AC: Entschädigung nach verpasstem Flug

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Pater_Peter

Reguläres Mitglied
04.02.2015
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Hi

Neulich YUL-GVA-ZRH geflogen. Noch vor dem Abflug gibt es einen medizinischen Notfall. Resultat eine Stunde Verspätung, in GVA Anschluss verpasst, Ankunft ZRH 4h später als geplant.
Wär dies Grund für eine Forderung auf Entschädigung im Sinne der FLuggastrechtverordnung? Oder würde es als höhere Gewalt einzustufen sein?
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Hi

Neulich YUL-GVA-ZRH geflogen. Noch vor dem Abflug gibt es einen medizinischen Notfall. Resultat eine Stunde Verspätung, in GVA Anschluss verpasst, Ankunft ZRH 4h später als geplant.
Wär dies Grund für eine Forderung auf Entschädigung im Sinne der FLuggastrechtverordnung? Oder würde es als höhere Gewalt einzustufen sein?
Wenn der med. Notfall wahr ist, dann zeigt man Charakter und lässt es gut sein.

Selber schon erlebt und gute drei Stunden Verspätung wegen Zwischenlandung am IST. Ein Mann war während des Fluges verstorben. Am BRU war alles wegen Umbuchungen geregelt. Gesamte Verspätung waren am Ziel im MUC ca 6 Stunden.
Oder anders gesagt, es gibt Dinge, die macht man nicht.
Und wenn du was machen würdest, wären die Chancen gleich null. Alleine auf eine solche Idee zu kommen zeigt Mangelerscheinungen im Kopf.
 
Zuletzt bearbeitet:

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Kurz und (hoffentlich) deutlich:

Ist eine Störung durch den Tod oder die schwere Krankheit eines Passagiers bedingt, kann ein außergewöhnlicher Umstand gegeben sein. Zwar muss mit derlei Ereignissen typischerweise bei der Flugdurchführung gerechnet werden, was bereits der Umstand zeigt, dass die Besatzungsmitglieder entsprechende Schulungen hinsichtlich der angemessenen Reaktion durchlaufen. Allerdings fehlt es hier an der Beherrschbarkeit für das Flugunternehmen, weshalb im Ergebnis ein außergewöhnlicher Umstand anzunehmen ist.

Logisch, oder!?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.093
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LEJ
Trotz des misslichen Themas, ein shitstorm wäre nicht ganz richtig.
Der Themensteller dürfte jetzt wissen, wo es lang geht.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
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TXL
Obwohl man schon mal die eigenen Wertvorstellungen auf den Prüfstand stellen kann, bevor man solche Fragen stellt. Oder anders: Wäre es denn gerecht, wenn eine Airline zahlen müsste, weil sich ein Flug aufgrund eines medizinischen (!) Notfalls (!) eines anderen verspätet? Was hätte sie denn tun können?
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Obwohl man schon mal die eigenen Wertvorstellungen auf den Prüfstand stellen kann, bevor man solche Fragen stellt. Oder anders: Wäre es denn gerecht, wenn eine Airline zahlen müsste, weil sich ein Flug aufgrund eines medizinischen (!) Notfalls (!) eines anderen verspätet? Was hätte sie denn tun können?
Sie verlangt in Zukunft nicht nur von den Piloten, sondern auch den Passagieren ein Medical 🤣
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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742
Allerdings fehlt es hier an der Beherrschbarkeit für das Flugunternehmen, weshalb im Ergebnis ein außergewöhnlicher Umstand anzunehmen ist.

Logisch, oder!?

Eigentlich ja, aber gab es nicht ein neueres EU-Urteil, das auch das schon wieder aufgeweicht hat, indem es Streiks des eigenen Personals als vom Flugunternehmen beherrschbar, und somit bei streikbedingten Flugausfällen eine Entschädigungspflicht auslösend, deklariert hat? Nach dem Motto: Wenn eure Piloten in den Streik treten, weil sie einen Monatslohn von 100.000,- EUR fordern oder eure Flugbegleiter streiken, weil sie 30.000,- EUR fordern, und deshalb der Flug ausfällt, seid ihr doch selbst schuld - ihr hättet ja die geforderten Löhne zahlen können, dann wäre auch der Flug nicht ausgefallen, und es hätte keine Entschädigungspflicht gegeben!
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Neulich YUL-GVA-ZRH geflogen. Noch vor dem Abflug gibt es einen medizinischen Notfall. Resultat eine Stunde Verspätung, in GVA Anschluss verpasst, Ankunft ZRH 4h später als geplant.
Wär dies Grund für eine Forderung auf Entschädigung im Sinne der FLuggastrechtverordnung? Oder würde es als höhere Gewalt einzustufen sein?

