DE: CONDOR - Flüge storniert

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Privest

Aktives Mitglied
28.05.2014
114
8
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Condor hat mir zu zweiten Mal in diesem Jahr, ohne Angabe einer Begründung, Flugbuchungen storniert. Muss ich das so hinnehmen oder müsste Condor sich um eine Ersatzbeförderung kümmern?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Das hämgt davon ab, wann der Flug stattfinden sollte.
Nein!
Die Artikel 8 Schutzbestimmungen (wo das Thema Ersatzbeförderung thematisiert wird) kennt keine Fristen, wonach der Zeitpunkt der Annullierung und Zeitpunkt des ursprünglich geplannten Flugs eine Rolle spielt.

Das Spielchen geht so:
- Zunächst würde ich versuchen, Condor auf dem freundlichen Weg bitten, Ersatzflüge (zuerst auf eigenem Metall, dann auf Fremdmetall) kostenfrei für Sie zu buchen;
- Erst wenn Condor diese Bitte ignoriert/ablehnt, würde ich stärkere Geschütze auffahren, d.h. zuerst fordert man Condor schriftlich und nachweisbar (mit Fristsetzung) auf, die Ersatzflugbuchung vorzunehmen. Wenn das nichts bringt, bucht man die Ersatzflüge aus eigener Tasche und klagt genau diese Kosten hinterher vor einem deutschem Gericht ein;
- Wichtig: Etwaige Vorschläge, einen Voucher zu akzeptieren, lehnt man ab bzw. ignoriert man;
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Lieber Herr/Frau Rechtspfleger,

was ist das denn für ein Unsinn?

- Wichtig: Etwaige Vorschläge, einen Voucher zu akzeptieren, lehnt man ab bzw. ignoriert man;

Das ist doch nicht universell richtig! Wenn jemand in ansehbarer Zeit erneut eine Buchung durchführen will, dann können Voucher mit teilweise plus 50% Wert einen erheblichen Vorteil verschaffen. Einzelfall, nicht wahr?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Das ist doch nicht universell richtig! Wenn jemand in ansehbarer Zeit erneut eine Buchung durchführen will, dann können Voucher mit teilweise plus 50% Wert einen erheblichen Vorteil verschaffen. Einzelfall, nicht wahr?
Wenn der TE bei Condor ein Ticket für EUR 1000 gebucht hat - und wenn Condor jetzt einen Voucher (ohne Einschränkungen, keine Namensbindung, mehr als 3 Jahre gültig) i.d.H. von EUR 1500 anbietet -> ja klar, das kann sich der TE natürlich überlegen und akzeptieren.
Allerdings glaube ich nicht, dass Condor so etwas anbietet. Logisch, weil der TE diesen Voucher (ohne Namensbindung) für EUR 1300 bei ebay vertickern kann.

Die Wahrheit ist, dass Vouchers i.d.R.
- personengebunden,
- in der zeitlichen Gültigkeit eingeschränkt,
- und auf bestimmte Abflugländer/Währungen
sind.

Beispiel:
Du möchtest SEA-FRA one-way in der Business Class mit einem Voucher bezahlen.
Der Voucher wird nicht akzeptiert, da der Voucher nur auf Buchungen in EUR und ab Deutschland beschränkt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Privest

Aktives Mitglied
28.05.2014
114
8
Die Artikel 8 Schutzbestimmungen (wo das Thema Ersatzbeförderung thematisiert wird) kennt keine Fristen, wonach der Zeitpunkt der Annullierung und Zeitpunkt des ursprünglich geplannten Flugs eine Rolle spielt.
Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
 

mucstudent

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
251
96
Wir sind hier ja in Artikel 5 (Annullierung) der VO 261/2004 (https://eur-lex.europa.eu/resource....a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF).

Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 bestehen bei mehr als 2 Wochen Vorlauf in der Tat nicht.

Allerdings besteht Anspruch auf Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 und 9.

