City Zusatz DB-Tickets

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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Großartig, wenn man bedenkt, dass die MVV-Tageskarte fürs Gesamtnetz, die man für Flughafen und zurück eigentlich bräuchte, regulär bereits 12,80 Euro kosten würde...

Da hast Du allerdings nicht das Cityticket genutzt, sondern den Nahverkehrsvorlauf Deines DB-Tickets. Was wiederum eine weitere "can of worms" oeffnet, naemlich das Verbot von "Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung" gemaess 2.1.2 der DB-AGB.

Solche Fahrkarten heissen nicht umsonst "Erlebnisfahrkarten" ;)
 

allesmieter

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22.11.2009
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Das Erlebnis ist noch ausbaufähig... (BC25 inkl. +City)

Man beachte die Fahrtrichtung ;)

194050sua.jpg
 

_AndyAndy_

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ekel alfred

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26.05.2010
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Kann die UESTRA überhaupt irgendwas einlesen? Wüsste ich jetzt nicht, werde aber auch extrem selten kontrolliert.

Weiß ich auch nicht, aber die Fremdfirma die im Auftrag der Üstra kontrolliert(bekommen wohl Fangprämien) haben irgendein Lesegerät dabei.

Mich trifft die Kontrolle häufiger auf der Strapazenbahnlinen 3 und 7 Richtung Misburg/Altwarmbüchen.

Hangover soll wohl eine der höchsten Schwarzfahrer Qoute der Bundesrepublik haben.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ausschlaggebend ist leider, was oben im Abschnitt mit dem Wasserzeichen steht, und da ist der Umweg nicht vermerkt.

Das ist nicht der Fall. Entscheidend ist, welcher Weg befoerderungsvertraglich vereinbart wurde. Wie und ob die Bahn das auf den Fahrkarten darstellt, braucht den Passagier nicht zu interessieren.

Freu Dich nicht zu früh, es ist ein bekannter Tarifierungsbug des Online-Systems.

Der Bug ist eher, dass ein zulaessiger und vereinbarter Umweg nicht auf der Fahrkarte auftaucht.
 
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_AndyAndy_

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07.07.2010
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Der Bug ist eher, dass ein zulaessiger und vereinbarter Umweg nicht auf der Fahrkarte auftaucht.

Leider ist es eben anders rum. Das Online-System ignoriert bei der Tarifierung den eingegeben Umweg. Denn eine Online-Fahkarte mit Umweg ist gar nicht ausstellbar, da muss man zum personenbedienten Verkuf.
Auf einer Online-Fahkarte steht bestenfalls die Wegevorschrift auf der Basis der Raumbegrenzungen:
http://www.tbne.de/fileadmin/PDF_tb...anzeiger_2014_Teil_6_Raumbegrenzungstafel.pdf
Beim NV-Abschnitt wird auch die weggelassen, das impliziert den direkten Weg. Leider.

In der Praxis kommt es auf die Kulanz des Zubs an. Ich habe auch mal Friedrichshafen-Lindau-Friedrichshafen-Ulm gebucht, da hätte ich eine Ausrede, weil es zwischen Lindau und Ulm auch einen anderen Weg nach Ulm als über Friedrichhafen gibt; bei einer Strecke wie Köln-Bonn-Köln-Düsseldorf ginge sowas nicht durch.
 

Airsicknessbag

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Leider ist es eben anders rum. Das Online-System ignoriert bei der Tarifierung den eingegeben Umweg. Denn eine Online-Fahkarte mit Umweg ist gar nicht ausstellbar, da muss man zum personenbedienten Verkuf.

Wieso das denn? Online, Automat, Reisezentrum, same same. Der Umweg ist zulaessig oder nicht. Das dann in allen Vertriebswegen. Siehe FlyingFreaks Online-Ticket:


Bei solchen Erlebnisfahrkarten ist ein Onlineticket auch das diskussionssicherste, weil der Weg, fuer den man die Fahrkarte verkauft bekommen hat, durch die Reiseverbindung nachgewiesen wird.

Beim NV-Abschnitt wird auch die weggelassen, das impliziert den direkten Weg. Leider.