Ganz abgesehen von den Aspekten, die hier schon hinreichend kommentiert wurden, wäre meine Frage von welchen Fluggastrechten Du bei einem Flug mit AC ex Kanada genau sprichst?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
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PIX, BER, ZRH
Eigentlich ja, aber gab es nicht ein neueres EU-Urteil, das auch das schon wieder aufgeweicht hat, indem es Streiks des eigenen Personals als vom Flugunternehmen beherrschbar, und somit bei streikbedingten Flugausfällen eine Entschädigungspflicht auslösend, deklariert hat? Nach dem Motto: Wenn eure Piloten in den Streik treten, weil sie einen Monatslohn von 100.000,- EUR fordern oder eure Flugbegleiter streiken, weil sie 30.000,- EUR fordern, und deshalb der Flug ausfällt, seid ihr doch selbst schuld - ihr hättet ja die geforderten Löhne zahlen können, dann wäre auch der Flug nicht ausgefallen, und es hätte keine Entschädigungspflicht gegeben!

Was hat denn das mit dem Medical zu tun? Und natürlich liegt der eigene Betriebsfrieden im Einflussbereich der Luftfahrtunternehmen.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
972
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Was hat denn das mit dem Medical zu tun?

Nur indirekt. Wenn du meine Nachricht noch einmal konzentiert(er) liest, wirst du erkennen können, dass ich mich auf den vorherigen Text des Foristen "Berlin_Lawyer" bezog, in dem dieser korrekterweise darauf hinwies, dass Entschädigungsansprüche eigentlich nur entstehen, wenn der diese begründende Umstand im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt, was mich dazu veranlasste, darauf hinzuweisen, dass auch dies inzwischen aufgeweicht wurde.

Und natürlich liegt der eigene Betriebsfrieden im Einflussbereich der Luftfahrtunternehmen.

Ein Streik hat meines Erachtens nichts mit "Betriebsfrieden" zu tun, sondern ist selbst ein Akt der Willkür, Gewalt und Erpressung, der meiner Meinung nach nicht mehr in unsere moderne Welt gehört, sondern auf den Müllhaufen der Geschichte. Für die teilweise berechtigten Anliegen der Streikenden (Lohnerhöhung, nachdem der ursprünglich vereinbarte Lohn durch Inflation nicht mehr der damaligen Kaufkraft entspricht) liessen sich zivilisiertere Methoden finden wie zB. ein gesetzlicher Anspruch, einen vereinbarten Arbeitslohn per automatischem Inflationsausgleich anpassen zu lassen, sogar noch rückwirkend nach Ende des Arbeitsverhältnisses (durch Nachzahlungen).

Insofern finde ich das genannte Gerichtsurteil abwegig, wobei es natürlich voll dem sozialistischen Zeitgeist entspricht.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.686
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PIX, BER, ZRH
Ein Streik hat meines Erachtens nichts mit "Betriebsfrieden" zu tun, sondern ist selbst ein Akt der Willkür, Gewalt und Erpressung, der meiner Meinung nach nicht mehr in unsere moderne Welt gehört, sondern auf den Müllhaufen der Geschichte.

Aha, dann empfehle ich Dir die kurze Lektüre zum Streikrecht unter HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT. Unter anderem heisst es hier:

Hensche meinte:
Ansatzpunkt der Streikerlaubnis ist Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG), d.h. die Koalitionsfreiheit. Sie eröffnet Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein weitgehend freies, d.h. vor von staatlicher Einflussnahme geschütztes Betätigungsfeld bei der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.

Klingt für mich recht zivilisiert.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
972
742
Aha, dann empfehle ich Dir die kurze Lektüre zum Streikrecht unter HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT. Unter anderem heisst es hier:



Klingt für mich recht zivilisiert.

Streiks, die potentiell Hundertausende bis Millionen Unschuldiger und Unbeteiligter (man denke nur an die Bahnstreiks in Deutschland in den letzten Jahren) treffen und diesen massivste Probleme bescheren, "zivilisiert" zu nennen, ist dein gutes Recht, ich sehe es allerdings komplett anders und halte Streiks für ein überholtes Mittel aus Omas Klassenkampf-Zeiten, das primitiv und unzivilisiert ist.

Die von dir zitierte "Koalitionsfreiheit" des GG ist meiner Meinung nach auch eher Satire, denn Arbeitgeber haben eben gerade das nicht, nämlich "Koalitionsfreiheit" bzw. "Freiheit", sondern sind Streiks und den Machenschaften der Gewerkschaften hilflos ausgeliefert, eben weil deren Handeln, das normalerweise auf vielfältige Weise justiziabel wäre, und die normalerweise wohl nach § 129 StGB auch als kriminelle Vereinigung einzustufen wären, qua Gesetz sanktionsfrei stellt. Aber nur weil etwas gesetzlich verbrieft ist ("Streikrecht"), heißt das ja nicht, dass es in Wahrheit nicht ganz im Gegenteil Unrecht darstellen kann, und schädlich ist. Jeder Unrechtsstaat, jede Diktatur hat Gesetze.

