Easyjet hatte dir von vornherein schriftlich mitgeteilt, dass eine komplette Erstattung möglich ist. Aber du leitest trotzdem ein Chargeback ein, ohne einmal mit dem Anbieter persönlich gesprochen zu haben? Muss ich nicht verstehen.
Moin, zur Erklärung: Habe viele EJ Flüge im Feuer, insgesamt >20 legs.
Beim Ersten stornierten Leg habe ich das Charge Back eingeleitet. Bei dieser Buchung habe ich am 16. März die Rückzahlung via WEB veranlasst. Unter Buchung verwalten kommt heute noch immer "Rückerstattung wird bearbeitet". Die 7-Tage Frist ist deutlich überschritten.
Zu anderen annullierte Flüge habe ich wie beschrieben das Servicecenter angerufen. Mal schauen ob da Geld zurück kommt...
Wieder andere Flüge im April werden in der Buchungsverwaltung noch regulär geführt, sogar ein Check-Inn war möglich. Trotz der eindeutigen Aussage, dass im April kein Flug mehr stattfinden wird.
Bei weiteren europäischen Airlines habe ich jetzt auch das Charge-Back gestartet.
Bei einer Buchung bei einer anderen deutschen Airline versuche ich nach Mahnung und Fristsetzung jetzt den Weg über einen gerichtlichen Mahnbescheid. Erwarte hier einen Widerspruch. Falls das Gutscheingesetz bis dahin noch nicht in Kraft ist, stoppt meine darauffolgende Klage wenigstens die Verjährung...
Spannend wird es noch bei zwei Flügen, die bei nichteuropäische Airlines für Flüge außerhalb der EU gebucht sind. Bei einem Fall wurde nach der Annullierung eine Rückerstattung mit ca. 25% Penalty (steht so wörtlich in der Mitteilung) angeboten. Der Ticketpreis ist relativ gering, versuche da auch den Charge-Back.