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Chargeback bei Barclays / Eurowings Visa

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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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2.253
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Hallo Zusammen,

Vorgeschickte, der Klassiker:

Miet-Auto mit massig Vorschäden, keiner der Kratzer tauchte auf dem Vertrag auf, also alles schön abfotografiert, damit zum Schalter, der verweigert aber die Quittierung und sagt ist doch alles ok, denn wenn Stress bei Rückgabe dann hätte ich ja die Fotos.
„Selbstverständlich“ erfolgte die Rückgabe dann ohne Agent des Vermieters durch Schlüsseleinwurf und ein paar Tage später folgte eine Abbuchung von 250,-.
Es gab keine eMail an mich, keine Rechnung, keine Begründung und auch keine Fotos vom Vermieter.
Deshalb einen Reklamations-Case aufgemacht, wochenlang nichts gehört, dann angerufen und dort zumindest die Info bekommen, dass die Abbuchung wegen eines Kraters > 2,5 cm an der Stoßstange erfolgte. Genau diesen Kratzer habe ich vor Übernahme fotografiert, Foto hingeschickt, wochenlang nichts gehört, wieder angerufen, Frist gesetzt etcpp das volle Programm.

Ich habe dann einen Cargeback-Antrag bei Barclays wegen unberechtigter Abbuchung nach Mietwagenrückgabe gestellt. Alle Unterlagen, Fotos, Schriftverkehr zugemailt, dann 2 Monate nichts gehört und dann diese eMail bekommen:


Sehr geehrter strolf

vielen Dank für Ihre Reklamation bezüglich einer Nachbelastung durch eine Autovermietung.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag erkennen Sie dessen Inhalte an und haften für alle anfallenden Kosten. Sie ermächtigen gleichzeitig die Fahrzeugvermietung alle Kosten – auch solche, die bei Fahrzeugrückgabe noch nicht feststanden – Ihrer Kreditkarte zu belasten.

Wir sind als Kreditkarten-Herausgeber bei Reklamationen an die internationalen gültigen Fristen und Regeln/Regularien von Visa und Mastercard gebunden. Selbstverständlich nutzen wir alle sich daraus ergebenen Möglichkeiten, um die Interessen unserer Karteninhaber/Kunden zu vertreten. In diesem Rahmen ist es uns aber nicht möglich, auf eventuelle Unstimmigkeiten Einfluss zu nehmen, die aus Vertragsverhältnissen zwischen Karteninhaber/Kunde und Unternehmen resultieren.

Eine Rückbelastung ist nicht möglich, wenn das Unternehmen eine Rücknahme schon im Vorwege oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat. Eine Klärung kann daher ausschließlich zwischen Ihnen und dem Unternehmen stattfinden. Wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen oder der Belastung nicht zustimmen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Ziffer 11 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Tipp unsererseits: Es kann in Ihrem Fall hilfreich sein, den Schlichtungsdienst des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands e.V. zu kontaktieren. Der European Car Rental Conciliation Services (ECRCS) hilft Kunden bei ungelösten Beschwerden hinsichtlich grenzüberschreitender Fahrzeugvermietungen innerhalb der Europäischen Union.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit auf privatrechtlichem Wege gegen den Vertragspartner vorzugehen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen konnten.

Nein, konnten sie nicht. Ist das nur die typische erste Abwimmelmail? Ich habe bisher Chargebacks mit Amex und Advanzia gehabt, die jeweils sofort durchgingen, nach Vorlegen der jeweiligen Unterlagen/Schriftverkehr.

Gab es nicht mal (hier im Forum) so eine Art Handbuch von Visa, wie und aus welchen Gründen ein Chargeback verlangt werden kann? Hat da jemand einen Link?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Ich frage mich gerade, wie ein Foto nachweisen soll, dass du den Schaden nicht verursacht hast? Das kannst du doch auch erst gemacht haben, nach dem du den Schaden verursacht hast?

