DKB Sammelthread

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fastrider

Erfahrenes Mitglied
06.02.2021
695
200
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Nein du mußt die AGB nicht erst bestätigen, das ergibt sich aus der pdf Datei, die du uns verlinkt hast

Kartenantrag
 Ich beantrage eine Visa Debitkarte.
 Ich bin mit den im „Preis- und Leistungsverzeichnis der DKB AG“ ausgewiesenen Entgelten für die Hauptleistungen und darüber
hinausgehende Zusatz- und Nebenleistungen ausdrücklich einverstanden.
Danke, wer lesen kann ist klar im Vorteil! :)
War auf dem Sprung, musste noch tanken und essen einkaufen und hier machen um 20 Uhr die Schotten dicht!

Ok, wenn ich dass vor dem Datum der seitens der DKB gekündigten Girokarte mache, wird mir die sicherlich für den Rest der Zeit berechnet werden.
Aber den Euro könnte ich mir zur Not gerade noch leisten. ;-)
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.555
2.310
Als ich die Kontoauszüge noch runter geladen habe - mach ich nicht mehr, wozu? - hab ich die immer selber benannt und sortiert. Gefiel mir immer viel besser als der eigene Dateinamen der DKB oder anderer Banken. Hat auch nie länger als 5 Sekunden gedauert...
Mein innerer Monk will das ich jeden Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung und auch Abrechnung von Broker Käufen/Verkäufen vernünftig ablege. Das DKB Postfach Archiv hält zwar schon eine Weile, aber wer sagt das es nicht noch weiter verkleinert wird. Ich hab das einfach lieber alles zentral an einem Ort.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

OPTION 1 IST NICHT MÖGLICH, WIE OFT DENN NOCH! DIE BANK VERWEIGERT DIE KÜNDIGUNG DES DKB CASH!

Ich würde nichts lieber tun, als das Rotzkonto zu kündigen, weil ich aber als Mieter meine Mietkaution bei der DKB habe, schließt die Bank das Konto erst, wenn die Mietkaution geschlossen ist, und das passiert erst, wenn ich ausziehe.
Mit jedem vernünftigen Vermieter sollte sich sowas doch klären lassen. Oder gibt dem Vermieter das Geld für die Kaution, kann doch nicht so schwer sein das zu regeln.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
8.314
7.643
Mit jedem vernünftigen Vermieter sollte sich sowas doch klären lassen. Oder gibt dem Vermieter das Geld für die Kaution, kann doch nicht so schwer sein das zu regeln.
Kann ich auch absolut nicht nachvollziehen das sowas ein Problem sein soll.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.893
2.457
Mein innerer Monk will das ich jeden Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung und auch Abrechnung von Broker Käufen/Verkäufen vernünftig ablege. Das DKB Postfach Archiv hält zwar schon eine Weile, aber wer sagt das es nicht noch weiter verkleinert wird. Ich hab das einfach lieber alles zentral an einem Ort.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Mit jedem vernünftigen Vermieter sollte sich sowas doch klären lassen. Oder gibt dem Vermieter das Geld für die Kaution, kann doch nicht so schwer sein das zu regeln.
Der Vermieter will das Haus verkaufen, ich möchte aber nicht ausziehen. -> Es ist "so schwer"
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.609
Oberpfalz
Der Vermieter will das Haus verkaufen, ich möchte aber nicht ausziehen. -> Es ist "so schwer"
Lass mich raten: Du hast einen guten Altmietvertrag (oder einen Mietvertrag mit für dich guten Konditionen) und willst deswegen nicht ausziehen?
Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass man dich jetzt ständig deswegen angeht. Es ist halt nun mal so, dass die DKB diese komische Kopplung zw. Girokonto und Mietkautionskonto hat. Aus Kundensicht nicht sonderlich toll. Wenn du den neuen Bedingungen nicht zustimmen willst, dann hast du dazu das Recht. Und die Bank (eigtl.) das Recht, dir das Konto zu kündigen. Wenn sie es wegen ihrer Produktstruktur nicht können, selbst Schuld, DKB.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.093
13.581
der Ewigkeit
Der Vermieter will das Haus verkaufen, ich möchte aber nicht ausziehen. -> Es ist "so schwer"
Dann gibt es für Dich doch 2 super Möglichkeiten.
Die potentiellen Käufer überbieten, oder akzeptieren, dass man verloren hat.
Da die ordentliche, fristgemäße Kündigung seitens des Besitzers wohl bereits ausgesprochen ist,
ist es rechtlich nicht relevant, was Du möchtest.
Ergo - wie bei der DKB AGB
 
