Downgrade bei Prämienflügen - Fragen zu Umbuchung und Rückerstattung

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salche

Erfahrenes Mitglied
09.09.2011
305
62
ZRH
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Die goldene Frage ist: Wann soll dieser Flug denn stattfinden?

Die hier vollmundig diskutierten Downgrade Kompensationen gibt es naemlich nur kurzfristig. Fluggesellschaften haben im Rahmen der Flugplanung das Recht Fluege zu streichen oder umzuplanen. Dem Passagier stehen dabei die Optionen zu eine volle Erstattung zu bekommen bzw flexibel umzubuchen.

Problematisch wird es wenn eine Umbuchung auf alternative Strecken entweder unpraktisch bzw unmoeglich ist und die Umbuchung auf eine niedrigere Klasse zu irgendwelchen Mondpreisen erfolgt. Dann hilft oft nur der Vollstorno und Neubuchung sofern es vernuenftige Angebote gibt.

Im Detail wäre es am 28.6., bin zu einer Hochzeit in MEX muss an dem Tag Retour fliegen, da ich am 30. einen wichtigen Termin habe. LH hat die Flüge vom 27.&28.6. ausgenullt, auch ist für Anfang Juni ein Fluggerätewechsel auf A340/300 was auch erklären würde warum auch am 26.6. keine F buchbar ist obwohl noch mit 747/800 angegeben und laut expertflyer alle Sitze noch verfügbar wären. Hinflug ist kein Problem komme ich auch mit klar einen Tag früher in C zu fliegen. Jedoch beim Rückflug geht nur der 28.6. und auch nicht am Morgen, eine Hochzeit in Mexico ist recht intensiv.
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Die hier vollmundig diskutierten Downgrade Kompensationen gibt es naemlich nur kurzfristig. Fluggesellschaften haben im Rahmen der Flugplanung das Recht Fluege zu streichen oder umzuplanen. Dem Passagier stehen dabei die Optionen zu eine volle Erstattung zu bekommen bzw flexibel umzubuchen.

Ach, so ist das ? Ist mir ganz neu. Ja dann.... danke! für diese Erleuchtung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.864
Die goldene Frage ist: Wann soll dieser Flug denn stattfinden?

Die hier vollmundig diskutierten Downgrade Kompensationen gibt es naemlich nur kurzfristig. Fluggesellschaften haben im Rahmen der Flugplanung das Recht Fluege zu streichen oder umzuplanen. Dem Passagier stehen dabei die Optionen zu eine volle Erstattung zu bekommen bzw flexibel umzubuchen.

Problematisch wird es wenn eine Umbuchung auf alternative Strecken entweder unpraktisch bzw unmoeglich ist und die Umbuchung auf eine niedrigere Klasse zu irgendwelchen Mondpreisen erfolgt. Dann hilft oft nur der Vollstorno und Neubuchung sofern es vernuenftige Angebote gibt.

Nein, die Downgrade-Kompensation nach EU261 gibt es immer, wenn ein Downgrade vorliegt. EU261 sieht bei einem Downgrade jedoch kein Recht auf Umbuchung vor, deshalb Kexbox‘ Verweis auf Vertrag und BGB. Eine Selbstvornahme stellt natürlich ein Risiko dar.

Bei Stornierung gibt es Fristen für die Airline, bei deren Einhaltung sie keine Ausgleichszahlung leisten muss. Die anderen Passagierrechte bleiben davon unberührt.
 

BeyondTheCurtain

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
822
608
MUC
Nein, die Downgrade-Kompensation nach EU261 gibt es immer, wenn ein Downgrade vorliegt. EU261 sieht bei einem Downgrade jedoch kein Recht auf Umbuchung vor, deshalb Kexbox‘ Verweis auf Vertrag und BGB. Eine Selbstvornahme stellt natürlich ein Risiko dar.

Bei Stornierung gibt es Fristen für die Airline, bei deren Einhaltung sie keine Ausgleichszahlung leisten muss. Die anderen Passagierrechte bleiben davon unberührt.

Das hätte ein Sozialwissenschaftler nicht besser erläutern können.;)
 
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dgrunz

Aktives Mitglied
03.02.2011
248
58
Ich hänge mich hier mal ran. Ich hatte ein Business Ticket welches ich mit evoucher upgraded habe. Entsprechend hatte ich First Ticket. Da mein Zubringer wegen Wetter Verspätung hatte wurde ich auf Fremdmetall jedoch in Business umgebucht. Ratet mal die Voucher hatten einen Verfall per 31.3.24. habe ich da auch irgendwie Anspruch auf die 75%?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.388
8.868
Ich hänge mich hier mal ran. Ich hatte ein Business Ticket welches ich mit evoucher upgraded habe. Entsprechend hatte ich First Ticket. Da mein Zubringer wegen Wetter Verspätung hatte wurde ich auf Fremdmetall jedoch in Business umgebucht. Ratet mal die Voucher hatten einen Verfall per 31.3.24. habe ich da auch irgendwie Anspruch auf die 75%?
Ja natürlich es stellt sich nur die Frage wie man es berechnet.
 
