Entschädigung Deutsche Bahn Unfall mit Personenschaden

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flieger_muc

Erfahrenes Mitglied
07.11.2016
393
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Hallo zusammen, ich hoffe es ist gestattet hier auch eine nicht-Flieger Frage zu stellen. Kennt sich jemand mit Entschädigung von Zugverspätungen bei der Deutschen Bahn aus?

Grundsätzlich gibt es ja 25% bei 60 min Verspätung und 50% bei 120 min.

Bei Personenschaden habe ich folgendes gefunden: „Unfall mit Personenschaden oder „Notarzteinsatz am Gleis“ – bei solchen Durchsagen erhalten Bahnfahrgäste in der Regel keine Entschädigung für Verspätungen. Denn meist heißt das, dass ein Suizid der Grund ist. In so einem Fall entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung, wie aus den EU-weit geltenden Fahrgastrechten hervorgeht. Demnach erhalten Fahrgäste kein Geld zurück, „wenn der Ausfall oder die Verspätung auf dem Verhalten eines Dritten, das das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, beruht“.

Folgender Sachverhalt: Ich sitze im Zug von München nach Hamburg, in Berlin Spandau kommt die Durchsage, dass alle Aussteigen müssen wegen eines Personenschadens bei einem anderen Zug. Unser Zug wird zur Evakuierung des anderen Zuges mit Personenschaden benötigt und wir sollen doch bitte alle den nächsten Zug nehmen.

Wie sehr ihr hier den Entschädigungsfall? Den Personenschaden konnte die DB zwar nicht vermeiden, allerdings war mein Zug auch nicht direkt betroffen. Und es war sehr wohl eine bewusste Entscheidung der DB, dass genau unser Zug zur Evakuierung des betroffenen Zuges verwendet wird.

Insofern sollte es doch meiner Ansicht nach Anspruch auf Entschädigung geben, auch wenn sie erstmal länger anders argumentieren werden.

Danke und Gruß
Flieger_muc
 

flieger_muc

Erfahrenes Mitglied
07.11.2016
393
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Empathielevel +100 wieder, klasse.
Das hat nichts mit Empathie zu tun. Ich bedaure die gesamte Situation, allen voran den Lockführer. Aber deshalb muss ich dem Unternehmen DB nichts schenken. Ich bin deutlich zu spät angekommen und mir sind selber durch gezwungene Umplanungen dann Kosten entstanden, die die mögliche Entschädigung übersteigen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

wo hast Du denn das gelesen ? Das will zwar die EU mit der Novellierung der Fahrgastrechte erreichen, ist aber noch nicht umgesetzt.
Aktuell gibt es keine solchen Ausschlussgründe bei der DB.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Das will zwar die EU mit der Novellierung der Fahrgastrechte erreichen, ist aber noch nicht umgesetzt.
Das ist nicht ganz korrekt.
Die entsprechende Verordnung ist bereits beschlossen und auch rechtlich umgesetzt und sogar schon in Kraft getreten, nur sie gilt erst zum 07.06.2023. (Aktenzeichen der neuen Verordnung 782/2021)
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
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Ich habe in meinem früheren Beruf mehrere Personenunfälle erlebt. Das ist echt Scheisse. Es gibt in diesen Situationen nur Verlierer. Wahrscheinlich hätte dein Zug sowieso nicht weiterfahren können, da die Strecke in der Regel komplett gesperrt werden muss, bis die Polizei sie wieder freigibt. Allerdings finde ich es etwas seltsam, dass man deswegen einen Zug räumt, gerade in Berlin sollten genügend Fahrzeuge rumstehen, mit denen man den Zug hätte evakuieren können. Sie werden ihre Gründe dafür gehabt haben.

Ich habe auch schon erlebt, dass die Strecke freigegeben wurde, obwohl der Leichensack noch im Gleisbett daneben lag (warum weiss ich nicht). Dann kannst du mit endlosen Beschwerden rechnen, inhaltlich von pietätlos bis traumatisiert, hätte man die Strecke noch länger gesperrt, hätten die genau gleichen Leute über die Verspätung gemotzt.

Wie dem auch sei, ich finde deine Interpretation des Passus etwas abenteuerlich. Aber was hindert dich daran, die Forderung einzureichen? Es gibt im schlechtesten Fall 0 Euro.
 

Cashes

Reguläres Mitglied
28.01.2020
40
25
Für die Evakuierung kann nicht jeder Zug verwendet werden. Die Personen steigen im Idealfall auf offener Strecke über Brücken einfach in einen anderen Zug.
Dafür muss der selbe Zugtyp beigebracht werden.
Ansonsten kann ich das Ärgernis nachvollziehen. Und hoffe dass du am Ende dennoch das Ziel erreicht hast.
Wieso und weshalb obliegt aber leider der Bahn. Wir als Feuerwehr am gestrigen Tag hatten eine andere Idee der Evakuierung. Wurde seitens der DB aber abgewiegelt.
 
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flieger_muc

Erfahrenes Mitglied
07.11.2016
393
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Für die Evakuierung kann nicht jeder Zug verwendet werden. Die Personen steigen im Idealfall auf offener Strecke über Brücken einfach in einen anderen Zug.
Dafür muss der selbe Zugtyp beigebracht werden.
Ansonsten kann ich das Ärgernis nachvollziehen. Und hoffe dass du am Ende dennoch das Ziel erreicht hast.
Wieso und weshalb obliegt aber leider der Bahn. Wir als Feuerwehr am gestrigen Tag hatten eine andere Idee der Evakuierung. Wurde seitens der DB aber abgewiegelt.
Interessant dass da die DB mehr zu sagen hat in so einem Notfall und nicht die Einsatzleitung der Feuerwehr/ Polizei entscheidet.