Nein!Das hämgt davon ab, wann der Flug stattfinden sollte.
- Wichtig: Etwaige Vorschläge, einen Voucher zu akzeptieren, lehnt man ab bzw. ignoriert man;
Wenn der TE bei Condor ein Ticket für EUR 1000 gebucht hat - und wenn Condor jetzt einen Voucher (ohne Einschränkungen, keine Namensbindung, mehr als 3 Jahre gültig) i.d.H. von EUR 1500 anbietet -> ja klar, das kann sich der TE natürlich überlegen und akzeptieren.Das ist doch nicht universell richtig! Wenn jemand in ansehbarer Zeit erneut eine Buchung durchführen will, dann können Voucher mit teilweise plus 50% Wert einen erheblichen Vorteil verschaffen. Einzelfall, nicht wahr?
Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.Die Artikel 8 Schutzbestimmungen (wo das Thema Ersatzbeförderung thematisiert wird) kennt keine Fristen, wonach der Zeitpunkt der Annullierung und Zeitpunkt des ursprünglich geplannten Flugs eine Rolle spielt.
Das ist auch mein Kenntnisstand, leider.Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
Du hast verlangst ja laut Deinem Startbeitrag auch keine Ausgleichsleistung. Insofern ist das das falsche Baustelle.Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
Das ist Quatsch - und das weisst Du auch selber sehr genau.Das ist auch mein Kenntnisstand, leider.
Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
Das hast Du schriftlich bekommen?Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
Wieso? Dein Frage dreht sich doch um die kostenfreie Ersatzbeförderung. Ich bin verwirrt.Für mich ist die Sache abgeschlossen.
Ja eben, eine Ersatzbeförderung schließt in meinem Fall die FluggastrechteVO aus.Wieso? Dein Frage dreht sich doch um die kostenfreie Ersatzbeförderung. Ich bin verwirrt.
Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!Die Ersatzbeförderung ist ein solches Recht aus der VO.
Nein.Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!
Nein. Nein. Nein.Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!
Scheint ja Condor alles richt gemacht zu haben. Ironie aus.Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!
Bei den zwei Wochen geht es um die Entschädigungen (250€ / 400€ / 600€ usw.)Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!
Hast Du eigentlich meine ausführlichen bisherigen Antworten schon einmal durchgelesen?Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!
Wir hören ja leider vom TE nichts.deswegen: mir die E-Mail weiterleiten und das hört ggf auf.