Artikel 8 regelt die Wahl zwischen Erstattung Rückflug und anderweitiger Beförderung durch den Passagier!
Genau hier sind wir in deinem Fall, dir steht nach Artikel 8 Abs. 1 b) oder c) anderweitige Beförderung zu.

Ich hatte den Fall mit Condor im Mai für einen Rückflug von den Kanaren, Umbuchung auf Iberia wurde abgelehnt und der bei Condor gezahlte Preis erstattet.
Ich habe dann selbst Iberia gebucht und nach etwas Mailwechsel mit Condor die Mehrkosten erstattet bekommen.

Artikel 9 regelt dann noch den Anspruch auf Betreuungsleistungen falls durch Artikel 8 Mehraufwand entsteht.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
Du hast verlangst ja laut Deinem Startbeitrag auch keine Ausgleichsleistung. Insofern ist das das falsche Baustelle.

Eine 14-Tage Frist, um das Recht auf eine anderweitige Beförderung rechtlich zu verlangen, gibt es nicht!

Condor muss Dir eine anderweitige Beförderung nach Artikel 8 kostenfrei anbieten.
Meine Handlungsempfehlung kannst Du weiter oben gerne lesen.

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist auch mein Kenntnisstand, leider.
Das ist Quatsch - und das weisst Du auch selber sehr genau.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.

Liegt Dir dieses Statement von Condor eigentlich schriftlich vor? Bei einer so dreisten Lüge könnte man sich beim LBA beschweren. Das bringt Dich zwar der kostenfreien Umbuchung nicht näher, aber wenigstens besteht die Chance auf ein Bußgeld gegen Condor.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Condor argumentiert, dass bei Annullierung des Fluges mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug (das liegt bei mir vor!) kein Recht auf eine Ausgleichsleistung (auch anderweitige Beförderung) besteht.
Das hast Du schriftlich bekommen?

Das ist himmelschreiender Unsinn und überschreitet meiner Meinung nach die Grenze zu einem unlauteren Verhalten. Ich würde mich über Zuleitung der E-Mail an info@drboese.de freuen, wenn Du mit der Weitergabe einverstanden bist. Ich bin mir sicher, dass sich dafür die "richtige Stelle" interessieren würde.

In der Sache sind die von doc7austin2 vorgegeben Schritte vollkommen richtig.

Und nein: Condor bucht natürlich nicht um.

Spätestens nach Eingang der Klage zahlen sie aber in der Regel, inkl. bis dahin angefallener Anwalts- und Gerichtskosten.
Musterschreiben: https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben/ (eigene Website)

Viele Grüße
 

Privest

Aktives Mitglied
28.05.2014
114
8
Für mich ist die Sache abgeschlossen. Die FluggastrechteVO Art. 5 Abs. 1 c) sagt wohl eindeutig, dass bei Unterrichtung über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit, kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen besteht. In meinem Fall geht es deutlich über zwei Wochen hinaus und es stellte sich nur die Frage einer Ersatzbeförderung und nicht von sonstigen Unterstützungsleistungen.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.376
16.955
FRA
Ja, aber nur, wenn Annullierung weniger als zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit!!!
Bei den zwei Wochen geht es um die Entschädigungen (250€ / 400€ / 600€ usw.)

Ein Recht auf Ersatzbeförderung hat man unabhängig vom Zeitpunkt der Annullierung. Also z.B. auch sechs Monate vor dem Flug.

Ich fände es super, wenn du den genauen Text der Condor-Nachricht an Dich mal hier veröffentlichst (ohne persönliche Daten von dir) oder das Ganze mal an Dr. Böse schickst wie oben angeboten.
 

crosswind

Erfahrenes Mitglied
13.02.2011
480
149
FRA
Leider muss man sagen, dass genau aufgrund solcher Reaktionen von Kunden die Condor bzw Airlines sowas machen und weiter machen werden.
Wenn allein nur die Hälfte der Paxe alles so hinnimmt, lohnt sich das einfach für die Airline, selbst wenn sie bei einem Teil der Paxe Anwalts oder ggf. Prozesskosten tragen muss in dem Wissen, dass sie im Unrecht sind.