Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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gamer4all

Erfahrenes Mitglied
03.01.2013
334
104
Was heißt eigentlich "Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt"? (laut Schufa)

- neuer Eintrag in die Schufa?
- 1/./2./3. Mahnung?
- was anderes?
 

Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
21
CGN
Hattest du das Limit in der Schufa? Meines Wissens: Karten mit eingetragenem Limit bleiben nach Kündigung 3 Jahre, Karten ohne eingetragenes Limit gehen sofort raus.
Vom Hörensagen: Santander hat Karten mit Teilzahlung mit Limit und Karten mit Vollzahlung ohne Limit eingetragen. Meine steht ohne Limit drin (habe Vollzahlung).

Das Limit stand bei mir mit in der Schufa. Vollzahlung war bei mir bei Beantragung schon nicht mehr Möglich und die Teilzahlung nicht umstellbar. Interessanterweise ist der Karteneintrag jetzt aber trotzdem vollständig verschwunden
 
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Porti

Erfahrenes Mitglied
31.12.2019
1.881
899
Das Limit stand bei mir mit in der Schufa. Vollzahlung war bei mir bei Beantragung schon nicht mehr Möglich und die Teilzahlung nicht umstellbar. Interessanterweise ist der Karteneintrag jetzt aber trotzdem vollständig verschwunden

Bei mir war das auch so. Ich habe die 1+ stets im Haben geführt und später dann nicht mehr genutzt, und das hatte extrem schlechte Auswirkungen auf die Schufa. Bin neugierig, ob sie auch aus der Schufa gestrichen wurde.
 
F

flopower1996

Guest
Bei mir war das auch so. Ich habe die 1+ stets im Haben geführt und später dann nicht mehr genutzt, und das hatte extrem schlechte Auswirkungen auf die Schufa. Bin neugierig, ob sie auch aus der Schufa gestrichen wurde.
Dein Schufa-Score kann gar nicht von der Nutzungsweise deiner KK her absacken. Anders wie in den USA, weiß die Schufa nämlich nicht, wie du deine Karte führst.
 
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KingEdmund

Reguläres Mitglied
06.10.2020
34
0
Hey.
Habe heute eine Mail bekommen.
"... Ihr Schufa-Basisscore wurde neu berechnet."

Jedoch steht bei mir immer noch der Wert vom 02.10.20.
Weiß einer was damit anzufangen?
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
977
745
Hast du für den neuberechneten Score vom 2.10.20 denn zuvor schonmal eine Meldung bekommen? Sonst bezieht sich die vielleicht einfach nur darauf :confused:
 
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Axcelerator

Erfahrenes Mitglied
06.10.2019
262
112
Hast du für den neuberechneten Score vom 2.10.20 denn zuvor schonmal eine Meldung bekommen? Sonst bezieht sich die vielleicht einfach nur darauf :confused:

Das ist einfach nur der Hinweis, dass der Score fürs 4te Quartal berechnet wurde. Der kommt immer so zwischen dem 15. und 17. im neuen Quartal.

twimc:
Seit 8.10. ist der neue Score abrufbar und wird einfach nur auf den 2ten runterdatiert.
 
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Dimitri1

Neues Mitglied
15.10.2020
2
0
Hallo,

habe letzten Tage mal wieder eine kostenlose Schufa-Auskunft eingeholt und musste feststellen, dass Klarna zig Identitätsanfragen gestellt hat, nachdem ich versucht habe bei denen auf Rechnung zu bestellen (was nicht geklappt hat warum auch immer, habe lediglich ein Konto mit Disporahmen,Handyvertrag, kein Eintrag oder sonstige Versäumnisse). Score sagt demnach 91! Bei zwei anderen Online-Diensten ist der Fall ähnlich, direkt bei Anmeldung einfach mal 2-3 Identitätsprüfungen rausgehauen!

Beim durchstöbern dieses Thread habe ich ein "how to" entdeckt, kann ich dies weiterhin verwenden?

