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Um mich in dieser alljährlich neuen Frage auf das deutsche Recht zu beschränken:
1. Erfahrene EF-Bucher haben im Blick, wann der fehlerhafte Tarif korrigiert oder gelöscht wird. Ab dann nämlich hat die Airline nachweisbar Kenntnis von ihrem Fehler, und die Frist, den Irrtum "unverzüglich" geltend zu machen, läuft. Spätestens nach 14 Tage ist in aller Regel Schluss mit dem Anfechtungsrecht. Ich meine, in einem schnelllebigen Geschäft wie dem Flugverkehr kann der Airline auch früheres Handeln zugemutet werden - sieben Tage höchstens -, zumal die Situation für die allermeisten Airlines keine neue ist und die Evaluierung des eintretenden Schadens nach wenigen Datenbankabfragen möglich ist. Aber:
2. Erfahrene EF-Bucher interessieren sich für die Fristen nicht wirklich, da mir kein Fall bekannt ist, in dem eine Airline einmal eine juristisch stichfeste Anfechtungserklärung abgegeben hat. Fristwahrende Nichtigkeit bleibt nichtig. Indes:
3. Erfahrene EF-Bucher interessieren sich auch für die (Un-)Wirksamkeit der "Storno-Mitteilung" nicht (wenn überhaupt eine kommt), weil am Flughafen immer noch das Faktische regiert: "duu kummscht hier nät rein!" - Sich dort zu streiten ist etwa so sinnvoll, wie einen kosovo-albanischen Türsteher vor einem Szeneclub in eine Diskussion über das AGG zu verwickeln, wenn die hübschen jungen Dinger mit Bussi eingelassen werden und der unsportliche EF-Bucher zurück in den Irish-Pub geschickt wird.
4. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, und so hat doch der eine oder andere erfahrene EF-Bucher den Rechtsweg beschritten: Manche leise, weil ein einzelnes sonst leer gebliebenes Plätzchen der Airline nicht weh tut; andere laut mit beachtlicher Vorleistung für Ersatztickets und mangels im internationalen Privatrecht bewanderter Anwälte mit desaströsem Ausgang.
1. Erfahrene EF-Bucher haben im Blick, wann der fehlerhafte Tarif korrigiert oder gelöscht wird. Ab dann nämlich hat die Airline nachweisbar Kenntnis von ihrem Fehler, und die Frist, den Irrtum "unverzüglich" geltend zu machen, läuft. Spätestens nach 14 Tage ist in aller Regel Schluss mit dem Anfechtungsrecht. Ich meine, in einem schnelllebigen Geschäft wie dem Flugverkehr kann der Airline auch früheres Handeln zugemutet werden - sieben Tage höchstens -, zumal die Situation für die allermeisten Airlines keine neue ist und die Evaluierung des eintretenden Schadens nach wenigen Datenbankabfragen möglich ist. Aber:
2. Erfahrene EF-Bucher interessieren sich für die Fristen nicht wirklich, da mir kein Fall bekannt ist, in dem eine Airline einmal eine juristisch stichfeste Anfechtungserklärung abgegeben hat. Fristwahrende Nichtigkeit bleibt nichtig. Indes:
3. Erfahrene EF-Bucher interessieren sich auch für die (Un-)Wirksamkeit der "Storno-Mitteilung" nicht (wenn überhaupt eine kommt), weil am Flughafen immer noch das Faktische regiert: "duu kummscht hier nät rein!" - Sich dort zu streiten ist etwa so sinnvoll, wie einen kosovo-albanischen Türsteher vor einem Szeneclub in eine Diskussion über das AGG zu verwickeln, wenn die hübschen jungen Dinger mit Bussi eingelassen werden und der unsportliche EF-Bucher zurück in den Irish-Pub geschickt wird.
4. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, und so hat doch der eine oder andere erfahrene EF-Bucher den Rechtsweg beschritten: Manche leise, weil ein einzelnes sonst leer gebliebenes Plätzchen der Airline nicht weh tut; andere laut mit beachtlicher Vorleistung für Ersatztickets und mangels im internationalen Privatrecht bewanderter Anwälte mit desaströsem Ausgang.