Interessantes Detail, dass mir beim durchlesen des Threads wieder eingefallen ist: In vielen Fällen sind die Flieger weder im Jahresbericht der Airline noch in dem der Leasingfirma bilanziert. Liegt wenn ich mich recht erinnere an der unterschiedlichen Auslegung von irgendeinem IFRS Paragraphen.
Was ist dabei der Vorteil? Dann kann ja auch keiner der beiden das entsprechende Eigenkapital ausweisen.
Für den Leasingnehmer ist es steuerlich meist besser, den Leasinggegenstand nicht aktivieren zu müssen, sondern in voller Höhe der Leasingrate Aufwand zu haben. Handelsrechtlich kann das Gegenteil besser sein, wenn möglichst hohes Eigenkapital ausgewiesen werden soll.
Wie ist es beim Leasinggeber? Wenn ihm der Gegenstand (auch) nicht zugerechnet wird, hat die Überlassung aus seiner Sicht Darlehenscharakter, so dass die Leasingzahlung in Höhe des Zinsanteils Einnahmen sind und der Rest ergebnisneutral die Darlehensforderung tilgt? Andernfalls wäre die gesamte Leasingzahlung Einnahme, aber gewinnmindernd die Abschreibung zu berücksichtigen. Was ist denn da in der Praxis der Vorteil?