Reicht hier einfach eine Email mit der Aufforderung diese zu löschen? Geht Schufa ohne weiteres darauf ein?, soll ich diese so allgemein halten wie im HOW TO vorgegeben oder kann ich mich hier auf unberechtigte Prüfung berufen? Schließlich habe ich bei dem Verein nicht mal ein Konto oder sonstiges angelegt.

Kann ich im Falle einer Löschung eine Neubewertete Auskunft anfordern? Fragen über Fragen..ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen. :D

Danke im Voraus.


Edit: Vorschlag, wie es schreiben würde:

Sehr..

hiermit bitte ich Sie, folgende Anfragen aus meine SCHUFA-Datensatz mit der Nummer: xx
zu entfernen (also Anfragen, Prüfungen).


Klarna AG vom 24.09.2020, wiederholend.

Paysafe Financial Service vom 02.09.20, wiedeholend

X....


ist das i.O.?


Dimitri1
 
Zuletzt bearbeitet:

Dimitri1

Neues Mitglied
15.10.2020
2
0
Ok, danke. Habe in meinem Ausgangspost mal einen Text verfasst, wie es ich zum Beispiel schreiben würde.
VIelleicht kann ja einer mal etwas dazu sagen, der das evtl. schon durch hat.

Gruß
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.776
3.512
Die Anfragen bei der Schufa zu unterlassen, musst du den jeweiligen Unternehmen schon selbst mitteilen, indem du deine erteilte Erlaubnis dazu widerrufst. Das wird dann aber wahrscheinlich die Kündigung der jeweiligen Geschäftsbeziehung zufolge haben.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.216
3.215
Ich formuliere das allgemein, damit ich das Schreiben immer wieder benutzen kann ohne es verändern zu müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf, alle Anfragen, die älter als 11 Tage sind, aus meinem Datensatz zu löschen, z.B.

Anfrage Kreditkarte
Anfrage Girokonto
Anfrage Kreditkonditonen
Anfrage Kreditkarte mit Kreditrahmen
Anfrage Energielieferung
Anfrage Telekommunikation
usw.

Länger als 11 Tage gespeicherte Anfragen besitzen keine Relevanz mehr, da sie laut Ihren Angaben weder die Scoreberechnung beeinflussen noch an Dritte beauskunftet werden. Getätigte Anfragen werden gemäß Ihren Richtlinien 12 Monate aufbewahrt, um mir und dem Datenschutzbeautragten die Möglichkeit der Kontrolle zu geben.

Da ich einen aktuellen Auszug meines Schufa-Datensatzes elektronisch und ausgedruckt vorliegen habe, besitze ich nun die Möglichkeit der Datenkontrolle.

Im Sinne der Datensparsamkeit und der DGSVO fordere ich sie daher auf, sämtliche Anfragen, die älter als 11 Tage sind, aus dem Datensatz zu entfernen, da es nun keinen Grund mehr gibt, diese Daten zu speichern.

Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Löschung.

Mit freundlichen Grüßen

-----------------------------------

Ob dir tatsächlich ein Auszug vorliegt, interessiert nach meinen Erfahrungen niemanden. Die prüfen das gar nicht nach.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Vielen Dank. So eine Vorlage sollte man irgendwo anpinnen!

Ich würde es noch ein bisschen formaler ausdrücken

ich fordere Sie auf, alle Anfragen, die älter als 11 Tage sind, aus meinem Datensatz zu löschen, z.B.
würde ich ersetzen (weil "auffordern" so gebieterisch klingt) mit:


auf Grundlage des Prinzips der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSG-VO bitte ich Sie, alle schufaintern "Anfragen" genannten Datensätze, die älter als 11 Tage sind, zu löschen. Unter anderem, aber nicht ausschließlich, trifft dies zu auf:

Anfrage Kreditkarte
Anfrage Girokonto
Anfrage Kreditkonditonen
Anfrage Kreditkarte mit Kreditrahmen
Anfrage Energielieferung
Anfrage Telekommunikation

und dergleichen.