Ich sage der Bahn "Ich moechte von A nach D fahren und dabei gemaess 2.1.2 Eurer AGB die zwei Bahnhoefe B und C durchfahren." Wenn die Bahn dann nicht sagt "keine Preisauskunft moeglich" (vulgo: "So'n Mist verkaufe ich dir nicht, kauf gefaelligst zwei Fahrkarten"), sondern "ja, gerne, das macht dann soundsoviel Euro", darf ich so fahren, egal welcher Weg auf der Fahrkarte steht.

bei einer Strecke wie Köln-Bonn-Köln-Düsseldorf ginge sowas nicht durch.

Die Bahn entscheidet selbst, was geht und was nicht. Je laenger die Gesamtstrecke, desto laenger darf die Stichfahrt sein. Koeln-Duesseldorf ueber Bonn geht tatsaechlich nicht, grundsaetzlich ist diese Konstellation aber voellig ueblich und zulaessig. Ein Stueck zurueckzufahren, kann sogar verkehrlich sinnvoll sein, wenn man so einen schnelleren Zug erwischt, der am Einstiegsbahnhof durchfaehrt.
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Wieso das denn? Online, Automat, Reisezentrum, same same. Der Umweg ist zulaessig oder nicht. Das dann in allen Vertriebswegen.

Nein. Siehe:
Wegevorschrift und Raumbegrenzung – Bahnreise-Wiki.de

Siehe FlyingFreaks Online-Ticket:

Nochmals, sein Online-Ticket ist nur dank eines "kundenfreundlichen" Bugs möglich

Bei solchen Erlebnisfahrkarten ist ein Onlineticket auch das diskussionssicherste, weil der Weg, fuer den man die Fahrkarte verkauft bekommen hat, durch die Reiseverbindung nachgewiesen wird.

Wenn FlyingFreak noch die Rückseite seines Online-Tickets durchliest, wird er dort folgende Textpassage finden:

Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.B. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist

Mit dem gebuchten Ticket kann er also von einer beliebigen Haltestelle im City-Bereich München Richtung Lindau fahren. Nicht in die entgegengesetzte Richtung, etwa von Lochham erst zum Flughafen. Viel Spaß mit den Münchner Kontrolleuren...

Ich sage der Bahn "Ich moechte von A nach D fahren und dabei gemaess 2.1.2 Eurer AGB die zwei Bahnhoefe B und C durchfahren." Wenn die Bahn dann nicht sagt "keine Preisauskunft moeglich" (vulgo: "So'n Mist verkaufe ich dir nicht, kauf gefaelligst zwei Fahrkarten"), sondern "ja, gerne, das macht dann soundsoviel Euro", darf ich so fahren, egal welcher Weg auf der Fahrkarte steht.

So ist es. Im Moment ist aber ein Bug im Online-System, weshalb statt "keine Preisauskunft moeglich" die Bepreisung auf der Basis des direkten Reiseweges stattfindet.

Koeln-Duesseldorf ueber Bonn geht tatsaechlich nicht, grundsaetzlich ist diese Konstellation aber voellig ueblich und zulaessig.

Ja, aber nur mit einer Umwege-Fahrkarte, die online nicht erhältlich ist.

Fazit: Im Moment verkauft die Bahn online streng genommen ungültige Fahrkarten *). Das soll man wissen, wenn man sowas bepreist bekommt und bucht.

*) Update: oder besser gesagt, die Gültigkeit erstreckt sich nicht auf ALLE im Abschnitt "Ihre Reiseverbindung" angegebene Bahn-Segmente. Ich lese auch in diversen Bahnforen mit, dort ist es ein offenes Geheimnis.
 
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lifetime.b.c.

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18.11.2013
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So ist es. Im Moment ist aber ein Bug im Online-System, weshalb statt "keine Preisauskunft moeglich" die Bepreisung auf der Basis des direkten Reiseweges stattfindet.



Ja, aber nur mit einer Umwege-Fahrkarte, die online nicht erhältlich ist.

Fazit: Im Moment verkauft die Bahn online streng genommen ungültige Fahrkarten *). Das soll man wissen, wenn man sowas bepreist bekommt und bucht.

