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Hi
Neulich YUL-GVA-ZRH geflogen. Noch vor dem Abflug gibt es einen medizinischen Notfall. Resultat eine Stunde Verspätung, in GVA Anschluss verpasst, Ankunft ZRH 4h später als geplant.
Wär dies Grund für eine Forderung auf Entschädigung im Sinne der FLuggastrechtverordnung? Oder würde es als höhere Gewalt einzustufen sein?
Neulich YUL-GVA-ZRH geflogen. Noch vor dem Abflug gibt es einen medizinischen Notfall. Resultat eine Stunde Verspätung, in GVA Anschluss verpasst, Ankunft ZRH 4h später als geplant.
Wär dies Grund für eine Forderung auf Entschädigung im Sinne der FLuggastrechtverordnung? Oder würde es als höhere Gewalt einzustufen sein?