Begründung:
 

Uwe66

Erfahrenes Mitglied
13.03.2020
753
187
Die zusätzliche Anfrage einer Bank (wegen Dispo) ist bei mir noch keine 12 Monate alt. (#5551)
Daher erhielt ich nach R-Button die Antwort "Die Anfrage wird automatisch nach Ablauf von zwölf Monaten aus dem Datenbestand entfernt"
 

krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
Der Vertragspartner ist dir ja bekannt, deswegen würde ich von dieser Rückfrageart absehen, auch wenn das vermutlich keinen Unterschied macht, manche handhaben das hier ja auch so. Hätte aber persönlich kein gutes Gefühl dabei.

Ich verwende immer erfolgreich „Warum ist diese Anfrage gespeichert?“. Das ist sinngemäß verwendbar/vergleichbar mit der Datensparsamkeits-Mail, die man händisch schreiben könnte, wenn man keinen Schufa Zugang hat.

Wenn du diese Rückfrage das erste mal stellst, ist es nicht unüblich dass hier 2 Versuche nötig sind. Bei mir klappt es seither immer direkt bei der ersten Rückfrage.
 
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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
8.073
7.374
Danke für die Super Vorlage! Ich habe aktuell auch keine Auskunft vorliegen, probiere es aber nun auch mal so per E-Mail, ich will so aktuell gar nicht wissen was dort drinsteht ;) Das Jahr habe ich sehr viel getestet und hoffe nun das sich im Hintergrund einfach alles wieder beruhigt. Zum neuen Jahr/Quartal rufe ich mal wieder etwas aktuelles ab :) wenn aber diese ganzen Anfragen erstmal raus sind, sieht es vermutlich schon deutlich besser aus
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.216
3.215
Ich würde es noch ein bisschen formaler ausdrücken
würde ich ersetzen (weil "auffordern" so gebieterisch klingt) mit:
auf Grundlage des Prinzips der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSG-VO bitte ich Sie, ... ... ...

Es ist genau umgekehrt. Formal korrekt ist es, die Löschung zu fordern, weil es für die Forderung einen Rechtsanspruch gibt. Einer Bitte kann der Partner entsprechen, muss es aber nicht. Eine Forderung dagegen beruht auf einem juristischen Anspruch. Ich möchte ja nicht, dass die Schufa die Anfragen aus freien Stücken (also freiwillig) löscht, sondern weil sie es muss. "Fordern" ist nicht gebieterisch, sondern die juristisch korrekte Formulierung.
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Das Recht auf Löschung steht dir aber grundlegend immer zu, nicht nur, wenn du die Sache forderst. Wichtig ist, dass dein Wille erkennbar ist.
Man darf nicht vergessen, dass die Anfrage von einem Menschen bearbeitet wird: Wenn man direkt etwas einfordert, könnte der Sachbearbeiter verärgert werden (von wegen "von oben herab"). Und der sitzt erst mal am längeren Hebel.
Ich würde mir als SB viel mehr Mühe geben, wenn mich jemand bittet. Oder wenigstens "freundlich" fordert.
 

krmkrm

Erfahrenes Mitglied
02.06.2020
324
194
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Oh nein, bitte keinen Amazon Visa Thread die Zweite. Wizzard hat dich, Ancel - mutmaßlich selbsterklärter Hobbyjurist - richtigerweise korrigiert.

Die Mühen eines Sachbearbeiters interessieren bei einer solchen Art Anfrage im Übrigen auch nicht. Hierbei handelt es sich um eine Betroffenenanfrage im Sinne der DS-GVO. Ich bin mir sicher, dass die Schufa hierfür innerhalb Ihres Datenschutzkonzepts - wie von den Aufsichtsbehörden gefordert - einen Prozess erarbeitet hat. Der Sachbearbeiter bearbeitet die Anfrage im Rahmen dieses Prozesses. Egal ob du bittest oder forderst.
 
Zuletzt bearbeitet: