CDG transit

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pharmakon

Aktives Mitglied
29.10.2009
175
0
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Hallo,
bin mir trotz vielfachen Suchens bei timatic und co unsicher mit folgender Konstellation:

Wir fliegen mit AF von LIM über CDG nach FRA. AF nutzt ja non-Schengen ankommend T2E und für den Schengen-Weiterflug T2F.
Jetzt werde ich nicht schlau, ob man für die Rückreise einen Covid-test für den transit in CDG braucht?
Lt. timatic heißt es for "arriving passengers" notwendig, auf anderen Seiten lese ich, nur wenn man franz. Staatsgebiet betritt... Tue ich das bereits mit der Immigration in CDG oder gilt das als transit?
AF kann und darf mir keine rechtsverbindliche Antwort geben und CDG airport schreibt auf Anfrage, solange man im Transit bleibe, nicht benötigt... Trotzdem macht mich timatic etwas unsicher. Vielleicht weiß ja jemand Bescheid. Möchte ungern unnötig einen Test machen.
Viele Dank bereits vorab
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.841
6.447
Exempt:

Passengers who continue their journey to a Schengen Area member state, provided that they pass through the Unique Filter Inspection (IFU) (the transit area in the passenger zone between T2E and T2F) and the duration of the transit is less than 24 hours. If the transit to a Schengen Area country requires entry to France, the French entry restrictions apply;

Ich schau immer hier:

Gib beide Flüge separat unter Connecting Flights ein.
 

Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
4.128
3.482
New York & DUS
Siehe auch


Unter Transit sind deine Infos: Kein Covid Test notwendig fuer den Transfer - sondern die Enddestination keinen benötigt. Sonst gelten die Anforderungen der Enddestination
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Enddestination = DE
FR = Hochrisikogebiet
Test und Quarantäne.

Ich hoffe, Ihr seid beide voll geimpft, sonst verlängert sich die Reise erheblich. AUCH DANN, wenn Ihr in CDG nur im Transit gewesen seid.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die o.g. Info ist übrigens schriftlich (!!) von unserem Gesundheitsamt nahe FRA. Passte nämlich zum Fall eines Freundes von K2, der aus BKK via CDG zurück kommen wollte und dem die Schulleitung klipp und klar gesagt hat, dass er dann in Quarantäne muss. Jetzt hat er umgebucht und fliegt BKK-FRA
 

rcs

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06.03.2009
27.606
4.919
München
Eine Quarantäne wäre bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nur erforderlich, wenn man nicht geimpft ist. Geimpfte sind von der Quarantäne ausgenommen, Impfnachweis bei der Einreiseanmeldung mit hochladen und gut ist's.

Davon losgelöst: Personen, die lediglich durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten sind von der Anmeldepflicht ausgenommen. Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt.

Da kennt das Gesundheitsamt die klar ausformulierten Rahmendaten der CoronaEinreiseV mehr als offensichtlich nicht.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Eine Quarantäne wäre bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nur erforderlich, wenn man nicht geimpft ist. Geimpfte sind von der Quarantäne ausgenommen, Impfnachweis bei der Einreiseanmeldung mit hochladen und gut ist's.

Davon losgelöst: Personen, die lediglich durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten sind von der Anmeldepflicht ausgenommen. Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt.

Da kennt das Gesundheitsamt die klar ausformulierten Rahmendaten der CoronaEinreiseV mehr als offensichtlich nicht.
Ersteres (Geimpft = keine Quarantäne) richtig, Ralf. Habe ich auch so geschrieben, wenn Du bitte genau liest.

Bei letzterem liegst Du aber leider falsch und erkennst die Details nicht.

Bei MAD-CDG-FRA hättest Du recht. Aber: Wir reden in diesem Fall über eine Einreise aus dem Non-Schengen-Bereich in den Schengen Bereich. Damit ist der TO ironischerweise offiziell in Frankreich und Ausländerechtlich ist es KEIN Transit, auch wenn wir natürlich alle (ich auch) in der Praxis etwas anderes sagen würden.

Ist bekloppt aber wahr, Ralf. Dieses kleine Detail hast Du leider übersehen.
 

rcs

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06.03.2009
27.606
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München
Nochmal: Die CoronaEinreiseV definiert ausdrücklich, dass Umsteigezeiten an einem Flughafen nicht als Zwischenaufenthalt gelten. Ob Du an dem Flughafen nun Schengen/Schengen, Non-Schengen/Non-Schengen oder Non-Schengen/Schengen die Passkontrolle passierst, ist im Sinne der CoronaEinreiseV unerheblich.

