Condor FRA-CUN Error Fare via Ltur - 250€ return

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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.994
8.435
LEJ
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Gibt Leute, die klagen, weil sie vom Training im Fitnessstudio Muskelkater bekommen haben. Corona geht ohnehin primär aufs Hirn, und trotzdem, wenn ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise zu einem günstigen Preis anbietet und dieses Angebot angenommen wird, gilt erstmal der Grundsatz des Pacta sunt servanda. Unternehmerisches Risiko und so. Klar, Anfechtung usw ist für krasse Fälle vom Gesetzgeber als Korrektiv extra vorgesehen. Und trotzdem muss man sich nicht alles gefallen lassen, wenn der Vertragspartner meint, seine Pflichten nicht einhalten zu müssen.
... schreibt der, der mir sagt, ich soll mich wegen 4Y nicht so haben.
Du antwortest grad so, wie der Wind steht.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.212
2.840
Danke schonmal für die unterschiedlichen Einschätzungen. Als Kunde teile ich halt die Meinung Senators, pacta sunt servanda.

Viele argumentieren mit einem Error Fare, als wenn eindeutig geklärt wäre, was der Tariffehler ist und ob er einseitig erklärt werden kann.
Falls es ein eindeutiger Preisfehler wäre, beispielsweise der Flug nicht mit 215 Euro sondern 21,50 Euro bepreist wäre, käme ich ja nicht auf die Idee, hier auf den Vertrag zu beharren. Dann wäre eine Vertragserfüllung rechtlich nicht zumutbar. Aber es ist doch ein Preis, wie er sonst auch schon angeboten wurde.

Deswegen frage ich nochmals, wie denn die Chancen eingeschätzt werden, Zusatzkosten wie Neubuchung des Fluges dann tatsächlich wieder zurück zu erhalten oder wie in Vergangenheit in solchen Fällen rechtlich entschieden wurde.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.276
14.027
Wenn sich der Anfechtende geirrt hat, kann er anfechten, unhängig von der Erkennbarkeit des Fehlers. Die kommt erst zum Tragen bei der Frage des Schadensersatzes. Sprich, wenn dem Vertragspartner (hier dem Passagier) klar war, dass der Preis zu niedrig ist, bekommt er Hotel, Mietwagen etc. nicht ersetzt. 215 Euro sind sicherlich an der Grenze dessen, was man noch als Superduperschnäppchen wahrnehmen darf. Da die Zeit der 99-Euro-Fliegenpreise (bekanntermaßen) vorbei ist, tendiere ich hier dazu, von einem fahrlässigen Nichtkennen der Anfechtbarkeit auf Seiten des Passagiers auszugehen und einen Schadensersatzanspruch zu verneinen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.258
10.617
Trans Balkan Express
Wenn sich der Anfechtende geirrt hat, kann er anfechten, unhängig von der Erkennbarkeit des Fehlers.

War es denn nicht eher ein Kalkulationsirrtum? Außerdem angefochten wurde ja nicht in allen, sondern nur in einigen Fällen. Daher scheint mir die Vorgehnsweise von L'Tur nicht ganz stringent zu sein. Faktisch ist es so so, dass sie sich aus möglichst vielen Verträgen lösen wollen, in der Hoffnung, dass niemand oder fast niemand das Ganze durchficht.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.276
14.027
Ok, ich habe mich falsch ausgedrückt, danke, dass Du darauf hinweist. Ich meinte: Wenn der Anfechtende sich im zur Anfechtung berechtigenden Irrtum befand, besteht seine Anfechtungsberechtigung unabhängig vom Anfechtungsgegner. Oder anders gesagt: Die (finanzielle) Position des Anfechtungsgegners spielt nur auf der Ebene Schadensersatz ja/nein, nicht auf der Ebene Anfechtung ja/nein.

Ob hier eine Anfechtungsberechtigung vorlag, weiß ich nicht. Auch da wollte ich nur auf die Frage eingehen, ob der Flugpreis niedrig genug ist, dass man an ihm den Fehler erkennen muss.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Wer hier zuviel von der Anfechtung nach § 119 BGB schwadroniert, übersieht, dass die Rechtsprechung die Sache regelmäßig über § 242 BGB löst.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.258
10.617
Trans Balkan Express
Ob hier eine Anfechtungsberechtigung vorlag, weiß ich nicht.

Ich würde in meinem jugendlichen Leichtsinn sagen, erklärt wurde, das was erklärt werden sollte. Fehlerhaft war die Kalkulation (das Programm das im Hintergrund lief). Aber ich bin ganz froh, dass ich mich im wirklichen Leben nicht in die Niederungen des Zivilrechts begeben muss. :D

Wer hier zuviel von der Anfechtung nach § 119 BGB schwadroniert, übersieht, dass die Rechtsprechung die Sache regelmäßig über § 242 BGB löst.

