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Ohne ein Anwalt zu sein:
In den Bedingungen der Airline steht eine Uhrzeit ab wann Du am Gate zu sein hast, bei AB meine ich 30 Minuten vor Abflug. Solltest Du diese Uhrzeit nicht schaffen würde ich es für rechtens halten Dich abzuladen (egal ob der Flieger noch draußen steht, bereits rollt oder abgeflogen ist. Juristisch zählt meines Wissens nach ohnehin der Moment in dem die Pax-Tür geschlossen wird als Beginn des Fluges).
Bei einer Umsteigeverbindung sieht es etwas anders aus. Wenn Du einen Flug via ... gebucht hast und Deine Airline bringt Dich zu spät an den Umsteigeflughafen bist Du ja nicht dafür verantwortlich. Hier muss also Deine Airline etwas für Dich tun. Wobei hier drei Stunden duty-free Delay nicht zählt, die Zeit muss schon objektiv nicht mehr ausreichend für das umsteigen sein.
Bin aber, wie gesagt, kein Anwalt. Muss also nicht richtig sein was ich schreibe.
Grüße
In den Bedingungen der Airline steht eine Uhrzeit ab wann Du am Gate zu sein hast, bei AB meine ich 30 Minuten vor Abflug. Solltest Du diese Uhrzeit nicht schaffen würde ich es für rechtens halten Dich abzuladen (egal ob der Flieger noch draußen steht, bereits rollt oder abgeflogen ist. Juristisch zählt meines Wissens nach ohnehin der Moment in dem die Pax-Tür geschlossen wird als Beginn des Fluges).
Bei einer Umsteigeverbindung sieht es etwas anders aus. Wenn Du einen Flug via ... gebucht hast und Deine Airline bringt Dich zu spät an den Umsteigeflughafen bist Du ja nicht dafür verantwortlich. Hier muss also Deine Airline etwas für Dich tun. Wobei hier drei Stunden duty-free Delay nicht zählt, die Zeit muss schon objektiv nicht mehr ausreichend für das umsteigen sein.
Bin aber, wie gesagt, kein Anwalt. Muss also nicht richtig sein was ich schreibe.
Grüße