Nein, ich meine keine Umwegfahrkarten, bei denen zu bestehenden Fahrkarten ein Umweg gekauft wird. Das geht nur im Reisezentrum, das ist mir klar. Ich meine Fahrkarten, bei denen ich von Anfang an gesagt habe "Ich moechte von A nach B ueber C und D". Hier ist keine Umwegfahrkarte noetig, und was die Bahn als Wegevorschrift aufnimmt und wie sie zur Preisberechnung kommt, ist mir egal.
Nochmals, sein Online-Ticket ist nur dank eines "kundenfreundlichen" Bugs möglich
Woher willst Du das wissen? Seit der Abschaffung von Kilometerpreisen gilt die Gleichung "Mehr Kilometer = hoeherer Preis" nicht mehr. Auch und gerade (aber nicht nur) bei tariflicher Gleichstellung.
Wenn FlyingFreak noch die Rückseite seines Online-Tickets durchliest, wird er dort folgende Textpassage finden:
"Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.B. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist"
Das ist doch ein ganz anderer Fall. Dann kommt beim Kauf die Warnung
"Preisauskunft für Teilstrecke (DB-Fahrkarte)
Im Ticketpreis enthaltene Strecke
Einfache Fahrt von nach Preis
... ... ... Euro
Nicht im Ticketpreis enthaltene Strecke
Einfache Fahrt von nach
... ...
Für Streckenabschnitte, die sich in Verkehrsverbünden befinden, liegen uns leider keine genauen Preisinformationen vor. Der angezeigte Preis ist der Preis für den DB-Anteil Ihrer Verbindung."
Damit kommen sie nicht raus.
Ja, aber nur mit einer Umwege-Fahrkarte, die online nicht erhältlich ist.
Nein. Es gibt unzaehlige Beispiele, in denen Umwege (und der Stich ist ein Unterfall des Umweges) mit der Grundfahrkarte (die dann ueber jeden Vertriebsweg erhaeltlich ist) verkauft werden. Teilweise sogar an beiden Enden.
Fazit: Im Moment verkauft die Bahn online streng genommen ungültige Fahrkarten
Puh, willst Du jetzt auf § 11 Abs. 2 EVO hinaus? Das waere sehr duennes Eis. Im Zweifel waere man da ohnehin bei einem Schadensersatzanspruch des Reisenden gegen DB Vertrieb in Hoehe der Nachzahlungspflicht, die den Reisenden gegenueber dem Befoerderer traefe. Also im Ergebnis fruchtlos.