Errorfare / Gerichtsurteil

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.113
Laut Pressemitteilung (siehe #2) wurde hier Rechtsmißbrauch bzw. ein Verstoß gegen Treu und Glaube (§ 242 BGB) seitens des Klägers bejaht. Insofern ist es schon deshalb nur folgerichtig, daß ihm keine weitergehenden Ansprüche (Ersatzreise und Schadensersatz) zuerkannt worden sind. Anderenfalls wäre schließlich das ihm vorgeworfene Verhalten noch honoriert worden.

Ob hier tatsächlich eine Kündigung seitens des Reiseveranstalters vorgelegen hat, ist der Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Es ist lediglich die Rede davon, dem Kläger sei es verwehrt, sich auf den Vertrag zu berufen. Scheinbar wurde die Frage der Anfechtung offengelassen ("Unabhängig von der Wirksamkeit der Anfechtung..."). Das halte ich persönlich für inkonsequent.

Wenn über die Wirksamkeit der Anfechtung entschieden und diese bejaht worden wäre, hätte sich als nächstes mit der Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters befaßt werden müssen (§ 122 BGB). Wenn der Kläger den Anfechtungsgrund (= Errorfare) kannte oder fahrlässig nicht kannte, hätte es keinen Schadensersatzanspruch gegeben; wenn der Kläger gutgläubig war, hätte er dem Grunde nach Schadensersatz verlangen können (in welcher Höhe auch immer, das sei hier dahingestellt; ich würde hier, sofern gebucht und angetreten, zur Differenz zwischen Errorfare und dem Reisepreis einer gleichwertigen Ersatzreise tendieren).

M.E. ist hier schlichtweg die Möglichkeit vertan worden, die Frage der Errorfares in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich zu klären.
 

t_no

Altpapiersammler
29.07.2010
443
4
MIL
Naja, etwas 'misleading', der Threadtitel. Es ging ja nicht wirklich um das was wir hier als Errorfare verstehen. Zudem ist ein AG Urteil ja kein Ernst zu nehmender Präzendenzfall. Dafür hätte es zumindest eines OLG Urteils bedarft.
 
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Maluku_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.10.2010
2.053
1
MUC
Wobei ich bei 1392 Euro für 2 Wochen Dubai ja erst mal nicht an eine Error Fare denken würde. Sondern eher "aha, die ganzen Hotelkäste stehen jetzt wohl total leer". War ja 2009! Ich würds auch geschenkt nicht nehmen. Tauchtechnisch ist Dubai eher nix.
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
M.E. ist hier schlichtweg die Möglichkeit vertan worden, die Frage der Errorfares in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich zu klären.

Zustimmung, meilenfreund. Ich habe die Meldung heute auf spon nur kurz überflogen und bin aufgrund der Darstellung von einer Irrtumsanfechtung des Veranstalters und der richterlichen Bewertung eines Vertrauensschadenersatzes ausgegangen. Überzeugt hat mich im Ergebnis die journalistische Aufarbeitung - und darauf habe ich es geschoben - der Urteilsbegründung auch nicht.

Ich muß aber angesichts der negativen Stellungnahmen im Fred meinen persönlichen Lieblingsfeind etwas in Schutz nehmen, da der häufig besser ist als mein gegnerischer Kollege: Der Richter. Der entscheidet nämlich nur über das, was die Parteien in den Prozeß einführen. Reagiert der Reisende (durch seinen Anwalt) nicht oder nicht adäquat durch fundierten Vortrag über Preisstreuung, Kampfpreise, Buchungssteuerung, Liquiditätsbedarf o.ä. auf den Vorhalt, bei Buchung einer Reise zu einem Drittel (!) des üblichen Marktpreises könne nicht von Gutgläubigkeit ausgegangen werden, muß der Richter nunmal so wie geschehen entscheiden, es sei denn, der Richter kann und will aus eigener Sachkenntnis/Erfahrung die Argumentation des Veranstalters zerpflücken.

Übrigens zählt München die Verfahrenseingänge nicht gesondert pro jeweiliger Abteilung, sondern fortlaufend für das gesamte Gericht. So sind sogar 12tausender Aktenzeichen in München nix besonderes, während das AG Posemuckel gegen Jahresende bei 680 Verfahren in seiner Abteilung 2 rumdümpelt...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.020
1.648
OK in diesem Fall wäre das Reisebüro wohl auf den Differenzkosten sitzengeblieben - bei den Errorfares, die wir hier buchen handelt es sich ja in 90% der Fälle um Errors der Betreiber selber, die eine fehlende YQ ggf. "abfedern" können.

Allerdings sind es oft auch die Code-shares, die ne Errorfare zulassen. Wer dann die Verluste hat ist wohl die Ticket ausstellende Gesellschaft:confused: