Downgrade von First auf Business - Passgierrrechte

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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
127
57
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Hallo zusammen. Ich habe mit AA-Meilen ein Qatar-Ticket gebucht von Zürich via Doha nach Male in der First Class. Als ich heute meinen Flug auf der Qatar-Webseite anschaute stellte ich fest, dass der Flug von Doha nach Male von First auf Business runtergestuft wurde (offenbar ein Flugzeugwechsel und im jetzigen Flugzeug gibt es keine First Class).

Was sind meine Passagierrechte? Gemäss diesem Artikel - https://euflight.de/fluggastrechte/entschaedigung-bei-einem-downgrade-deiner-flugklasse/ - habe ich nun Anrecht auf 75 % des Flugpreises? Was wäre das für ein Betrag, wenn man mit Meilen bucht?
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Hallo zusammen. Ich habe mit AA-Meilen ein Qatar-Ticket gebucht von Zürich via Doha nach Male in der First Class. Als ich heute meinen Flug auf der Qatar-Webseite anschaute stellte ich fest, dass der Flug von Doha nach Male von First auf Business runtergestuft wurde (offenbar ein Flugzeugwechsel und im jetzigen Flugzeug gibt es keine First Class).

Was sind meine Passagierrechte? Gemäss diesem Artikel - https://euflight.de/fluggastrechte/entschaedigung-bei-einem-downgrade-deiner-flugklasse/ - habe ich nun Anrecht auf 75 % des Flugpreises? Was wäre das für ein Betrag, wenn man mit Meilen bucht?

QR hat nur im A380 eine F. Dieser bedient weder ZRH-DOH, noch DOH-MLE.

Ich bezweifle, dass du ein F Ticket gebucht hast. Auf Flügen innerhalb der Golfstaaten wird die Business als First verkauft, aber auch dies trifft auf keinen deiner Flüge zu.
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
127
57
QR hat nur im A380 eine F. Dieser bedient weder ZRH-DOH, noch DOH-MLE.

Ich bezweifle, dass du ein F Ticket gebucht hast. Auf Flügen innerhalb der Golfstaaten wird die Business als First verkauft, aber auch dies trifft auf keinen deiner Flüge zu.

Das kann ich mir so nicht vorstellen. Ich habe die Buchungsbestätigung von Qatar vorliegen. Da steht auf der Bestätigung nach der Zubuchung der Sitzplätze klar und deutlich "Z First" bei beiden Flügen. Beim Flug von ZRH nach DOH steht nach wie vor "First Z" geschrieben.
 

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Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
127
57
Es bleibt aber leider (wie von Skyeurope beschrieben) dabei, dass in den B777 von QR keine F/Cl verbaut ist.

Glaub was du willst, es gibt die First Class halt doch auf einigen B777ern.


Die Diskussion hier ist zudem nicht, ob es F gibt oder nicht, sondern ob es für ein Downgrade eine Entschädigung gibt oder nicht.
 

OELkoenig

Aktives Mitglied
18.11.2018
130
46
OWL
Glaub was du willst, es gibt die First Class halt doch auf einigen B777ern.


Die Diskussion hier ist zudem nicht, ob es F gibt oder nicht, sondern ob es für ein Downgrade eine Entschädigung gibt oder nicht.
Das ist die Business Klasse. Glaub doch einfach was die Leute hier schreiben. QR hat nur in den A380 eine F verbaut.
 
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Reaktionen: juliuscaesar

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.732
1.090
MUC, BSL
EU261 von der Schweiz in ein Drittland (Nicht-EU) wird vom schweizer Rechtssystem nicht anerkannt.
Stimmt nicht.

Die schweizerische Rechtsprechung erkennt lediglich die Erweiterungen durch den EuGH nicht vollumfänglich an, die "Basisversion" aber sehrwohl. Downgrades wurden schon in der ursprünglichen Version von EU261 geregelt, sind hier also grundsätzlich anwendbar.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.395
7.385
LEJ
Stimmt nicht.