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dgrunz

Aktives Mitglied
03.02.2011
248
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Ja natürlich es stellt sich nur die Frage wie man es berechnet.
Ich würde Milchbuchrechnung machen und sagen sie sollten mir Meilen gutschreiben. Wenn Upgrade z.B 85k kostet müsste ich doch die entweder bekommen oder aber habe ich in US Foren gelesen dass teilweise einfach EUR 1000 angeboten wurde.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.388
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Ich würde Milchbuchrechnung machen und sagen sie sollten mir Meilen gutschreiben. Wenn Upgrade z.B 85k kostet müsste ich doch die entweder bekommen oder aber habe ich in US Foren gelesen dass teilweise einfach EUR 1000 angeboten wurde.
Es geht nicht um den Preis für das Upgrade sondern um den Preis für das Ticket. Habe die LH Werte nicht im Kopf aber das wären dann 75%des OW F Awards
 

Traveller09

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26.05.2022
101
186
Fliegst du in Zukunft nochmal in C wo eine F verfügbar? Dann würde ich dazu raten einfach die E-Voucher zurückzufordern.
War in der gleichen Situation und dies ging tatsächlich einfach und schnell.

Ich würde auch behaupten, dass kein Anspruch auf Meilen besteht, weil du nun mal zwei E-Voucher verwendet hast.
Darüber hinaus hätte ich einfach keine Lust auf die Diskussion bei LH, weil vermutlich niemand weiß, wie man sowas berechnet.
 

dgrunz

Aktives Mitglied
03.02.2011
248
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Fliegst du in Zukunft nochmal in C wo eine F verfügbar? Dann würde ich dazu raten einfach die E-Voucher zurückzufordern.
War in der gleichen Situation und dies ging tatsächlich einfach und schnell.

Ich würde auch behaupten, dass kein Anspruch auf Meilen besteht, weil du nun mal zwei E-Voucher verwendet hast.
Darüber hinaus hätte ich einfach keine Lust auf die Diskussion bei LH, weil vermutlich niemand weiß, wie man sowas berechnet.
Absolut, jedoch sind die evoucher eben mit einem Verfallsdatum 31.3.24 gewesen. Ich müsste ja nochmals sagen wir ein Jahr Laufzeit erhalten ansonsten wäre es ja recht wertlos. Die würden zurückgebucht und verfallen direkt.
 

Traveller09

Aktives Mitglied
26.05.2022
101
186
Ich verstehe dich komplett!
Aber dies wird schwierig. E-Voucher sind nach Rückbuchung, in der Regel, maximal 3 Monate gültig. Ggf. kann hier eine Kulanzregelung gefunden werden.
Normalerweise verfallen die zum Ende des Quartals. In deinem Fall würde bei einer Rückbuchung wohl Ende September der Verfall einsetzen.
Hast du den Fall bei LH eigentlich schon gemeldet?
 
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dgrunz

Aktives Mitglied
03.02.2011
248
58
Ich verstehe dich komplett!
Aber dies wird schwierig. E-Voucher sind nach Rückbuchung, in der Regel, maximal 3 Monate gültig. Ggf. kann hier eine Kulanzregelung gefunden werden.
Normalerweise verfallen die zum Ende des Quartals. In deinem Fall würde bei einer Rückbuchung wohl Ende September der Verfall einsetzen.
Hast du den Fall bei LH eigentlich schon gemeldet?
Noch nicht ich muss noch den Rückflug abfliegen nächste Woche dann habe ich etwas Zeit dafür. Aber ja eine Kullanzregelung wäre etwas. Danke für den Hinweis! Wo würdest du dich melden Miles and more oder LH Hotline?
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
675
2.109
habe ich da auch irgendwie Anspruch auf die 75%?

Nach meinem Nichtjuristen-Verständnis eindeutig ja. Du hattest eine bestätigte Buchung in F (egal wie erworben), wurdest jedoch gegen deinen Willen nur in C transportiert (egal warum genau).

Die deutlich spannendere Frage wurde jedoch ebenfalls schon von euch aufgeworfen:
Was muss bzw. kann als Grundlage für die 75% herangezogen werden?

