Einspruch Ordnungswidrigkeit ohne Rechtsschutz sinnvoll? Keine Rechtsberatung!

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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.588
2.242
Europa
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sollst du ja auch nicht nutzen bei der Fahrt...

Letzte Woche A9 in Sachsen beim Abbremsen von 100 auf 80 geblitzt worden. Das ist einfach dreist vielleicht 200m hinterm Schild den Mobilen Blitzer aufzustellen...
Und die Schweizer sind schlimmer, auf eine Gerade, bestimmt 2 oder 3 km gerade, direkt nach den Gotthard vor den ganzen Sees, ich war hinter einen mit Deutschen Kennzeichen und habe mein Abstand gehalten, dann vom die Begrenzung auf 100 (ohne ein Grund) und ein paar Meter weiter das Blitzgerät
Ich denke wurden alle 4 oder 5 geblitzt, waren auch alle auf der rechte Spur, um 3.40 morgens
Ich sage mir auch immer, fahre jetzt nach Parma über den Brenner und am ende fahre ich auch immer über die Schweiz
 
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deecee

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11.12.2018
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HAM, LBC
Aber das kannst du ja fix mit dem Gassfuss übersteuern. Du sollst ja auch überwachen was der Genosse KFZ da so treibt.
Beides klar – aber die harte Bremsung aus let's say 180 km/h musst Du dann auch Deinen Insaßen und dem Hintermann "erklären"! Und wenn ich sowieso die ganze Zeit "aufpassen" soll, stelle ich lieber die ACC ein und achte ein wenig (mehr) auf die Schilder...
 
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odie

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30.05.2015
8.063
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Z´Sdugärd
Beides klar – aber die harte Bremsung aus let's say 180 km/h musst Du dann auch Deinen Insaßen und dem Hintermann "erklären"! Und wenn ich sowieso die ganze Zeit "aufpassen" soll, stelle ich lieber die ACC ein und achte ein wenig (mehr) auf die Schilder...
Schlimmer: Wenn das in der Baustelle passiert und hinter dir so ein (5€ in die Stammtisch Kasse) übermüdeter Trucker aus dem Ostblock sitzt...der freut sich auch über deine Bremsung. Du kannst ja auch zuminderst bei einem VAG gerät nicht mehr rechts überholen. Skandal ;)

Jedes System hat so seine Nachteile. Solange die Vorteile das aber überbieten find ich das ne tolle Sache.
 
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jotxl

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19.11.2009
6.175
1.130
TXL
wenn Du ADAC Mitglied bist, gibt es ja eine kostenlose Erstberatung. Nur wollen deren Vertragsanwälte natürlich gerne auch ein Mandat...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.039
10.128
Trans Balkan Express
und hinter dir so ein (5€ in die Stammtisch Kasse) übermüdeter Trucker aus dem Ostblock sitzt...

Die 5 Euro für die Sprüchekasse bitte z.B. hierhin:

 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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711
Bist Du im ADAC? Dort gibt es eine kostenlose Erstberatung als Mitglied (ggf. nur Plus-Mitglied) auch ohne Rechtschutz.

Hast Du schon den Bescheid oder nur die Geschwindigkeiten, die die Polizisten vor Ort mitgeteilt haben?

Mir ist das auch schon mal passiert auf einer Strecke, die ich im Schlaf kenne. Montags wurden dort neue Schilder aufgestellt, Dienstag hatte ich ein Video. Auf dem Video war ich mit knapp 200 zu sehen (erlaubt 120). Alle anderen Fahrzeuge auf dem Video waren nur marginal langsamer... Vorgewurfen wurden mir dann "nur" was in den 160igern.

Ich bin damals mit Anwalt gegen Verdoppelung der Strafe am Fahrverbot vorbeigeschrammt. Der Anwalt prüft recht viel ab (Eichzertifikate des Fahrzeugs, Einweisung/ Schulung der beiden Polizisten, ...). Bei mir ging das komplett schriftlich alles. Immerhin hat die Rechtschutz die 36€ für den Bußgeldbescheid übernommen...
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.527
3.985
FRA
Ich bin damals mit Anwalt gegen Verdoppelung der Strafe am Fahrverbot vorbeigeschrammt. Der Anwalt prüft recht viel ab (Eichzertifikate des Fahrzeugs, Einweisung/ Schulung der beiden Polizisten, ...). Bei mir ging das komplett schriftlich alles. Immerhin hat die Rechtschutz die 36€ für den Bußgeldbescheid übernommen...
Da stimmt ja mal wieder gar nix.

Verdopplung der Strafe und „nur“ 36 EUR bezahlt und das bei 160@120 ?
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.452
711
Korrekt. Ich schrub ja, dass die Rechtschutz die 36€ für den Bußgeldbescheid übernommen hat. Sprich durch die Einschaltung habe ich so gesehen die 36€ Verwaltungsgebühren gespart.