Die Problematik des Erklärungsirrtums wurde in einem Parallelthread von einem Mitforisten ins Spiel gebracht, der Addressat einer solchen Anfechtungserklärung war. LTur hat in einigen Fällen tatsächlich wegen eines Erklärungsirrtums angefochten:

Guten Abend zusammen!

Letzten Sonntag habe ich einen Flug von Frankfurt nach Cancun und zurück für 215€ gebucht (über l'tur und mit Condor). Die Unterlagen und Check-In Referenznummer etc. habe ich bereits bekommen und mich damit auch bei Condor registriert. Nun habe ich am Mittwoch eine Mail von Tui/l'tur bekommen, dass es sich um ein Erklärungsirrtum handelt und sie deswegen den Vertrag anfechten. "Der durch l'tur vermittelte Vertrag ist damit nichtig. Der bereits geleistete Flugpreis wird selbstverständlich kurzfristig auf dem gleichen Zahlungsweg erstattet wie bei Buchung die Bezahlung erfolgte."

Da kann man sich durchaus die Frage stellen, ob tatsächlich ein Erklärungsirrtum vorliegt oder ob LTur über den Erklärungsirrtum irrt (Doppelirrtum sozusagen). Schwadronieren würde ich dies daher nicht nennen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Aber doch nur beim Kalkulationsirrtum?
Da lassen Gerichte die Frage des Kalkulationsirrtums dahin stehen, weil es rechtsmissbräuliches Verhalten des Pax sei, auf die Durchführung eines Vertrags zu bestehen, dem - erkennbar - eine Error Fare zugrunde liegt. Und selbst wenn der Weg über die Anfechtung versperrt bliebe, könnten Treu und Glaube die Schranke sein. Nicht meine Idee, sondern Praxis.
 

Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
3.212
2.840
Ltur hat bei uns erneut per Mail mit Anhang die Stornierungen bzw. Irrtumsanfechtung geschickt. Soweit ich es überblicken kann, der selbe Inhalt.
Ein Fehler oder Taktik, oder warum schicken sie es zweimal?
 
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rampone

Neues Mitglied
19.01.2012
8
0
Joa, habe heute ohne eine Email einfach die 215€ nach 11 Tagen zurückbekommen, Buchung ist noch bei Condor drin. Bin irgendwie sauer, da 215€ jetzt schon sehr billig, aber irgendwie auch nicht kompletter Fehler ist, wenn man überlegt, wieviel Strecke man mit Ryanair zu dem Preis machen kann. Leider auch 36€ für Bahntickets ausgegeben.

Einfach nur Rückbuchen ohne Email...das ist doch auch nicht ganz rechtlich "wasserdicht"?

Oh well, Zug wohl dann nicht nach 9 Tagen buchen.... GRMPF. Ich denke nicht, dass da rechtlich was durchsetzbar ist?
 

rampone

Neues Mitglied
19.01.2012
8
0
Eigentlich ist es 42. Aber eher als fragende Aussage zu sehen. Keine Ahnung genau, Koffein wallte noch nicht in der Blutbahn ;)
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.950
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STR
Ganz ehrlich: In Deutschland sind solche Klagen erstmal recht günstig (für den Kläger). @kexbox ist ein sehr kompetenter Anwalt, den ich auch schon mehrfach bemüht habe (allerdings bei Flugunregelmäßigkeiten - so eine versuchte Anfechtung hatte ich noch nicht). Es gibt hier im Forum auch noch weitere Anwälte, die das für dich übernehmen. Es wird nur keine direkte Ansprache geben, da sie hier keine offene Werbung machen (dürfen?). Es gibt auch einen Thread hier mit expliziten Empfehlungen der User: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/erfahrung-forenanwaelte.136958/

Ich würde einfach klagen. Natürlich ist nicht garantiert, dass du die Sache gewinnst. Allerdings ist es ja nun nicht so, dass du einen Round-The-World First Flug für $100 gebucht hast, sondern einen normalen Eco Flug für €250,00. Und wenn du den Prozess nicht gewinnen solltest, so hast du dann wenigstens Erfahrung gewonnen.

Um den Preis rum ging es selbst mit LH schon in die USA wenn mich nicht alles täuscht. Das ist kein besonders teurer Preis, meinetwegen ein Schnäppchen, aber wohl kaum eine Error Fare. Nur weil ein Blog das so betitelt ist es nicht automatisch so. Wie schreibt @kexbox immer so schön: #klagenhilft ;-)
 
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frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.666
767
Joa, habe heute ohne eine Email einfach die 215€ nach 11 Tagen zurückbekommen, Buchung ist noch bei Condor drin. Bin irgendwie sauer, da 215€ jetzt schon sehr billig, aber irgendwie auch nicht kompletter Fehler ist, wenn man überlegt, wieviel Strecke man mit Ryanair zu dem Preis machen kann. Leider auch 36€ für Bahntickets ausgegeben.