Was nicht heißt, dass du es nicht weiter versuchen sollst, de Facto hast du ja nichts zu verlieren. Barclaycard hat meine wenigen Chargebacks aber immer ohne Probleme (teils mit Eidesstaatlicherversicherung (ohnehin nichts Wert)) ausgeführt.
 
F

flopower1996

Guest
Inwieweit beweisen die Fotos, dass du nicht für den Schaden verantwortlich bist? Immer darauf beharren alle Schäden in den Vertrag mit aufzunehmen.

EDIT: Ein Chargeback ist ein mächtiges Tool. Jedoch hat die Bank hier recht. Es gab kein missbräuchlichen Vorfall und du hast dein Einverständnis gegeben. Entweder du einigst dich mit dem Vermieter oder reichst Klage ein, was sich in Anbetracht der geringen Summe aber nicht lohnen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Die Kollegen an der Mietstation sagen einem ja selber, dass man zur Sicherheit Fotos der Beschädigungen vor Abfahrt machen soll. Selbstverständlich habe ich die derart aufgenommen, dass Hintergrund und Parkplatz-Nummer zu erkennen sind. Daran gab es ja auch keine Zweifel des Vermieters.

Jedenfalls ist die Abbuchung nicht rechtmäßig, denn mir wurde nicht nachgewiesen einen Schaden verursacht zu haben. Im Gegenteil, ich habe bewiesen, dass der schon vor Abfahrt und Mietbeginn vorlag.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.158
3.077
ZRH
Was hindert dich daran, zum Anwalt zu gehen? Der Fall ist angeblich ja eindeutig und liquide?!
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.946
14.564
www.red-travels.com
Denn muss er doch bezahlen, falls die andere Seite einlenkt. Das würde ich wegen 250 Euro auch nicht tun.

Hat hier wieder keiner eine anständige Rechtsschutzversicherung ohne SB mit entsprechenden Bausteinen?!

Mit so vielen Schäden hätte ich das Auto direkt tauschen gelassen bzw. vor Ort den Vertrag noch aufgelöst und woanders ein Auto gesucht.

Die Rückgabe in der Keybox war wohl von vornherein bekannt, hätte also auch vermieden werden können mit mehr Nachdruck beim Annehmen des Fahrzeuges.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Hat hier wieder keiner eine anständige Rechtsschutzversicherung ohne SB mit entsprechenden Bausteinen?!
Klar... Und die hatte ich auch vor für wichtige, längere und teurere Auseinandersetzungen zu behalten ;) Zumal ich keinen guten Anwalt kenne, der ohne irgendwelche Zuzahlungen mit einer Rechtsschutzversicherung arbeitet.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.486
1.110
Oberfranken
Vielleicht hilft es ja, der Autovermietung einen Mahnbescheid und eine Anzeige wg. Betrug anzudrohen.
Außerden könnte ein deutliche Mail an Barclays auch helfen. Gibt es da eine separate Beschwerdeabteilung?
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.486
1.110
Oberfranken
Klar... Und die hatte ich auch vor für wichtige, längere und teurere Auseinandersetzungen zu behalten ;) Zumal ich keinen guten Anwalt kenne, der ohne irgendwelche Zuzahlungen mit einer Rechtsschutzversicherung arbeitet.
Warum verlangt ein Anwalt eine Zuzahlung bei einer Rechtsschutzversicherung? Die deckt doch die Kosten, falls man verliert. :rolleyes:
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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14.564
www.red-travels.com
Warum verlangt ein Anwalt eine Zuzahlung bei einer Rechtsschutzversicherung? Die deckt doch die Kosten, falls man verliert. :rolleyes:

Manche Rechtsschutzversicherungen wollen Zuzahlungen, wenn du den Anwalt selbst aussuchst und nicht aus deren Portfolio nimmst.