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ive

Erfahrenes Mitglied
24.09.2022
693
539
Vorallem muss man sich doch echt fragen was in den Köpfen der Leute vorgeht.
Die Kontoauszüge sind zum runderladen da, da sollte man doch davon ausgehen das sich diese dann auch ordentlich sortieren lassen sollten.
Anscheinend war bei der DKB niemand in der Lage mal alte und neue Kontoauszüge runterzuladen und in das gleiche Verzeichnis zu legen.

Den Dateinamen des Kontoauszuges für 9/2023 haben sie in der alten App übrigens ebenfalls so schlecht benannt.
Wenn sie doch wenigstens mit "Kontoauszug_2023_09" beginnen würden...

Echt peinlich in meinen Augen.
Stimmt das ist mir erst jetzt aufgefallen, was für ein Durcheinander entsteht da gerade!
 
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xpla

Erfahrenes Mitglied
02.01.2017
446
388
Habe diese Woche die Zugangsdaten für meine DKB Hilton Honors Karte bekommen und in dem Schreiben steht, ich solle mich mit dem „Anmeldenamen“ der weiter unten im Schreiben angeführt ist anmelden.

So weit so gut, nur ist in dem Schreiben kein Anmeldename, nur ein Code im Sicherheitsfenster.

Tan2Go wird mir ein Code generiert, aber den brauch ich dann ja erst zum Verknüpfen.

Hat jemand ne Idee ob die da einfach vergessen haben den „Anmeldenamen“ anzudrucken?
 

Istvan

Neues Mitglied
15.09.2023
11
3
Lass mich raten: Du hast einen guten Altmietvertrag

hat. Aus Kundensicht nicht sonderlich toll. Wenn du den neuen Bedingungen nicht zustimmen willst, dann hast du dazu das Recht. Und die Bank (eigtl.) das Recht, dir das Konto zu kündigen. Wenn sie es wegen ihrer Produktstruktur nicht können, selbst Schuld, DKB.
Ist die DKB hotline so schlecht dass sie nicht in der Lage ist das Konto einfach zu kuendigen? Mit welchem Recht verweigert die DKB deine Kuendigung?
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.436
982
Da die ordentliche, fristgemäße Kündigung seitens des Besitzers wohl bereits ausgesprochen ist,
ist es rechtlich nicht relevant, was Du möchtest.
Glücklicherweise können Mietverträge in Deutschland seitens des Vermieters nicht so einfach gekündigt werden. Und Kauf bricht nicht Miete, der Mietvertrag wird dann halt mit dem neuen Eigentümer fortgesetzt.

Die DKB hat es da ggf. leichter.
 

RM313

Neues Mitglied
08.12.2022
4
1
Habe diese Woche die Zugangsdaten für meine DKB Hilton Honors Karte bekommen und in dem Schreiben steht, ich solle mich mit dem „Anmeldenamen“ der weiter unten im Schreiben angeführt ist anmelden.

So weit so gut, nur ist in dem Schreiben kein Anmeldename, nur ein Code im Sicherheitsfenster.

Tan2Go wird mir ein Code generiert, aber den brauch ich dann ja erst zum Verknüpfen.