Der Bescheid selbst war geringfügig teurer...
 
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spocky83

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21.12.2014
3.771
1.173
MUC, BSL
Falls der verstoß stattgefunden hat: warum nicht eingestehen und bezahlen?
Ganz ehrlich? Aus Prinzip. Der Gesetzgeber (und die Gesellschaft) erwarten von mir, dass ich mich an die Regeln halte. Tue ich das nicht, dann kann ich dafür bestraft werden. So weit, so gut, daran gibt es zumindest für mich auch nichts auszusetzen. Allerdings gibt es aber auch Regeln für die Strafverfolgungsbehörden und die sind ganz genauso einzuhalten und wenn das scheinbar nicht der Fall ist, dann muss das ganz genauso Konsequenzen haben und sei es eben nur die Einstellung des Verfahrens weil jemand geschlampt hat.

Wenn hier wirklich die Messstrecke nicht eingehalten worden ist (kann ich nicht beurteilen), wer sagt denn, dass die vorwerfbare Übertretung wirklich 21km/h waren und nicht vielleicht nur 20? Macht immerhin 40€ Unterschied, das ist auch nicht Nichts und so einen minimalen Unterschied kann ich definitiv nicht selbst erkennen, selbst wenn ich weiß, dass ich zu schnell war. Hätte ich damals vor 20 Jahren auch zugeben sollen, dass ich vielleicht fünf, sechs km/h zu schnell in der 80er Zone war als man mir aufgrund eines gravierenden Bedienfehlers der Messanlage eine Geschwindigkeit von satten 260km/h vorgeworfen hat (in einem 60PS Kleinwagen...)? War trotz dieser offensichtlichen Fehlmessung gar nicht mal so leicht, das eingestellt zu bekommen...

Kommt übrigens von jemandem der in 25 Jahren noch nie einen Punkt hatte...
 
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Simineon

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23.03.2013
5.527
3.985
FRA
Korrekt. Ich schrub ja, dass die Rechtschutz die 36€ für den Bußgeldbescheid übernommen hat. Sprich durch die Einschaltung habe ich so gesehen die 36€ Verwaltungsgebühren gespart.

Der Bescheid selbst war geringfügig teurer...
... und wie viel Selbstbehalt durftest du zahlen ?

Anwaltkosten in welcher Höhe wurden übernommen / nicht übernommen ?
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
523
388
good old THF
Ganz ehrlich? Aus Prinzip. Der Gesetzgeber (und die Gesellschaft) erwarten von mir, dass ich mich an die Regeln halte. Tue ich das nicht, dann kann ich dafür bestraft werden. So weit, so gut, daran gibt es zumindest für mich auch nichts auszusetzen. Allerdings gibt es aber auch Regeln für die Strafverfolgungsbehörden und die sind ganz genauso einzuhalten und wenn das scheinbar nicht der Fall ist, dann muss das ganz genauso Konsequenzen haben und sei es eben nur die Einstellung des Verfahrens weil jemand geschlampt hat.

Wenn hier wirklich die Messstrecke nicht eingehalten worden ist (kann ich nicht beurteilen), wer sagt denn, dass die vorwerfbare Übertretung wirklich 21km/h waren und nicht vielleicht nur 20? Macht immerhin 40€ Unterschied, das ist auch nicht Nichts und so einen minimalen Unterschied kann ich definitiv nicht selbst erkennen, selbst wenn ich weiß, dass ich zu schnell war. Hätte ich damals vor 20 Jahren auch zugeben sollen, dass ich vielleicht fünf, sechs km/h zu schnell in der 80er Zone war als man mir aufgrund eines gravierenden Bedienfehlers der Messanlage eine Geschwindigkeit von satten 260km/h vorgeworfen hat (in einem 60PS Kleinwagen...)? War trotz dieser offensichtlichen Fehlmessung gar nicht mal so leicht, das eingestellt zu bekommen...

Kommt übrigens von jemandem der in 25 Jahren noch nie einen Punkt hatte...
Die Story von Recht haben und Recht bekommen... eine brauchbare Rechtsschutzversicherung kann da schon das Zünglein an der Waage sein.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.452
711
... und wie viel Selbstbehalt durftest du zahlen ?

Anwaltkosten in welcher Höhe wurden übernommen / nicht übernommen ?
Wie in der Fielmann Werbung - keinen Pfenning dazubezahlt.

Habe keine Selbstbeteiligung. Anwalt und Gericht und Kosten der Bescheiderstellung hat die Rechtschutz übernommen. Ich habe nur die reinen doppelte Strafe bezahlt. Man hatte mir sogar Ratenzahlung angeboten... :cool:
 
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