Desolates Haus vermietet.

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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
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Und ihr glaubt doch nicht im Ernst, daß so ein Mieter aufgrund eines Gutachtens (Haus unbewohnbar) dann einfach so auszieht, ohne daß das vor Gericht geht? Der hat weniger zu verlieren als Ihr!
Selbstverständlich glauben wir das nicht.
Es geht in erster Linie geht es um einen Haftungsausschluss.
Ob der Mieter dann auch auszieht oder nicht und keine Miete mehr bezahlt ist absolut zweitrangig eigentlich sogar egal.

Sollte der Mieter dennoch (irgendwann) gehen, wird in das Haus niemand mehr einziehen, weder wegen Eigenbedarf, noch gegen Geld oder kostenlos.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.155
675
MUC
Selbstverständlich glauben wir das nicht.
Es geht in erster Linie geht es um einen Haftungsausschluss.
Ob der Mieter dann auch auszieht oder nicht und keine Miete mehr bezahlt ist absolut zweitrangig eigentlich sogar egal.

Sollte der Mieter dennoch (irgendwann) gehen, wird in das Haus niemand mehr einziehen, weder wegen Eigenbedarf, noch gegen Geld oder kostenlos.
Das klingt, als hätten Haus und Grundstück keinen nennenswerten Wert. Wenn das so ist, dann bietet dem Mieter das Ding doch einfach als Schenkung oder zum Kauf für 1 EUR an. Vielleicht kriegt ihr die Sache so erledigt.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Das klingt, als hätten Haus und Grundstück keinen nennenswerten Wert. Wenn das so ist, dann bietet dem Mieter das Ding doch einfach als Schenkung oder zum Kauf für 1 EUR an. Vielleicht kriegt ihr die Sache so erledigt.
Das Haus hat vermutlich einen Negativwert, das Grundstück sollte den Wert des örtlichen Bauplatzpreises erzielen, schliesslich ist es auch voll erschlossen.
Da scheint mir ein Verkauf noch der bessere Deal zu sein.
Beides ist aber nicht die bevorzugte Option.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Die grösste Gefahr bzw. Problem ist wie so oft auch hier das Dach.
Zumal eine Sanierung nur des Wohndachs wohl kaum möglich wäre, und man somit mehr oder weniger sinnlos das komplette Dach des ehemaligen Landwirtschatsgebäudes sanieren müsste.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.268
953
Es geht in erster Linie geht es um einen Haftungsausschluss.
Ach so ja, dann ist das einfach: Bekommst Du nicht. So lange der Mieter da wohnt, seid und bleibt ihr grundsätzlich verantwortlich für den Zustand des Hauses.
Und wegen "wir wollen die Haftung / Verantwortung nicht mehr" kannst du auch nicht kündigen. Was dann bleibt ist dem Mieter eben ein entsprechend gutes Angebot zu machen, daß der freiwillig geht.

Das wird übrigens häufig sogar bei / nach Zwangsversteigerungen gemacht, daß dem Mieter ein Handgeld für den Umzug angeboten wird, wenn er ohne Räumung selber geht. Denk mal drüber nach. Den Schritt kann man sogar ohne Anwalt gehen - hilft aber natürlich trotzdem zu wissen was die Optionen sind und was die so kosten.

Gratis wird nix gehen.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Ach so ja, dann ist das einfach: Bekommst Du nicht. So lange der Mieter da wohnt, seid und bleibt ihr grundsätzlich verantwortlich für den Zustand des Hauses.
Hmm, also ist dann die Aussage des Vermietervereins und der Link aus Post Nr.2 grundsätzlich falsch, dass es solch eine Möglichkeit durch ein Gutachten gibt ?
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.155
675
MUC
Hmm, also ist dann die Aussage des Vermietervereins und der Link aus Post Nr.2 grundsätzlich falsch, dass es solch eine Möglichkeit durch ein Gutachten gibt ?
Naja. Wenn das Haus unsicher und deshalb unbewohnbar ist, kriegst du den Mieter so sicherlich raus. Hat der Vermieterverein auch gesagt, wie das ohne Schadenersatzanspruch ablaufen soll, wenn der Grund für die Unbewohnbarkeit die ggf. jahrzehntelang unterlassene Instandhaltung der Mietsache ist?
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Vielleicht wäre ja als Entgegenkommen zum Haftungsausschluss ein verbleiben im Haus auf bestimmte/unbefristete Zeit, Mietfrei auf eigene Gefahr.
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
863
42
Nordeifel
Naja. Wenn das Haus unsicher und deshalb unbewohnbar ist, kriegst du den Mieter so sicherlich raus. Hat der Vermieterverein auch gesagt, wie das ohne Schadenersatzanspruch ablaufen soll, wenn der Grund für die Unbewohnbarkeit die ggf. jahrzehntelang unterlassene Instandhaltung der Mietsache ist?
Generell hat der Vermieter das vermietete Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten, wobei er manche Dinge vertraglich an den Mieter weiterreichen kann....

Ich würde auch einen Fachanwalt konsultieren und insbesondere den Mietvertrag mitnehmen.

Wenn du eine Hausverwaltung kennst, kannst du da auch mal nach einer Empfehlung für einen Fachanwalt anfragen.... in der Regel haben die schon ihre Erfahrungen gemacht....
 