Die schweizerische Rechtsprechung erkennt lediglich die Erweiterungen durch den EuGH nicht vollumfänglich an, die "Basisversion" aber sehrwohl. Downgrades wurden schon in der ursprünglichen Version von EU261 geregelt, sind hier also grundsätzlich anwendbar.
Hier noch eine Quelle
Beitrag automatisch zusammengeführt:

1. habe ich nun Anrecht auf 75 % des Flugpreises?


2. Was wäre das für ein Betrag, wenn man mit Meilen bucht?
zu 1. Preisdifferenz, aber abzüglich Steuern
zu 2. keine Ahnung
 
Zuletzt bearbeitet:

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.438
10.473
CPT / DTM
Stimmt nicht.

Die schweizerische Rechtsprechung erkennt lediglich die Erweiterungen durch den EuGH nicht vollumfänglich an, die "Basisversion" aber sehrwohl. Downgrades wurden schon in der ursprünglichen Version von EU261 geregelt, sind hier also grundsätzlich anwendbar.

Aber wohl nur für Flüge zwischen der Schweiz und der EU..

EU-Fluggastrechte in der Schweiz – Auslegung der Schweizer Gerichte​

Die Gerichte der Schweiz äußern sich dabei in der Regel auch unabhängig und erklären die EU-Verordnung oft als nicht einschlägig. Das bedeutet, dass neuere Urteile des EuGH in der Schweiz keine Rechtsanwendung finden oder zumindest nicht finden müssen (auch in der Schweiz sind Richter im Rahmen gesetzlicher Vorgaben nur ihrem Gewissen unterstellt).

Die Schweizer Gerichte gingen in der Vergangenheit aber noch weiter und stellten auf Wortlaut und Systematik der EU-Verordnung ab. So erklärte das Zivilgericht Basel schon in zwei Fällen, dass die EU-Verordnung nur für Flüge zwischen der Schweiz und den EU-Staaten gelte.

Diese Entscheidungen bedeuten, dass die EU-Verordnung keine Flüge erfassen kann, die von der Schweiz in Drittstaaten führen. Fliegt Ihr demnach von Deutschland über Zürich in ein Nicht-EU-Land, ist die EU-Verordnung für das Segment von der Schweiz in das Nicht-EU-Land nicht anwendbar.

EU-Fluggastrechte in der Schweiz – Zusammenfassung​

Fassen wir an dieser Stelle noch einmal zusammen, wann die EU-Verordnung im Zusammenhang mit der Schweiz gilt. Fliegt Ihr von der Schweiz aus in einen EU-Mitgliedsstaat und ist Euer Flug überbucht, annulliert oder verspätet (dann allerdings keine Ausgleichszahlung), könnt Ihr Ansprüche aus der EU-Verordnung geltend machen.

Umgekehrt bedeutet das, dass die EU-Verordnung im Zusammenhang mit der Schweiz immer dann nicht gilt, wenn Ihr von der Schweiz aus in einen Drittstaat (etwa die USA, Russland oder China) fliegt. Darüber hinaus könnt Ihr Fluggastrechte dann nicht gültig machen, wenn Ihr von einem Drittland in die Schweiz fliegt. Die EU-Verordnung schützt Euch grundsätzlich auch nicht bei allen Flügen von Drittstaaten in die Europäische Union, allerdings auf allen Flügen, die von einer Airline aus der Europäischen Union durchgeführt werden. Dazu zählt die Swiss allerdings nicht, da sie als Schweizer Airline eben keine EU-Airline ist.

Eine Besonderheit stellt indes der Flughafen Basel dar. Das Gelände des Flughafens befindet sich auf französischem Boden, wird aber zu den Schweizer Flughäfen gezählt. Der Staatsvertrag, der zum Betrieb des Flughafens zwischen Frankreich und der Schweiz geschlossen wurde, sieht aber vor, dass in rechtlichen Angelegenheiten französisches Recht und damit auch EU-Recht gelten soll. Startet Ihr also ab Basel, seid Ihr durch die EU-Verordnung und die Rechtsprechung des EuGH umfassend geschützt.