Als Einreise ist zudem in der CoronaEinreiseV nur die Überschreitung der Grenze der Bundesrepublik Deutschland relevant.

Ich bleibe dabei: Das von Dir zititierte Gesundheitsamt handelt hier außerhalb des Rechtsrahmens, den die CoronaEinreiseV vorgibt. Was bei korrekter Anwendung eben dieser aber auch egal sein dürfte, da für den reinen Transit in Frankreich auch keine Anmeldepflicht besteht (sofern man nicht originär aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet kommt).
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.919
München
Falsch. Liegt schriftlich vor. Aber Sitz Du mal weiter in Bayern.
Und nur weil Dir das übergriffige Gesundheitsamt das schriftlich mitteilt, macht es die falsche Aussage dann richtig?!

Im Gegensatz zu meinem sachlichen Einwand bezogen auf die relevante Bundesverordnung ist Dein Seitenhieb auf Bayern für eine sinnvolle Diskussion jetzt eher weniger hilfreich.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Sorry, sollte nicht unfreundlich klingen. Wenn das in MUC so gehandhabt wird - fein. Dann verkaufe besser nur Tickets nach MUC.
In Hessen wird das bei einer (zu seltenen) Kontrolle halt anders ausgelegt. Darauf solltest Du Deine Kunden besser hinweisen. Ob das nun korrekt ist oder nicht - so wird das hier gemacht.
 

rcs

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06.03.2009
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Warum sollte es überhaupt eine Kontrolle geben, wenn man nach der CoronaEinreiseV schon mal gar nicht der Anmeldepflicht unterliegt?

Die vielfach überforderten Gesundheitsämter scheinen flächendeckend dem selben Muster zu folgen, wenn man sie fragt: Lieber mehr als weniger. Auch wenn der Fragende eigentlich nach Gesetz bzw. Verordnung gar nicht dazu verpflichtet ist.

Der beste Lösungsweg ist daher, eben auch keine Einreiseanmeldung abzugeben, wenn die in der CoronaEinreiseV genannten Ausnahmen zutreffen. Dann spart man sich den ganzen Mist mit dem Gesundheitsamt.

Und die können dann ihre Ressourcen für die Fälle verwenden, auf die die Anmelde- und Absonderungspflicht laut CoronaEinreiseV auch tatsächlich zutrifft.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Sorry, sollte nicht unfreundlich klingen. Wenn das in MUC so gehandhabt wird - fein. Dann verkaufe besser nur Tickets nach MUC.
In Hessen wird das bei einer (zu seltenen) Kontrolle halt anders ausgelegt. Darauf solltest Du Deine Kunden besser hinweisen. Ob das nun korrekt ist oder nicht - so wird das hier gemacht.
Nach der Begründung zur CoronaEinreiseV ist mMn erkennbar die Durchreise im Sinne des tatsächlichen Vorganges gemeint.

Personen, die durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind, werden im genannten Umfang von den Pflichten dieser Verordnung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass kein Zwischenaufenthalt im Risikogebiet stattgefunden hat. Zwischenaufenthalte sind nach § 1 Nummer 16 definiert als Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast (ohne Besuch gastronomischer Einrichtungen) oder für Tankvorgänge nicht überschreiten. Umsteigezeiten auf Flughäfen gelten nicht als Zwischenaufenthalt.

In diesen Fällen wird nicht von einem epidemiologisch relevanten Aufenthalt im Risikogebiet ausgegangen. Aus ebendiesem Grund werden auch Personen, die die Bundesrepublik Deutschland lediglich transitieren von der Anmelde- und Absonderungspflicht ausgenommen.