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Reaktionen: eham und juliuscaesar

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.537
667
FDH
Die Kündigung/Räumungsklage wurde damals wegen Mietrückständen, Beleidigung und übler Nachrede erwirkt.
Freiwillig ist der Mieter aber nicht ausgezogen, und somit hätten sämtliche Kosten selbst getragen werden müssen.
Ob das ein Fehler war ? Vielleicht, andererseits wären die letzten 20 Jahre kaum oder keine Mieteinnahmen mehr geflossen, da das Haus schon damals kaum noch neu zu vermieten gewesen wäre.
Seitdem wird die Miete relativ zuverlässig und pünktlich gezahlt.
Miete für das Wohnobjekt: ca. 300 EUR/Monat.
Ein Teil der Tenne, Garten und separate Garage werden extra berechnet.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.885
13.288
FRA/QKL
Generell hat der Vermieter das vermietete Objekt in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten, wobei er manche Dinge vertraglich an den Mieter weiterreichen kann....
Aber Dach&Fach lassen sich nicht weiterreichen. Darum muss sich grundsätzlich der Immobilienbesitzer kümmern und darf das nicht vernachässigen. Ich bezweifele wie man da mit einem Gutachten weiterkommen will. Wenn es schlecht läuft - Gutachten stellt "Gefahr für Leib und Leben" fest - muss der Mieter zwar ausziehen, aber möglicherweise dann auf Kosten des Vermieters der die Mietsache vernachlässigt hat und dafür möglicherweise sogar zusätzlich noch eine Klage am Hals hat.

Das kann nur ein Fachanwalt der die Gegebenheiten kennt und prüfen kann letztlich beurteilen.

Wie hier schon vorgeschlagen, am besten finanzielles Angebot als Ausgleichszahlung für einen freiwilligen Auszug unterbreiten. Das Angebot muss sicherlich lukrativ sein und muss zeitlich befristet werden.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.268
953
Hmm, also ist dann die Aussage des Vermietervereins und der Link aus Post Nr.2 grundsätzlich falsch, dass es solch eine Möglichkeit durch ein Gutachten gibt ?
Nein, es wird nur sicherlich weder problemlos, noch schnell, noch ohne Kosten ablaufen, weil die gerichtliche Durchsetzung und Räumung wieder Geld kostet. Wenn der vor 20 Jahren nicht ohne Räumung ausgezogen ist, wird er es jetzt auch kaum tun.

Im günstigsten Fall seid Ihr nach gewissem Zeit und Geldeinsatz wieder an dem Punkt vor 20 Jahren. Im ungünstigsten schuldet ihr Schadensersatz in erheblichem Umfang (Umzugskosten plus Mietdifferenz für eine gewisse Zeit).

Ein Fachanwalt wird dir sagen können, wie er die Wahrscheinlichkeiten abschätzt und mit welchen Kosten er rechnet. Dann weißt du, was ein sinnvolles Angebot an den Mieter wäre, wenn der binnen z.B. 3 Monaten freiwillig auszieht. Preiswert wird das nicht, weil der Mieter für 300 EUR nix mehr findet. Dafür würde er allerdings auch nicht mehr in ner Bruchbude leben und sich dauernd mit dem Vermieter zoffen müssen, der seinen Instandhaltungspflichten nur widerwillig nachkommt.

Oder Ihr wartet ab eben ab, bis der Mieter verstirbt oder ins Altersheim zieht. Dann genau wird die Bude kostenfrei geräumt, könnte natürlich sein, daß ihr noch entmüllen müßt. Und bis dahin werdet ihr die Bude immer wieder instandsetzen müssen. Diese Verpflichtung könnt ihr nicht ausschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
16.188
14.451
IAH & HAM
Wie hier schon vorgeschlagen, am besten finanzielles Angebot als Ausgleichszahlung für einen freiwilligen Auszug unterbreiten. Das Angebot muss sicherlich lukrativ sein und muss zeitlich befristet werden.

Das sehe ich ebenso, und der Betrag muss sicherlich mindestens eine hohe fünfstellige Summe sein....Eigentum verpflichtet, das gilt auch als Vermieter.

Wir hatten mal eine Mieterin in unserem Hinterhaus, ein ausgebauter ehemaliger Stall, die über das Bauamt feststellen wollte dass wir das Gebäude überhaupt nicht vermieten duerfen, genau mit dem Ziel eine hohe Entchaedigung vor Gericht zu erstreiten. Glücklicherweise hat das Bauamt nicht mitgespielt und nachdem wir alle historischen Unterlagen vorgelegt haben die Erlaubnis zur Wohnnutzung bestätigt.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.810
5.495
Z´Sdugärd
und somit hätten sämtliche Kosten selbst getragen werden müssen.
Ja und? Das waren vor 30 Jahren keine 2000 DM.

In jungen Jahren habe ich einen Fehler gemacht und meine Wohnung einem "Kumpel" übergeben. Sprich ich bin ausgezogen (mit der mündlichen Zustimmung des Vermieters), und er eingezogen. Blöderweise ist der Mietvertrag noch auf mich gelaufen. Ja man kann sich vorstellen was passiert ist, der "Kumpel" war dann mal kein Kumpel mehr, es gab Theater mit dem Vermieter, Räumungsklage plus Räumung der Wohnung. Inclusiver Entsorgung der Einrichtung und Renovieren war das 3500DM. Diese hat natürlich erstmal der Vermieter aufgebracht, und diese dann anschliessend bei mir eingeklagt.

Also von "selbst getragen" kann keine Rede sein.