*) Update: oder besser gesagt, die Gültigkeit erstreckt sich nicht auf ALLE im Abschnitt "Ihre Reiseverbindung" angegebene Bahn-Segmente. Ich lese auch in diversen Bahnforen mit, dort ist es ein offenes Geheimnis.

Der "Bug" ist so nicht nur im Online-System, sondern über alle Vertriebswege darstellbar. Im Online-Ticket kann man aber am besten nachweisen, was gebucht wurde. In die AGBs kann die Bahn erst mal rein schreiben was sie will, wenn sie mir jedoch etwas verkauft, was gegen die eigenen AGB verstößt und ich damit am Ende Ärger haben sollte, sehe ich sehr gute Chancen für den Ausgang einer Klage. Meine Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass alles was buchbar ist auch problemlos abgefahren werden kann.
 

Airsicknessbag

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Nein, ich meine keine Umwegfahrkarten, bei denen zu bestehenden Fahrkarten ein Umweg gekauft wird. Das geht nur im Reisezentrum, das ist mir klar. Ich meine Fahrkarten, bei denen ich von Anfang an gesagt habe "Ich moechte von A nach B ueber C und D". Hier ist keine Umwegfahrkarte noetig, und was die Bahn als Wegevorschrift aufnimmt und wie sie zur Preisberechnung kommt, ist mir egal.


Nochmals, sein Online-Ticket ist nur dank eines "kundenfreundlichen" Bugs möglich

Woher willst Du das wissen? Seit der Abschaffung von Kilometerpreisen gilt die Gleichung "Mehr Kilometer = hoeherer Preis" nicht mehr. Auch und gerade (aber nicht nur) bei tariflicher Gleichstellung.



Wenn FlyingFreak noch die Rückseite seines Online-Tickets durchliest, wird er dort folgende Textpassage finden:

"Das Online-Ticket gilt nur für den unter "Fahrkarte" angegebenen Reiseabschnitt. Die Übersicht "Ihre Reiseverbindung" enthält ggf. Reiseinformationen zu Teilstrecken (z.B. mit dem Bus), für die ein weiteres Ticket erforderlich ist"

Das ist doch ein ganz anderer Fall. Dann kommt beim Kauf die Warnung

"Preisauskunft für Teilstrecke (DB-Fahrkarte)

Im Ticketpreis enthaltene Strecke
Einfache Fahrt von nach Preis
... ... ... Euro
Nicht im Ticketpreis enthaltene Strecke
Einfache Fahrt von nach
... ...

Für Streckenabschnitte, die sich in Verkehrsverbünden befinden, liegen uns leider keine genauen Preisinformationen vor. Der angezeigte Preis ist der Preis für den DB-Anteil Ihrer Verbindung."

Damit kommen sie nicht raus.


Ja, aber nur mit einer Umwege-Fahrkarte, die online nicht erhältlich ist.

Nein. Es gibt unzaehlige Beispiele, in denen Umwege (und der Stich ist ein Unterfall des Umweges) mit der Grundfahrkarte (die dann ueber jeden Vertriebsweg erhaeltlich ist) verkauft werden. Teilweise sogar an beiden Enden.


Fazit: Im Moment verkauft die Bahn online streng genommen ungültige Fahrkarten

Puh, willst Du jetzt auf § 11 Abs. 2 EVO hinaus? Das waere sehr duennes Eis. Im Zweifel waere man da ohnehin bei einem Schadensersatzanspruch des Reisenden gegen DB Vertrieb in Hoehe der Nachzahlungspflicht, die den Reisenden gegenueber dem Befoerderer traefe. Also im Ergebnis fruchtlos.
 

_AndyAndy_

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Lieber Airsicknessbag, die Juristerei an der Stelle interessiert mich herzlich wenig, weil sie den Zub genauso wenig interessieren wird. Und man will bloß fahren ohne etwas im Nachhinein einklagen zu müssen.
 

_AndyAndy_

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Nein, ich meine keine Umwegfahrkarten, bei denen zu bestehenden Fahrkarten ein Umweg gekauft wird. Das geht nur im Reisezentrum, das ist mir klar. Ich meine Fahrkarten, bei denen ich von Anfang an gesagt habe "Ich moechte von A nach B ueber C und D". Hier ist keine Umwegfahrkarte noetig, und was die Bahn als Wegevorschrift aufnimmt und wie sie zur Preisberechnung kommt, ist mir egal.