Ein erhöhtes Infektionsrisiko entsteht erst durch einen Aufenthalt und damit zusammenhängende mögliche soziale Kontakte vor Ort; dies ist bei einer reinen Durchreise ohne Zwischenaufenthalt nicht der Fall.
 

pharmakon

Aktives Mitglied
29.10.2009
175
0
Danke für euren input!
Corona-VO für D ist mir klar:
geimpft: kein Test, keine Einreiseanmeldung und auch keine Quarantäne…
Sorry, Kingair, das habe ich in FRA auch nie anders erlebt. Selbst bei Aussteigekontrollen hat ein kurzer Blick auf die Bordkarte gereicht, dass keine Einreiseanmeldung nötig war

Aber nochmal zurück zum Thema, es ging ja nicht um D, sondern um Frankreich!
Die Seite des Airports habe ich auch gesehen…
Timatic schreibt:

9. Passengers arriving from all other countries must have a negative COVID-19 antigen or PCR test taken at most 48 hours before departure from the first embarkation point.
- This does not apply to passengers younger than 12 years.

Da steht eben nichts von exceptions… auf was bezieht sich denn das Check-in Personal?
Ich denke, ein Verweis auf die CDG airport website wird nicht hilfreich sein, würden sie einen Test verlangen…

Die Frage bleibt meines Erachtens, ob mit „arriving“ schon die reine Landung in CDG gemeint ist oder wirklich das Betreten des Landes?
Ich persönlich finde, es ist in diesem Fall eben NICHT klar kommuniziert!
Vielleicht weiß Ralf ja hier genaueres?
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
165
STR/VIE/MEX
Guten Morgen!
Die meinen das Betreten des Landes.
Bin mehrere Male mit AF aus MEX in CDG umgestiegen in Schengen-Länder, es wurde mein Anschluss-Boardingpass kontrolliert und gut war.
Und die Ausführungen von Ralf stimmen 100%, selbst bei Transit über Virusvariantengebiet nach DE gab es bisher keinerlei Probleme in DE.
 
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Reaktionen: KevinHD und pharmakon

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.919
München
Für den Transit in Frankreich und die dort stattfindende Einreise in den Schengen-Raum ist nach meinem Verständnis zum aktuellen Zeitpunkt der Testnachweis, den Frankreich fordert, zu erfüllen - auch wenn man in Paris nur umsteigt.

Bei Ankunft aus MEX wäre das aktuell ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.076
2.159
FFM
Enddestination = DE
FR = Hochrisikogebiet
Test und Quarantäne.

Ich hoffe, Ihr seid beide voll geimpft, sonst verlängert sich die Reise erheblich. AUCH DANN, wenn Ihr in CDG nur im Transit gewesen seid.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die o.g. Info ist übrigens schriftlich (!!) von unserem Gesundheitsamt nahe FRA. Passte nämlich zum Fall eines Freundes von K2, der aus BKK via CDG zurück kommen wollte und dem die Schulleitung klipp und klar gesagt hat, dass er dann in Quarantäne muss. Jetzt hat er umgebucht und fliegt BKK-FRA
Hallo,
warum sollte er in Quarantäne? Ist er denn nicht vollständig geimpft?
Und woher hat seine Schulleitung die Info wo er in Urlaub war und wo er umgestiegen ist?
Btw: der Arbeitsplatz deines Freundes in der Schule ist vermutlich ein groeßeres Risiko als ein paar Stunden Transit in Frankreich.
 

tobi1111

Aktives Mitglied
20.05.2021
190
273
Stuttgart
Für den Transit in Frankreich und die dort stattfindende Einreise in den Schengen-Raum ist nach meinem Verständnis zum aktuellen Zeitpunkt der Testnachweis, den Frankreich fordert, zu erfüllen - auch wenn man in Paris nur umsteigt.

Bei Ankunft aus MEX wäre das aktuell ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Und von LAX über CDG nach FRA? Wird da auch ein Test benötigt oder reicht die Impfung?
 

Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
4.128
3.482
New York & DUS
Und von LAX über CDG nach FRA? Wird da auch ein Test benötigt oder reicht die Impfung?

Von der Website von CDG Airport. Ergo nein (und brauchte ich auch nicht). Nur das was vom Zielland benötigt wird (also wenn Du für DE einen brauchen solltest...)

Integrated transfer (one single booking reference)​

Your luggage will be transferred automatically by your airline from check-in until final destination.

Your are entitled to remain airside to transfer. Follow the yellow transfer signs indicating your next departure terminal. You must possess and be able to show all necessary travel documents for your entry for your final destination (including a possible RT-PCR or antigenic test, if required by your final destination, as you will not be able to carry your test out during the transfer at Paris Aéroport).
 