Einfach nur Rückbuchen ohne Email...das ist doch auch nicht ganz rechtlich "wasserdicht"?

Oh well, Zug wohl dann nicht nach 9 Tagen buchen.... GRMPF. Ich denke nicht, dass da rechtlich was durchsetzbar ist?
Geht mir auch so. Keine Storno Email, einfach auf die KK erstattet.
Habe jetzt bei Ltur angefragt und das Standard 0815 Anschreiben ohne Anrede, konkrete Buchungsnummer etc als Word Dokument bekommen.
Sehr unprofessionell.
Werde jetzt für den Urlaub im April natürlich alternativ was buchen, würde das jedoch ungern auf mir sitzen lassen.

Mit ordentlicher, zeitnaher Anfechtung okay. Aber nicht so. Nicht melden, nach 1.5 Wochen einfach erstatten und dann auf Nachfrage ein Pauschal Schreiben als Anhang schicken, was ich angeblich auch bekommen hätte - jedoch nicht habe.
Was könnte man hier raus holen @kexbox
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.719
München
Interessanterweise hat Condor selbst über deren Affiliate-Partner Tradedoubler am 19.01.2022 folgende "Kurzfristige Condor-Angebote" zur Bewerbung durch Affiliate-Partner angeregt:

Gut, Cancun war jetzt nicht mit auf der Liste, aber ich hatte mich schon gefragt, warum hier überhaupt mit "Error Fare" getitelt wird :oops:
 

hanibalch

Neues Mitglied
31.01.2022
2
7
Interessanterweise hat Condor selbst über deren Affiliate-Partner Tradedoubler am 19.01.2022 folgende "Kurzfristige Condor-Angebote" zur Bewerbung durch Affiliate-Partner angeregt:


Gut, Cancun war jetzt nicht mit auf der Liste, aber ich hatte mich schon gefragt, warum hier überhaupt mit "Error Fare" getitelt wird :oops:
Aber das sind doch one way Flüge. Hier geht es doch um return Flüge oder festehe ich dich falsch?

Geht mir auch so wie frogger321. Erstattung ohne irgendwelche infos & Anhang bei Mailanfrage.
 

Jürschn

Neues Mitglied
04.02.2022
1
0
Bin auch Betroffener und hab deshalb folgende Briefe (nicht mails!) an Ltur und TUI geschrieben (die wollen sich ja gegenseitig die Verantwortung zuschieben):

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.1. buchte ich einen Flug (siehe Buchungsbestätigung). Am 19.1. bekam ich eine email, daß man mir der Flug aufgrund falscher Preisangaben (Anfechtung wg Irrtums) nicht geben will. Am gleichen Tag erwiderte ich per email, daß ich damit nicht einverstanden bin und eine Anfechtung wg. Irrtums nicht vorliegt. Der Preis ist in Anbetracht ähnlicher Konkurrenzangebote (z.B. Mittelstrecke one way bei Wizzair oder Ryanair ab ca 10..20 EUR, daher ist Langstrecke für 108 EUR nicht als Irrtum anfechtbar) problemlos möglich.

Ich bestehe daher auf Durchführung der Buchung (kulanzhalber auch zu Bedingungen wie Wizzair oder Ryanair, also mit Gepäck- und Essens-Aufpreis).

Ich erbitte Ihre Bestätigung (email oder schriftlich) hierfür bis zum 5.2.2022.

Mit freundlichen Grüßen"


Mal sehen, was kommt
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das verrät kexbox hier nicht. Wir wollen doch nicht taktische Erwägungen rauströten und es der Gegenseite einfacher machen. Wichtig ist aber: schnelles Handeln. PN ist raus
Hallo @kexbox , ich weiß nicht, wie ich hier im Forum PNs schicken kann (bin neu hier), aber ich wäre an Klage und anwaltlicher Vertretung interessiert, weil es sich hier meiner Meinung nach nicht um einen Erklärungsirrtum handelt (nur Schutzbehauptung von Ltur), sondern sicher um einen Kalkulationsirrtum. Siehe mein voriges Post.
 

MAD

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
368
246
DUS/MTY
Preis ist in Anbetracht ähnlicher Konkurrenzangebote (z.B. Mittelstrecke one way bei Wizzair oder Ryanair ab ca 10..20 EUR, daher ist Langstrecke für 108 EUR nicht als Irrtum anfechtbar) problemlos möglich.
Finde dich doch einfach damit ab, dass das mit dem Flug nicht klappt. Dann musst du dich auch keiner albernen und scheinbar verzweifelten Argumentation hingeben.
Der Vergleich ist nämlich mal soetwas von unpassend.