Lochham-Lindau über München Flughafen ist kein verkehrsüblicher Weg. Daher muss man eine Umwegfahrkarte haben, um sowas abfahren zu dürfen. Du schreibst doch selber:

Es gibt unzaehlige Beispiele, in denen Umwege (und der Stich ist ein Unterfall des Umweges) mit der Grundfahrkarte (die dann ueber jeden Vertriebsweg erhaeltlich ist) verkauft werden.

Woher willst Du das wissen? Seit der Abschaffung von Kilometerpreisen gilt die Gleichung "Mehr Kilometer = hoeherer Preis" nicht mehr. Auch und gerade (aber nicht nur) bei tariflicher Gleichstellung.

Der Bug besteht nicht in der Preisberechnung, sondern darin, dass sie überhaupt ausgelöst wird statt dem Nutzer "Preisauskunft nicht möglich" anzuzeigen. Dafür liest man immer wieder, dass die Bahn im Moment die Bepreisung auf Relationen verweigert, die früher bepreisbar waren und online auch weiterhin bepreisbar sein müssen.
 

ekel alfred

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Lochham-Lindau über München Flughafen ist kein verkehrsüblicher Weg. Daher muss man eine Umwegfahrkarte haben, um sowas abfahren zu dürfen. Du schreibst doch selber:





Der Bug besteht nicht in der Preisberechnung, sondern darin, dass sie überhaupt ausgelöst wird statt dem Nutzer "Preisauskunft nicht möglich" anzuzeigen. Dafür liest man immer wieder, dass die Bahn im Moment die Bepreisung auf Relationen verweigert, die früher bepreisbar waren und online auch weiterhin bepreisbar sein müssen.


Welcher normale Kunde soll dies den verstehen, der nicht hier oder in einem Bahnforum unterwegs ist?

Ich denke die DB würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, selbst wenn der ZUB eine FPNE ausstellt.
 

Airsicknessbag

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Und man will bloß fahren ohne etwas im Nachhinein einklagen zu müssen.

Da hast Du natuerlich voellig recht.
Klagen muesste allerdings die Bahn, und das wird sie nicht tun ;)



Lochham-Lindau über München Flughafen ist kein verkehrsüblicher Weg. Daher muss man eine Umwegfahrkarte haben, um sowas abfahren zu dürfen.

Sorry, das ist einfach falsch. Umwege, auch verkehrsunuebliche, sind - in leider immer enger werdenden Grenzen - zulaessig und mit der normalen Fahrkarte bepreisbar und ausstellbar. Beispiele aus der Lameng waeren Diepholz-Worms ueber Bremen und Mannheim (jeweils ein Stich an Anfang und Ende) oder Basel-Westerland ueber Leipzig und Bremen (wilder Umweg + Stich Hamburg-Bremen-Hamburg). Geht alles.
 
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_AndyAndy_

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Welcher normale Kunde soll dies den verstehen, der nicht hier oder in einem Bahnforum unterwegs ist?

Ich denke die DB würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, selbst wenn der ZUB eine FPNE ausstellt.

Je nachdem, innerhalb eines Verkehrsverbundes wird's kein FPNE, sondern EBE! 60€ stehen in keinem Verhältnis zum Risiko.
 

_AndyAndy_

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Sorry, das ist einfach falsch. Umwege, auch verkehrsunuebliche, sind - in leider immer enger werdenden Grenzen - zulaessig und mit der normalen Fahrkarte bepreisbar und ausstellbar.

Das bestreitet doch niemand. Ich versuche nur darauf aufmerksam zu machen, dass das, was ausgestellt wird (Wegevorschrift im Abschnitt "Fahrkarte"), nicht dem entspricht, was man haben will (Abschnitt "Reiseverbindung"). Die Angabe "NV*M Hbf* 18:14 EC190" berechtigt nicht, kreuz und quer durch München zu fahren, bevor man in den EC einsteigt, insbesondere in die entgegengesetzte Richtung von München Hbf.