Aber lass uns das bitte nicht fortführen, gehört ja hier auch nicht rein.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.686
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PIX, BER, ZRH
...und halte Streiks für ein überholtes Mittel aus Omas Klassenkampf-Zeiten, das primitiv und unzivilisiert ist.

Genau. Die Wiedereinführung der Leibeigenschaft könnte da sicher Abhilfe schaffen.

Die von dir zitierte "Koalitionsfreiheit" des GG ist meiner Meinung nach auch eher Satire, denn Arbeitgeber haben eben gerade das nicht, nämlich "Koalitionsfreiheit" bzw. "Freiheit", sondern sind Streiks und den Machenschaften der Gewerkschaften hilflos ausgeliefert...

Mir kommen die Tränen.

...eben weil deren Handeln, das normalerweise auf vielfältige Weise justiziabel wäre, und die normalerweise wohl nach § 129 StGB auch als kriminelle Vereinigung einzustufen wären, qua Gesetz sanktionsfrei stellt.

Check. Meine Gewerkschaftsbeiträge habe ich bezahlt..

Aber lass uns das bitte nicht fortführen, gehört ja hier auch nicht rein.

Besser is dat.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.640
9.390
Streiks, die potentiell Hundertausende bis Millionen Unschuldiger und Unbeteiligter (man denke nur an die Bahnstreiks in Deutschland in den letzten Jahren) treffen und diesen massivste Probleme bescheren, "zivilisiert" zu nennen, ist dein gutes Recht, ich sehe es allerdings komplett anders und halte Streiks für ein überholtes Mittel aus Omas Klassenkampf-Zeiten, das primitiv und unzivilisiert ist.
Wenn sie alle kündigen, weil ihnen sonst nichts mehr an Rechten übrig bleibt, wird es für Millionen genauso schlimm. Siehe aktuell bei Flughäfen, Airlines, Gastronomie, Veranstaltern, Pflege...
Wie "unschuldig" die Millionen sind, die die Unternehmen dazu zwingen Preise auf Kosten der Mitarbeiter zu senken, ist wohl auch fraglich.

Und, zurück zum Thema, bisher haben Gericht eigentlich sehr sauber bei der Verpflichtung von Airlines zur Entschädigung von Streikfolgen unterschieden:
Wenn die Airlines selbst durch Sturheit bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften den Streik provoziert haben, dann müssen sie auch zahlen.
Wenn die Airlines nichts dafür können, dass z.B. die Fluglotsen streiken, ist es ein außergewöhnlicher Umstand den sie nicht vermeiden können.
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
Doch, heute 10:10.
Die Antworten waren aber wohl nicht in seinem Sinne…
 

Pater_Peter

Reguläres Mitglied
04.02.2015
34
0
Hier mal meine 2 Cents:

1. Wenn ich den Zebrastreifen überquere und ich dabei überfahren werde, ist es mir relativ egal, ob er Fahrer besoffen war, ein technischer Defekt am Fahrzeug vorlag oder der Fahrer einen Herzinfarkt hatte. Fakt ist, dass ich unverschuldet einen Schaden erfahren habe und deshalb ist der Verursacher zu belangen.

2. Wenn ich mit meiner Familie auf Palau oder irgendwo sonst im Pazifik urlaube und aufgrund eines Notfalls zu Hause schnellstmöglich wieder zurückreisen muss, verlangt die Airline auch schnell mal einige Tausend Euro Preisdifferenz, unbekümmert vom moralischen Aspekt, Menschen in Not das Geld aus der Tasche zu ziehen...
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
und was willst du damit ausdrücken?
Fluggesellschaft soll Entschädigung zahlen? (wobei halt eh immer noch offen ist, Recht welchen Landes bei dem angefragten Flug gilt)
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.622
3.054
HAM, LBC
Beim Buchen eines Fluges stimmen die Beteiligten regelmäßig den Vertragsbedingungen zu. Für Flüge mit einer Nicht-EU-Airline aus dem Nicht-EU-Land (analog Schweiz) steht eine Entschädigung für derartige Verspätungen nach EU261 eher nicht zur Debatte.

Den moralisch-ethischen Teil kann man hier also sehr gut ausblenden, natürlich auch auf Seiten der Airlines für genannte Beispiele. Ansonsten bin ich bei analog verlaufenen Fällen bis dato nicht auf die Idee gekommen, irgendeine Kompensation zu verlangen...
 
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