Ebookers 78% Cashback bei Flug+Hotel-Kombi ?

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TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
474
2
THF/TXL
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Problem bei allen rechtlichen Versuchen, doch noch das Mega-Cashback einzufordern, ist die Tatsache, daß der Fehler zu offensichtlich war.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Problem bei allen rechtlichen Versuchen, doch noch das Mega-Cashback einzufordern, ist die Tatsache, daß der Fehler zu offensichtlich war.

Ich fordere kein CB ein, sie können die Buchung auch gern stornieren. Das werden sie aber vermutlich nicht hinkriegen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Da Ebookers dein Vertragspartner ist wird das auch nicht klappen.

Tamola ist genauso Vertragspartner, nur für einen anderen Vertrag ;)
Sie würden es auf jeden Fall schwer haben sich mit einem Tippfehler rauszureden wenns in die nächste Instanz geht. Aber soweit ist es ja noch nicht.
 

europetrav

Erfahrenes Mitglied
10.04.2012
799
12
DUS
Tamola ist genauso Vertragspartner, nur für einen anderen Vertrag ;)
Sie würden es auf jeden Fall schwer haben sich mit einem Tippfehler rauszureden wenns in die nächste Instanz geht. Aber soweit ist es ja noch nicht.

Ich würde darauf wetten, dass der Tippfehler durchgeht (wenn es überhaupt bis zu der Frage kommt).
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Um mal ein bisschen aus dem Nähkästchen zu plaudern:

Tamola hat mir mehrfach unterstellt eine Diskussion im Chat geführt zu haben, die nicht die meine war. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass dies nicht meinem Chatprotokoll entspricht, interessiert sie aber nicht, sie bleiben dabei das sie mir angeblich im Vorfeld gesagt haben, dass die Zahlen dort manuell eingepflegt werden.
Dann durfte ich rund zwei Wochen auf eine Antwort von ebookers warten an die Tamola sich auf meine Bitte hin gewandt hatte, wegen der Stornierung. Die stellen sich da natürlich quer. Tamola wirft mit Paragraph der eigenen AGB um sich aus denen hervorgeht, dass angeblich keine Zahlungsverpflichtung besteht. Meinen Vorschlag sich auf die halbe Provisionszahlung zu einigen lehnen sie ab. Zusammenfassend kann man also sagen, dass Tamola nicht an einer Lösung interessiert ist. Diesen Eindruck habe ich von dem Kundensupport auch bereits vorher gehabt, da bereits in der Vergangenheit div. Nachbuchungen nie zufriedenstellend bearbeitet wurden. Am besten ist aber der letzte Satz in der letzten Mail: Angeblich haben sie bis Dezember immer 100% ausgeschüttet, seitdem tun sie dies nur bei wenigen Shops nicht mehr und haben somit bei rund 2000€ Prämien die über meinen Account gelaufen sind, noch nichts an mir verdient.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Und die möchtest jetzt klagen, oder wie es der weitere Verlauf?

Du bist auch noch weiter da Kunde - bzw. Mitglied und lässt weiter Käufe über tamola laufen?

Oder haben sie dich, wegen dieser Differenzen gebeten das Angebot nicht mehr zu nutzen?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wieso sollten die klagen, die zahlen mir einfach nur die 10€ anstatt 140€ und damit hat es sich für die. Wenn müsste ich da ja weiter gegen angehen/klagen, aber bei einem Streitwert von 130€ macht das wenig Sinn. So kann ich nur bei jeder sich bietenden Gelegenheit darauf hinweisen, was das für ein Laden ist und wie sie mir Fehlern umgehen.
Es läuft nichts weiter über Tamola bei mir, hab dem Verein eigentlich schon lange den Rücken zugedreht da sie einfach schon immer sehr unzuverlässig waren.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Also meine Frage sollte schon heissen, "Und DU möchtest jetzt klagen?

Das ist schon klar, dass bei denen kein Handlungsbedarf ist.

Es meiner rechtlichen Ansicht, ist die Sache auch eindeutig. Kein vernünftiger Mensch kann erwarten, dass er 78% Rückerstattung bei einer Reisebuchung bekommt. Und somit kann diese Höhe auch nicht fordern.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Deine "Fragen" wurden hier bereits alle beantwortet.
Die Sache ist keineswegs so eindeutig wie du tust.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Ja, leider. Das ist reichlich unserös.

Weiterhin schöne Grüsse vom Bodensee
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.992
47
hach ist das peinlich... da ist wohl einer schon mit seinen 121€ reisen von ebookers zu verwöhnt gewesen...
mir hat ebookers damals eine fast kostenlose Asienrundreise ermöglicht-

danke sagen und ruhig bleiben.... PEINLICH
 
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mum2009

Erfahrenes Mitglied
22.07.2009
1.892
1
Dass hier eine hohe Cashbackrate tatsächlich eingegeben wurde bestreitet keiner. Dass du damit vielleicht Recht hast bestreite ich nicht. Formal zumindest. Die Einschätzung, dass dies eine Rate gewesen wäre die durchaus "angemessen" ist teile ich dagegen nicht.
Geh vor Gericht, dann besteht auch vllt bald mal mehr Klarheit wie es sich mit den ausgeschriebenen Ansprüchen bei solchen Portalen verhält. Wenn das die 1. Buchung via eines solchen Portals war wird man vllt auch glauben, dass du tatsächlich diese Rate erwartest. Kennst du dich aus, bezweifele ich stark, dass ein Richter deiner Argumentation folgen wird.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Du hast doch in Beitrag #3 selber gesagt, dass du keine Ahnung hast ob das rechtlich bindend ist. Hast du in der Zwischenzeit ein Jura Studium absolviert oder wieso glaubst du, dass nur du die richtige rechtliche Einschätzung hast?

Wieso sollte ich? Les was ich hier geschrieben hab und aus die Maus.
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Du hast doch in Beitrag #3 selber gesagt, dass du keine Ahnung hast ob das rechtlich bindend ist. Hast du in der Zwischenzeit ein Jura Studium absolviert oder wieso glaubst du, dass nur du die richtige rechtliche Einschätzung hast?

Wohnt der OP jetzt in der Schweiz? Oder was hat das mit dem Jura zu tun?
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
01i3um73vxc1 hat schon irgendwie recht. Jetzt sagen wir alle, "hätte man doch wissen", "ist doch klar", "Selbstverständlich nicht" , "Wer das glaubt.. ist ........" etc.
dabei hat uns das alles schon interessiert.

Er hat sein Glück versucht und er hat eben nicht die 78% bekommen. Und auch nicht die 39% die er als Vergleichsvorschlag machte!

Das ist so richtig und , meine persönliche rechtliche Meinung ist, dass es nach Recht und Gesetz ist. Auch "moralisch", nach normalem Rechtsempfinden sollte das so korrekt sein.
Es ist doch nun wohl sehr glaubwürdig, und ich meine auch gleich sichtbar, dass es eben ein Versehen war. Ein Tippfehler.

Dennoch, konnte es ja ein user versuchen, doch dieses cashback zu bekommen. Das hatte nun keinen Erfolg.

Meine Meinung ist nun aber nicht, dass deshalb Tamola ein Saftladen ist.

Diese Ansicht des Beschwerdeführers kann ich nicht teilen. Aber wir sollten ihn auch nicht alle so darstellen, als wenn er dümmer tun würde, als wir ungern wären.

That s it!