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Hallo zusammen, ich hoffe es ist gestattet hier auch eine nicht-Flieger Frage zu stellen. Kennt sich jemand mit Entschädigung von Zugverspätungen bei der Deutschen Bahn aus?
Grundsätzlich gibt es ja 25% bei 60 min Verspätung und 50% bei 120 min.
Bei Personenschaden habe ich folgendes gefunden: „Unfall mit Personenschaden oder „Notarzteinsatz am Gleis“ – bei solchen Durchsagen erhalten Bahnfahrgäste in der Regel keine Entschädigung für Verspätungen. Denn meist heißt das, dass ein Suizid der Grund ist. In so einem Fall entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung, wie aus den EU-weit geltenden Fahrgastrechten hervorgeht. Demnach erhalten Fahrgäste kein Geld zurück, „wenn der Ausfall oder die Verspätung auf dem Verhalten eines Dritten, das das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, beruht“.
Folgender Sachverhalt: Ich sitze im Zug von München nach Hamburg, in Berlin Spandau kommt die Durchsage, dass alle Aussteigen müssen wegen eines Personenschadens bei einem anderen Zug. Unser Zug wird zur Evakuierung des anderen Zuges mit Personenschaden benötigt und wir sollen doch bitte alle den nächsten Zug nehmen.
Wie sehr ihr hier den Entschädigungsfall? Den Personenschaden konnte die DB zwar nicht vermeiden, allerdings war mein Zug auch nicht direkt betroffen. Und es war sehr wohl eine bewusste Entscheidung der DB, dass genau unser Zug zur Evakuierung des betroffenen Zuges verwendet wird.
Insofern sollte es doch meiner Ansicht nach Anspruch auf Entschädigung geben, auch wenn sie erstmal länger anders argumentieren werden.
Danke und Gruß
Flieger_muc
Grundsätzlich gibt es ja 25% bei 60 min Verspätung und 50% bei 120 min.
Bei Personenschaden habe ich folgendes gefunden: „Unfall mit Personenschaden oder „Notarzteinsatz am Gleis“ – bei solchen Durchsagen erhalten Bahnfahrgäste in der Regel keine Entschädigung für Verspätungen. Denn meist heißt das, dass ein Suizid der Grund ist. In so einem Fall entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung, wie aus den EU-weit geltenden Fahrgastrechten hervorgeht. Demnach erhalten Fahrgäste kein Geld zurück, „wenn der Ausfall oder die Verspätung auf dem Verhalten eines Dritten, das das Verkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen es nicht abwenden konnte, beruht“.
Folgender Sachverhalt: Ich sitze im Zug von München nach Hamburg, in Berlin Spandau kommt die Durchsage, dass alle Aussteigen müssen wegen eines Personenschadens bei einem anderen Zug. Unser Zug wird zur Evakuierung des anderen Zuges mit Personenschaden benötigt und wir sollen doch bitte alle den nächsten Zug nehmen.
Wie sehr ihr hier den Entschädigungsfall? Den Personenschaden konnte die DB zwar nicht vermeiden, allerdings war mein Zug auch nicht direkt betroffen. Und es war sehr wohl eine bewusste Entscheidung der DB, dass genau unser Zug zur Evakuierung des betroffenen Zuges verwendet wird.
Insofern sollte es doch meiner Ansicht nach Anspruch auf Entschädigung geben, auch wenn sie erstmal länger anders argumentieren werden.
Danke und Gruß
Flieger_muc