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Ich sehe da durchaus Ansatzpunkte für eine Entschädigung, sofern der CI tatsächlich zu früh zugemacht haben sollte. Dann wäre das nach meinem Dafürhalten ein IDB. Ob und wieso der Reisende ursprünglich nicht einchecken konnte ist ja erstmal egal. Man kann ja durchaus auch mal ohne Pass aufschlagen, wieder nach Hause fahren, den Pass holen und zurückkommen. Wenn man das zeitlich hinbekommt, bitte...
Wenn der Check-In zu früh zugemacht haben sollte (zweifele ich massiv an, zumal wir dem Bericht zufolge nicht über 2 Minuten, sondern über 37 Minuten zu früh reden), und wenn es dem OP zwischenzeitlich gelungen wäre, ein gültiges eTA zu erhalten, dann ja. Aber: Der Versuch, ein neues eTA zu erhalten, wurde abgebrochen. Daher - selbst wenn es sich wie geschildert zugetragen hätte - aussichtslos:
Einer von uns stellte den Visumsantrag und war gerade im Bezahlvorgang als die Dame unvermittelt sagte das sie nun den Schalter schließt und davon ging . Keine Nachfrage mehr ob noch jemand einchecken will !!! Meine Tochter sagte noch das sie gerade bezahlt und sie noch 5 Min. warten soll aber ohne Erfolg .Sie brach dann den Bezahlvorgang ab .