Hmm, also ist dann die Aussage des Vermietervereins und der Link aus Post Nr.2 grundsätzlich falsch, dass es solch eine Möglichkeit durch ein Gutachten gibt ?
Nein, es wird nur sicherlich weder problemlos, noch schnell, noch ohne Kosten ablaufen, weil die gerichtliche Durchsetzung und Räumung wieder Geld kostet. Wenn der vor 20 Jahren nicht ohne Räumung ausgezogen ist, wird er es jetzt auch kaum tun.
Im günstigsten Fall seid Ihr nach gewissem Zeit und Geldeinsatz wieder an dem Punkt vor 20 Jahren. Im ungünstigsten schuldet ihr Schadensersatz in erheblichem Umfang (Umzugskosten plus Mietdifferenz für eine gewisse Zeit).
Ein Fachanwalt wird dir sagen können, wie er die Wahrscheinlichkeiten abschätzt und mit welchen Kosten er rechnet. Dann weißt du, was ein sinnvolles Angebot an den Mieter wäre, wenn der binnen z.B. 3 Monaten freiwillig auszieht. Preiswert wird das nicht, weil der Mieter für 300 EUR nix mehr findet. Dafür würde er allerdings auch nicht mehr in ner Bruchbude leben und sich dauernd mit dem Vermieter zoffen müssen, der seinen Instandhaltungspflichten nur widerwillig nachkommt.
Oder Ihr wartet ab eben ab, bis der Mieter verstirbt oder ins Altersheim zieht. Dann genau wird die Bude kostenfrei geräumt, könnte natürlich sein, daß ihr noch entmüllen müßt. Und bis dahin werdet ihr die Bude immer wieder instandsetzen müssen. Diese Verpflichtung könnt ihr nicht ausschließen.