Meine will in diesem Fall statt 0€ SB 150€ haben. Da denk ich mir dann auch, warum sollte ich einen Anwalt suchen oder einen von hier nehmen, klingt zwar mies ist aber letztlich auch mein Geld, was verbrannt wird.
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Ja, wir können ja einen Neuen Thread „Rechtsschutzversicherung“ aufmachen. Woanders!

Natürlich habe ich eine, aber wegen solcher Kinkerlitzchen werde ich die nicht beanspruchen. Das macht man 2-3 mal (und dabei ist vollkommen egal, ob man die Fälle gewinnt oder verliert) und dann giltst du als erhöhtes Risiko und sie kündigen dir. Die Suche nach einer neuen RSV ist danach sehr erschwert, da du dann als Querulant eingeordnet wirst.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Hat hier wieder keiner eine anständige Rechtsschutzversicherung ohne SB mit entsprechenden Bausteinen?!

Mit so vielen Schäden hätte ich das Auto direkt tauschen gelassen bzw. vor Ort den Vertrag noch aufgelöst und woanders ein Auto gesucht.

Die Rückgabe in der Keybox war wohl von vornherein bekannt, hätte also auch vermieden werden können mit mehr Nachdruck beim Annehmen des Fahrzeuges.

Eine feine Ironie hast du - mag ich :kiss:!

Zum Thema RSV siehe oben.

Es mag deine Vorstellungskraft übersteigen, aber es gibt außerhalb deiner behüteten Sphäre Länder, lokale Vermieter, benötigte Mietwagenklasse, Zeiträume und Gegenden ohne Alternativen, wo man sich nicht leicht tut eine Reservierung wegen ein paar Kratzern zu stornieren.

Es mag auch Fälle geben, so wie meiner, da gibt es nur die Schlüsselklappe bei Rückgabe. Zum Beispiel weil Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten passiert und das vor Ort Personal den verdienten Schönheitsschlaf hält.

Dann mal danke für deine wertvollen Tipps zum Thema Chargeback hier im Faden :p
 

Porti

Erfahrenes Mitglied
31.12.2019
1.749
805
Soweit muss man nicht verreisen. Mietwagenrückgabe in BRE reicht, um genug davon zu haben.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Rückgabe dann ohne Agent des Vermieters durch Schlüsseleinwurf und ein paar Tage später folgte eine Abbuchung von 250,-.

Wieso hast Du die CDW-Selbstbeteiligung nicht auf 0,00 € reduziert? Das kostet z.B. bei der Hanse Merkur lediglich 6,00 € pro Kalendertag.
Alternativ buchst Du künftig über z.B. Check24 oder Billiger Mietwagen und setzt bei der Suche ein Häkchen bei Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.317
11.119
der Ewigkeit
Das macht man 2-3 mal (und dabei ist vollkommen egal, ob man die Fälle gewinnt oder verliert) und dann giltst du als erhöhtes Risiko und sie kündigen dir. Die Suche nach einer neuen RSV ist danach sehr erschwert, da du dann als Querulant eingeordnet wirst.


Sprichst Du von eigenen Erfahrungen oder sind das nur Mutmassungen?

Wenn eigene Erfahrungen, dann würde ich als 1. mal die Wahl Deiner momentanen RSV überdenken.
 
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DerOecher

Erfahrenes Mitglied
24.11.2019
313
83
Ich würde gerne wissen, welche RSV in den AVBs nicht den Punkt hat, dass man sich vorbehält, nach dem ersten Schadensfall zu kündigen.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.244
5.469
MUC/INN
Inwieweit beweisen die Fotos, dass du nicht für den Schaden verantwortlich bist?

Grundsätzlich gar nicht, sie muss aber auch gar nichts beweisen. Von daher.. leider können die Autovermieter ihre Kunden ohne Ahnung und Rechtsschutzversicherung zu sehr und zu oft einschüchtern, weil man immer denkt "die haben Recht oder zumindest mehr finanzielle Mittel zur Rechtsverfolgung":mad:
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Wer einen Vertrag unterschreibt und die Schäden in Kauf nimmt, ohne dass sie eingetragen werden, hat wohl nichts anderes verdient als dafür zu bezahlen.

