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Der Gag ist ja gerade der, dass laut ZAG hinsichtlich E-Geld-Instituten täglich fällige Guthaben nicht als Einlagen gelten . Der Hintergrund darür ist vermutlich, dass bei der Harmonisierung von Bestimmungen innerhalb der EU Kompromisse eingegangen wurden. In DE nannte sich eine ähnliche Lizenz früher „Teilbanklizenz“.
So steht es nicht im Gesetz. Da steht: "Die Gelder, die ein Institut von den Zahlungsdienstnutzern ausschließlich bestimmt für die Durchführung von Zahlungsvorgängen entgegennimmt, gelten nicht als Einlagen." Damit ist ausgeschlossen, dass Geld länger auf dem Konto verbleibt. Das ist übrigens auch die Politik von Amex, die Dich nach einer Woche anrufen, wenn da mal 1000 EUR im Haben stehen.
Das sieht Revolut in der Praxis anders. Die berufen sich auf die Litauische Einlagensicherung und darauf, dass alle Gelder der Revolut-E-Money-Bude bei der Revolut-Bank-Litauen liegen. Wenn das so einfach wäre, würden die sich sicher liebend gerne auf die deutsche Einlagensicherung berufen.Immerhin gilt wegen portiertem Einlagengeschäft die gesetzliche deutsche Einlagensicherung für Guthaben auf Revolut-Konten. Zum Beispiel Festgeld dürfte Revolut in DE durchaus anbieten.