Ich rate Dir dazu, die (teils kostenlose) Erstberatung eines erfahren Fluggastrechtlers in Anspruch zu nehmen
Welche Fluggastrechte hast du denn in dem Fall, ausser einer Kompensation?
Die EU261 gibt die kein Recht auf Umbuchung.
Artikel 10 ("Höherstufung und Herabstufung") verweist ausschließlich auf Artikel 7 (3) (Ausgleichszahlungen, und auch das nur für die Zahlungsmodalitäten) und nicht auf Artikel 8 (Anderweitige Beförderung).
Und die Interpretation des EuGH (Urteil vom 22.06.2016) von "Preis des Flugscheins" (es wird ganz ausdrücklich auf das Ticket, also die Gesamtsumme verwiesen, nicht auf den Preis des herabgestuften Legs des Fluges, den den gibt es bekanntlich nur in ganz wenigen Tarifen...) ist nicht gerade eine verbraucherfreundliche (im Gegensatz z.B. zur ehemaligen Position der CAA in Großbtitannien, als die noch EU und damit Durchsetzungsstelle für Briten war).
Ist das wieder mal so ein Fall, wo die deutsche Rechtssprechung ein Eigenleben entwickelt hat, das mit dem Wortlaut der EU261 nichts zu tun hat?
Und bloß nicht vorher mit der Airline oder dem Meilenprogramm sprechen
Der Rat ist völlig richtig, gilt aber generell. Erst informieren, dann kontaktieren. Man will ja schließlich nicht den Bock zum Gärtner machen.
Eigentlich wäre die Airline ja sogar verpflichtet, dich über deine Rechte zu informieren, macht aber in der Praxis genau das Gegenteil, lügt die vor bestimmte Rechte nicht zu haben. Leider kommen die Airlines ausserdem vermehrt mit proaktiven Aktionen deiner Informationschance zuvor, und schaffen irreversible Tatsachen bevor du sie überhaupt kontaktierst...
Es ist schon interessant, wie nachdrücklich Dinge behauptet werden, die nicht stimmen
Oder wie der Jurist sagen würde: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Gesetzestext und Urteile variieren bisweilen deutlich, von daher ist bisweilen unklar was nun "stimmt".
Als jemand der selbst schon an der Ausformulierung von Gesetzestexten mitgearbeitet hat bin ich auch bisweilen zutiefst verwundert, wie in stundenlangen Sitzungen ausfgefeilte Formulierungen unter Verwendung eindeutiger Schlüsselwörter die man für absolut klar gehalten hat, später von der Judiskative genau umgekehrt ausgelegt werden...