Leider werden deine Weisheiten durch ständige Wiederholungen auch nicht interessanter. Ich nehme an, dir fehlt noch etwas die Erfahrung mit Reisen in Länder mit Autovermietungen, die mit deinem gewohnten Sixt-Nürnberg Wochenendsonderangebot nicht vergleichbar sind.

Bitte kein weiteres OT von dir hier. Es geht um Chargeback bei Barclays.
 
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red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.946
14.564
www.red-travels.com
Leider werden deine Weisheiten durch ständige Wiederholungen auch nicht interessanter. Ich nehme an, dir fehlt noch etwas die Erfahrung mit Reisen in Länder mit Autovermietungen, die mit deinem gewohnten Sixt-Nürnberg Wochenendsonderangebot nicht vergleichbar sind.

Bitte kein weiteres OT von dir hier. Es geht um Chargeback bei Barclays.

Wow bist du erwachsen... du bist es doch, der hier ständig mit OT um sich wirft!

Das Chargeback hat Barclays und erfolgreich abgelehnt und damit kann hier auch geschlossen werden.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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Wieso hast Du die CDW-Selbstbeteiligung nicht auf 0,00 € reduziert? Das kostet z.B. bei der Hanse Merkur lediglich 6,00 € pro Kalendertag.
Alternativ buchst Du künftig über z.B. Check24 oder Billiger Mietwagen und setzt bei der Suche ein Häkchen bei Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Es wäre schon schön, hättest du und der Schlaumeier mein zugegeben etwas langes, dafür ausführliches Eingangs-Posting gelesen.

Ich kenne keine Vollkasko Versicherung, die übrigens in meiner o.g. Kreditkarte enthalten ist, die bezahlt ohne eine Rechnung und einem Schadensbericht der Autovermietung. Und beides gibt es nicht von denen. Es gibt sozusagen gar keinen belastbaren Kontakt.
Die haben meine Fotos als Nachweis des bereits vorhandenen Schadens am Telefon akzeptiert. Aber es erfolgt einfach keine Gutschrift. Und eine Rechnung des Schadens (zu recht) auch nicht.

Und in solchen Fällen (Kunde hat alles getan um den Fall zu klären, Vermietung reagiert über Monate nicht, Schaden am Auto nicht nachgewiesen) halte ich ein Chargeback durchaus für angebracht.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Wow bist du erwachsen... du bist es doch, der hier ständig mit OT um sich wirft!

Das Chargeback hat Barclays und erfolgreich abgelehnt und damit kann hier auch geschlossen werden.

jeder blamiert sich so gut wie er kann. Kein Wunder, dass die Box mit deinen Beiträgen voll ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
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Es wäre schon schön, hättest du und der Schlaumeier mein zugegeben etwas langes, dafür ausführliches Eingangs-Posting gelesen.

[...] Vollkasko Versicherung, die übrigens in meiner o.g. Kreditkarte enthalten ist
Davon stand nichts in Deinem ersten Posting, aber das ist schon mal eine gute Sache. Deine Frust kann ich nachvollziehen, aber reagiere sie bitte nicht an mich ab.

Ich würde per Einschreiben eine letzte Frist setzen und danach einen Anwalt aufsuchen, wenn das Geld immer noch nicht da ist.

Natürlich habe ich eine, aber wegen solcher Kinkerlitzchen werde ich die nicht beanspruchen. Das macht man 2-3 mal (und dabei ist vollkommen egal, ob man die Fälle gewinnt oder verliert) und dann giltst du als erhöhtes Risiko und sie kündigen dir. Die Suche nach einer neuen RSV ist danach sehr erschwert, da du dann als Querulant eingeordnet wirst.
Beanspruchst Du 2-3 mal pro Jahr Deine RSV?

Wenn der Fall erledigt ist, könntest Du uns gerne noch mal den Namen des Autovermieters mitteilen.
 
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