Ich bin kein Jurist, aber das scheint ziemlich eindeutig zu sein.
 

Trinick

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
637
56
DUS, neuerdings: ARN
Das ist die Business Klasse. Glaub doch einfach was die Leute hier schreiben. QR hat nur in den A380 eine F verbaut.
Das ist nicht die C von Qatar, sondern die F von Cathay Pacific. Also das stimmt so nicht was du hier schreibst. In einer 1-1-1 Anordnung, so etwas gibt es auf den "eigenen" Fliegern von Qatar nicht. Ich glaube (nicht Wissen!) die hat Qatar im Drylease und auf den geplanten Strecken wurden/wird (?) diese Kabine auch als First Class verkauft. Vielleicht macht man das jetzt nicht mehr, oder man die Flieger von Cathay nicht mehr im Drylease?
 

Herr Rossi

Aktives Mitglied
22.03.2022
127
57
Das ist nicht die C von Qatar, sondern die F von Cathay Pacific. Also das stimmt so nicht was du hier schreibst. In einer 1-1-1 Anordnung, so etwas gibt es auf den "eigenen" Fliegern von Qatar nicht. Ich glaube (nicht Wissen!) die hat Qatar im Drylease und auf den geplanten Strecken wurden/wird (?) diese Kabine auch als First Class verkauft. Vielleicht macht man das jetzt nicht mehr, oder man die Flieger von Cathay nicht mehr im Drylease?


Thema ist zwar "Entschädigung bei Downgrade" und nicht "gibt es die F auf Qatar B777". Aber um es klarzustellen habe ich jetzt Qatar angerufen und die bestätigen, dass es effektiv die F ist.

Qatar weigert sich jedoch, mich auf einen früheren Flug von DOH nach MLE zu buchen. AA sei zuständig, weil es sich um ein AA Ticket handle. Meine Erklärungen, dass AA keine Verfügbarkeit mehr habe ignorieren sie. Und nun haben wir divergierende Meinungen, ob ein Flug aus der Schweiz in ein nicht-EU-Land entschädigungspflichtig sei.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.183
1.803
Europa
Signor Rossi, schau mal bitte hier
QR96
QR674

wenn ich dein Flugnummer eingebe, da kannst Du sehen, es gibt keine F
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.201
767
LAS/DEN
Weil Seatguru den Drylease von CX nicht kennt.

  1. A7-BOA: previously B-KPL with Cathay, delivered in October 2009
  2. A7-BOB: ex-B-KPM, delivered in December 2009
  3. A7-BOC: ex-B-KPP, delivered in February 2010
  4. A7-BOD: ex-B-KPN, delivered in December 2009
Die fliegen aktuell für QR und haben entsprechend die CX First verbaut.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.183
1.803
Europa
Weil Seatguru den Drylease von CX nicht kennt.

  1. A7-BOA: previously B-KPL with Cathay, delivered in October 2009
  2. A7-BOB: ex-B-KPM, delivered in December 2009
  3. A7-BOC: ex-B-KPP, delivered in February 2010
  4. A7-BOD: ex-B-KPN, delivered in December 2009
Die fliegen aktuell für QR und haben entsprechend die CX First verbaut.
Und wird als C oder F verkauft?
Weil wenn ich auf der QR Seite denn Flug buchen möchte, wird mir nur C angeboten (Premium Comfort oder Elite)
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.201
767
LAS/DEN
Die werden, wenn die Kisten im Einsatz sind, auch als F verkauft. Aber wie bei ME Fliegern üblich, finden ja öfter Aircraft changes statt als bei Delta :D
1654848517348.png
1654848473405.png
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Hui, Tatsache. Die CX 77W hatte ich nun gar nicht auf dem Schirm...

Entschuldige die Fehlinfo!