschränkt abgefassten Handbücher (wie oben richtig angemerkt wurde, ist keine Bank zum Spass bewusst kundenunfreundlich) erweitert, um noch so abstruse Situationen abzudecken.

Niemand mag Audit Findings und die Prüfgesellschaft sitzt idR am längeren Hebel, weil keine Bank will, dass der Regulator über Unzulänglichkeiten im Policy Framework informiert wird.

Wie auch schon zutreffend erwähnt wurde, sind die Vorgaben sehr breit und schwammig abgefasst, weil sie eben für Retailbanken, Privatbanken, Transaktionsbanken und was es sonst noch gibt, anwendbar sein müssen. Jede Bank würde es begrüssen, wenn in den Vorgaben die Dokumente einzeln und abschliessend enumeriert wären, die man einzuholen hat. Im Nachhinein ist die Bank der Idiot im Umzug, "ihr hättet das abklären müssen". Diese Argument wird lustigerweise auch von betroffenen Kunden selbst häufig vorgebracht, als müsste die Bank den Kunden vor seiner eigenen Dummheit schützen.

Gehaltszettel find ich schon kritisch. Was passiert denn, wenn man einen Gehaltszettel mit 3k netto einreicht, die KK aber regelmäßig 10k hat? Aufforderung, dass man erklärt, wo der Rest herkommt?
Genau richtig. Weil es eben auf den ersten Blick nicht klar ist, wo die "regelmässig 10k" herkommen. Vielleicht ist es MS, vielleicht ist der Kunde nebenbei Drogendealer?

Ich habe es schon mal gesagt, das Bankenumfeld ist heute "compliance driven". Die (Retail-)Bank beendet eher die Geschäftsbeziehung als man sich z.G. des Kunden auf einen Streit mit der Prüfgesellschaft und dem Regulator einlässt.

Edit: Schreibfehler ausgemerzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: riemann

dahi1809

Erfahrenes Mitglied
30.03.2017
418
818
LNZ
Ich bekam heute morgen in der Card Complete-App die Aufforderung, meine persönlichen Daten zu aktualisieren. Das ging direkt in der App, wo man sich durch die bei der Bank gespeicherten Daten klicken und diese ggf. anpassen konnte. Außerdem musste die Nummer eines aktuellen Ausweises eingegeben werden bzw. ein Foto desselben upgeloaded werden. War eine Angelegenheit von ca. 2 Minuten. Keine Drohungen, Unfreundlichkeiten, Sperren etc. und tat auch gar nicht weh...
 
  • Like
Reaktionen: HeinMück und tmmd

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.811
1.473
Es soll Leuten auch schon eine Staatsbürgerschaft aberkannt worden sein.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.158
3.077
ZRH
Gewisse (günstiger) KYC-/Onboardingdienstleister prüfen nur, ob das Ausweisdokument zum Zeitpunkt der Einreichung gültig war, können/dürfen aber nicht ein "gültig bis" Datum im bankeigenen System erfassen. Das führt dann dazu, dass der Kunde u.U. dasselbe Ausweisdokument nochmals einreichen muss, weil das System gewisse Unterlagen nach x Monaten/Jahren automatisch als "outdated" markiert, die beim nächsten "repapering" wieder eingereicht werden müssen.
 

reinke

Aktives Mitglied
04.01.2011
141
3
also mir wurde auch aus heiteren himmel der verfügungsrahmen von heute auf morgen zusammengestrichen und erst nach monatelangen hin und herschreiben wurde er wieder erhöht. Alle rechnungen immer pünktlich bezahlt.
 

rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
1.039
157
also mir wurde auch aus heiteren himmel der verfügungsrahmen von heute auf morgen zusammengestrichen und erst nach monatelangen hin und herschreiben wurde er wieder erhöht. Alle rechnungen immer pünktlich bezahlt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Cardcomplete einfach so aus heiterem Himmel den Verfügungsrahmen reduziert.
 

reinke

Aktives Mitglied
04.01.2011
141
3
ANZEIGE
war aber so, vorallem wenn man auf urlaub ist und mit kreditkarte zahlen möchte und dann wochenlang keine auskunft bekommt....