Terminal3

Reguläres Mitglied
07.07.2020
42
12
FRA
Bon Jour zusammen,
ich habe gelesen, dass LH neuerdings am CDG am Terminal 2B landet. Ist das T1 noch wegen Covid geschlossen oder weiß jemand, wie es zu den Wechsel kommt? Ich war schon länger nicht mehr dort.
Früher gab es ja am T1 eine LH FTL&SEN Lounge im Schengen Bereich, die man als SEN auch ankommend nutzen konnte. Weiß jemand, wie die Lage im T2B ist? Hat schon jemand Erfahrungen mit der Lounge? Oder gibt es wenigstens eine hübsche Airport Bar? 😁 Hintergrund: Ich habe nach Ankunft noch ca. 2h bis der TGV fährt.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.841
6.447
Bon Jour zusammen,
ich habe gelesen, dass LH neuerdings am CDG am Terminal 2B landet. Ist das T1 noch wegen Covid geschlossen oder weiß jemand, wie es zu den Wechsel kommt? Ich war schon länger nicht mehr dort.
Früher gab es ja am T1 eine LH FTL&SEN Lounge im Schengen Bereich, die man als SEN auch ankommend nutzen konnte. Weiß jemand, wie die Lage im T2B ist? Hat schon jemand Erfahrungen mit der Lounge? Oder gibt es wenigstens eine hübsche Airport Bar? 😁 Hintergrund: Ich habe nach Ankunft noch ca. 2h bis der TGV fährt.
T1 ist weiterhin geschlossen.
 
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muelljanek

Neues Mitglied
03.10.2013
9
1
Hi, kann jemand aus erster Hand berichten wie der Non-Schengen (z.B. MEX) -> Schengen (z.B. MUC) Transit in CDG momentan ablaeuft? Air France zu Air France. Es gibt ja widerspruechliche Angaben (Paris Aeroport Homepage vs. Franz. Inneministeriumsseite). Danke!
 
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sintra

Reguläres Mitglied
16.07.2017
99
143
Bin gestern mit AF PTY-CDG-FRA geflogen. Es ist genauso wie auf der HP CDG geschrieben.
Man benötigt keinen Test (sofern man geimpft ist).
Wir waren extra früh zum Flughafen gefahren um ggf. noch einen Test machen zu können.
Allerdings ist ein Test im Ausland immer irgendwie so eine Sache, deswegen waren wir auch etwas angepisst als Frankreich die Testpflicht eingeführt hat und haben schon überlegt umzubuchen via AMS.
Wenn man heutzutage verreist muß man halt immer damit rechnen das irgendeine kurzfristige Änderung kommt.
 

Terminal3

Reguläres Mitglied
07.07.2020
42
12
FRA
Bon Jour zusammen,
ich habe gelesen, dass LH neuerdings am CDG am Terminal 2B landet. Ist das T1 noch wegen Covid geschlossen oder weiß jemand, wie es zu den Wechsel kommt? Ich war schon länger nicht mehr dort.
Früher gab es ja am T1 eine LH FTL&SEN Lounge im Schengen Bereich, die man als SEN auch ankommend nutzen konnte. Weiß jemand, wie die Lage im T2B ist? Hat schon jemand Erfahrungen mit der Lounge? Oder gibt es wenigstens eine hübsche Airport Bar? 😁 Hintergrund: Ich habe nach Ankunft noch ca. 2h bis der TGV fährt.

Falls es jemanden interessiert:
  • Ankommend mit LH SEN Ticket konnte ich in die Lounge CDG-T4. Ich weiß nicht, ob das eine Kulanzregel ist, da die LH Lounge/T1 dicht ist ... zumindest hat der Scanner grün geblinkt.
  • Die Lounge war auch nur wenige Schritte vom Gate der LH nach FRA/MUC. Zum TGV ca. 10min Fußweg.
  • Es gab eine ganz gute Getränkeauswahl inkl. Champagner und kalte Speisen (Croissants, Brot, Wurst, Käse) - das Ambiente ist ganz nett, das Personal absolut überfordert und da die Lounge offen ist (etwas erhöht im Terminal) ist es auch etwas laut.
 

donfabiano84

Reguläres Mitglied
27.07.2021
58
36
Moin, weiß jemand wie der Loungezugang in CDG für LH*G ganz aktuell aussieht? Die LH Suche spuckt diesen „Le Salon by Sheltair“ aus 🙃