Hat jemand ne Idee ob die da einfach vergessen haben den „Anmeldenamen“ anzudrucken?
Anmeldenamen HH Kreditkarte sollte ident zum DKB Banking sein.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.093
13.581
der Ewigkeit
Glücklicherweise können Mietverträge in Deutschland seitens des Vermieters nicht so einfach gekündigt werden. Und Kauf bricht nicht Miete, der Mietvertrag wird dann halt mit dem neuen Eigentümer fortgesetzt.
Was für ein Unsinn.
Rein gar nichts hat der neue Haus-Eigentümer fortzusetzen.
Wenn der aktuelle Besitzer aus wirtschaftlichen Gründen den Mieter kickt,
wenn er z.B. die Hütte abreissen oder kernsanieren oder verkaufen will,
muss er nur seinen wirtschaftlichen Nachteil schlüssig darlegen.
Punkt.
Zudem weiß hier keiner, ob es vorformulierte Kündigungsschutzklauseln gibt,
wie lange die Hütte bisher vermietet war (> 3 Jahre) etc. etc.
Wenn der Vermieter sich bei Vertragsabschluss nicht ganz
doof angestellt hat (und das machen die Wenigsten!) ist nach 9 Monaten spätestens
der Möbelwagen vor der Tür.
Falls nicht, folgt die Räumungsklage, danach die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil.
So einfach ist das.
 

Hgdgjk88

Reguläres Mitglied
10.09.2023
26
41
Was für ein Unsinn.
Rein gar nichts hat der neue Haus-Eigentümer fortzusetzen.
Wenn der aktuelle Besitzer aus wirtschaftlichen Gründen den Mieter kickt,
wenn er z.B. die Hütte abreissen oder kernsanieren oder verkaufen will,
muss er nur seinen wirtschaftlichen Nachteil schlüssig darlegen.
Punkt.
Zudem weiß hier keiner, ob es vorformulierte Kündigungsschutzklauseln gibt,
wie lange die Hütte bisher vermietet war (> 3 Jahre) etc. etc.
Wenn der Vermieter sich bei Vertragsabschluss nicht ganz
doof angestellt hat (und das machen die Wenigsten!) ist nach 9 Monaten spätestens
der Möbelwagen vor der Tür.
Falls nicht, folgt die Räumungsklage, danach die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil.
So einfach ist das.
völlig off topic, aber nach meiner Erfahrung sind Vermieter und Hausverwaltung eben häufig nicht die Schlauesten und manchmal geraten auch Mieter an gute Anwälte.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.893
2.457
Was für ein Unsinn.
Rein gar nichts hat der neue Haus-Eigentümer fortzusetzen.
Wenn der aktuelle Besitzer aus wirtschaftlichen Gründen den Mieter kickt,
wenn er z.B. die Hütte abreissen oder kernsanieren oder verkaufen will,
muss er nur seinen wirtschaftlichen Nachteil schlüssig darlegen.
Punkt.
Zudem weiß hier keiner, ob es vorformulierte Kündigungsschutzklauseln gibt,
wie lange die Hütte bisher vermietet war (> 3 Jahre) etc. etc.
Wenn der Vermieter sich bei Vertragsabschluss nicht ganz
doof angestellt hat (und das machen die Wenigsten!) ist nach 9 Monaten spätestens
der Möbelwagen vor der Tür.
Falls nicht, folgt die Räumungsklage, danach die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil.
So einfach ist das.
Hat er. Ich habe mir mal eine Notiz gemacht, wenn das hier rum ist, erzähl ich gerne, was alles zu seinen Lasten falsch gelaufen ist

momentan halte ich noch 2-3 Joker in der Tasche, deswegen warte ich lieber noch :)
 
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CableMax

Erfahrenes Mitglied
25.07.2020
2.820
2.423
Meine Güte... guck mal richtig hin... unglaublich
Er hat doch Recht, es ist nicht sortiert (weder nach Datum, noch alphabetisch, noch nach Konten) und nicht sortierbar. Das einzige, was man sieht, ist eine Filtermöglichkeit, aber eine Sortiermöglichkeit sehe ich auch nicht.
 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.590
3.341
Kein Bock auf Wortklauberei... es ist sortierbar nach Art des Dokumentes, nach Konten/Unterkonten und nach Zeitraum.
Was für ne Freakshow hier.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
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Bedingung für das Mietkautionskonto ist ein DKB-Cash als Verrechnungskonto.
Steht das tatsächlich in irgendwelchen Bedingungen oder nur in der Produktbeschreibung (Webseite)? Sollte es nur letzteres sein dürfte die Kündigung vom DKB Girokonto eigentlich möglich sein.