1.) Bei Kauftickets ist die Antwort meines Wissens eindeutig. Es zählt der gezahlte Preis für den betroffenen Sektor abzüglich klassenunabhängiger Steuern und Gebühren.
2.) Bei Meilentickets und Upgrades streiten sich meines Wissens hingegen die Gelehrten. Manche sagen "75% der gezahlten Meilen" bzw. in deinem Fall "75% des anteilig gezahlten C-Preises sowie 75% der beiden eVoucher" (dabei dürften 1,5 Voucher die IT vermutlich vor Probleme stellen ;-). Andere sagen hingegen, dass die Fluggast-Verordnung GRUNDSÄTZLICH ausschließlich Geldzahlungen in Euro vorsieht. Also würde man in deinem Fall vermutlich den Preis eines entsprechenden F-Tickets zugrundelegen (Anschlussfrage: Welcher genaue Tarif? A oder F?).

Letztgenannte Variante dürfte in vielen Fällen die "bessere" Option sein.

Etwaige juristische Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen von Leuten, die "sich damit auskennen", würden mich ebenfalls sehr interessieren..
 

dgrunz

Aktives Mitglied
03.02.2011
248
58
Nach meinem Nichtjuristen-Verständnis eindeutig ja. Du hattest eine bestätigte Buchung in F (egal wie erworben), wurdest jedoch gegen deinen Willen nur in C transportiert (egal warum genau).

Die deutlich spannendere Frage wurde jedoch ebenfalls schon von euch aufgeworfen:
Was muss bzw. kann als Grundlage für die 75% herangezogen werden?

1.) Bei Kauftickets ist die Antwort meines Wissens eindeutig. Es zählt der gezahlte Preis für den betroffenen Sektor abzüglich klassenunabhängiger Steuern und Gebühren.
2.) Bei Meilentickets und Upgrades streiten sich meines Wissens hingegen die Gelehrten. Manche sagen "75% der gezahlten Meilen" bzw. in deinem Fall "75% des anteilig gezahlten C-Preises sowie 75% der beiden eVoucher" (dabei dürften 1,5 Voucher die IT vermutlich vor Probleme stellen ;-). Andere sagen hingegen, dass die Fluggast-Verordnung GRUNDSÄTZLICH ausschließlich Geldzahlungen in Euro vorsieht. Also würde man in deinem Fall vermutlich den Preis eines entsprechenden F-Tickets zugrundelegen (Anschlussfrage: Welcher genaue Tarif? A oder F?).

Letztgenannte Variante dürfte in vielen Fällen die "bessere" Option sein.

Etwaige juristische Anmerkungen/Korrekturen/Ergänzungen von Leuten, die "sich damit auskennen", würden mich ebenfalls sehr interessieren..
Bin mal gespannt. Ich war in klasse A gebucht. Die Voucher werde ich wohl zurückerhalten. Mal schauen wegen der Gültigkeit und eben der Kompensation. Ich will nichtmal maximieren aber LH macht es sich ja schon einfach. Finde ich zumindest. Upgrade zweiter Klasse oder eben Passagier zweiter Klasse…
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
383
200
USA/F/D
Bin mal gespannt. Ich war in klasse A gebucht. Die Voucher werde ich wohl zurückerhalten. Mal schauen wegen der Gültigkeit und eben der Kompensation. Ich will nichtmal maximieren aber LH macht es sich ja schon einfach. Finde ich zumindest. Upgrade zweiter Klasse oder eben Passagier zweiter Klasse…
Wenn du auf A gebucht warst, warst du sicherlich auf LX gebucht.
Da bei LX A (paid) nicht mit A (award) nicht die gleichen Buchungsklassen sind, wird das mit der "Berechnung" nicht so einfach werde.

Warum hast du nicht auf eine Umbuchung in F bestanden?
 

snaider

Erfahrenes Mitglied
09.09.2016
674
283
ZRH
Betr. Umbuchung in F mit anderer LHG Maschine und Strecke kann ich berichten, dass dies auf UA Ticket Stock verweigert wurde. Da es ein e-Voucher Upgrade war -> wieder auf C zurückgestuft, Voucher erhalten.

Agenten teilten mir telefonisch mit, auf LHG Ticketstock wäre eine F Umbuchung mit Strecke Anpassung zum gleichen Ziel möglich gewesen.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.226
1.823
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300x250
Betr. Umbuchung in F mit anderer LHG Maschine und Strecke kann ich berichten, dass dies auf UA Ticket Stock verweigert wurde. Da es ein e-Voucher Upgrade war -> wieder auf C zurückgestuft, Voucher erhalten.

Agenten teilten mir telefonisch mit, auf LHG Ticketstock wäre eine F Umbuchung mit Strecke Anpassung zum gleichen Ziel möglich gewesen.

dass was die LH dir erzählt mag in ihrer Fabelwelt vllt. in Ordnung sein, aus rechtlicher (deutscher) Sicht ist das aber nicht haltbar..
glaube da gabs schon einen Beitrag von Dr. Böse zu wo seine Mandanten 5stellig in Vorleistung getreten sind in genau solch einem Fall