LX: Erstattung bei gering verspätetem Gepäck?

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registrate222

Neues Mitglied
23.12.2024
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Mein Koffer ist gestern Abend nicht mit mir in Berlin gelandet und wird nun - ca 13 Stunden später - wohl am Airport eintreffen. Lets see wie lange er mit dem Kurier zu mir nachhause benötigt. Nun habe ich Kosmetikersatz just in dem Moment gekauft, als der Koffer in den Flieger geladen wurde. Zur Arbeit muss ich ja ungeachtet der baldigen Ankunft mit geputzten Zähnen etc. erscheinen. Außerdem ist gegenüber meiner aktuellen Adresse (nicht Wohnadresse) ein Biomarkt. Der Einkauf für meine üblichen Basics war somit etwas teurer (ca 40€) als er es bei DM (ca 20 min entfernt) gewesen wäre. Werden der Zeit- und Kostenfaktor bei der Erstattung zu Knauserigkeiten führen oder ist das normalerweise kein Problem?
 
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Eisplanet

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
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BSL, ex-LEJ
Sofern das nicht dein "Zuhause" ist..... Einreichen, wird normal auch bezahlt. Du hast zwar ne Schadenminderungspflicht - bei sowas wäre ich aber auch nicht bereit ewig zu fahren, nur um in nem DM statt in nem nahe gelegenen Markt einzukaufen. Kann glaub auch nicht erwartet werden.
Und nur weil der Koffer mit 13 Stunden später am Flughafen ist, heisst das nicht, dass du ihn zeitnah erhälst. Ich würde mal davon ausgehen - auch in Anbetracht dass Ferienzeit ist und viel los an den Flughäfen (naja, und es Berlin ist) - dass du dir auch noch Klamotten kaufen gehen kannst.
 
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pemko

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03.03.2015
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TXL
Solche Anfragen blockieren die ohnehin begrenzt vorhandene Arbeitszeit der Hotline- und Sachbearbeiter... und man sollte sie gar nicht erst stellen.
 

deecee

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11.12.2018
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2.903
HAM, LBC
Bei der Heimkehr (also nach "zuhause") gehen die Airlines davon aus, dass man Ersatzpackungen vorrätig hat. Hier könnte es zu Knauserigkeiten kommen.
Oder alternativ genug Platz im bad für eine zusätzliche Tube die nicht sofort schlecht wird.. ich würde da also mal die Seite der Airline nachvollziehen können
Außerdem ist gegenüber meiner aktuellen Adresse (nicht Wohnadresse)...

Solche Anfragen blockieren die ohnehin begrenzt vorhandene Arbeitszeit der Hotline- und Sachbearbeiter... und man sollte sie gar nicht erst stellen.
Die armen "Sachbearbeiter". Die Anfrage halte ich in diesem Fall sogar für nachvollziehbar, da es sich offenbar nicht um die eigene Wohnadresse handelt...
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.560
2.903
HAM, LBC
hmmm, was denn nun ?
Gute Frage – Freunde, Bekannte, Hotel, AirBnB für eine kurze Zeit. Was auch immer: Wenn's nicht das eigene Zuhause ist (und der Koffer dann später dort hin hingeliefert wird), würde ich auch einkaufen gehen und mir das Geld wiederholen...

Ne. Die armen Kunden mit echten Anliegen. Dafür bleibt dann nämlich weniger Zeit.
Ich verstehe schon, was Du meinst. Aber hier handelt es sich ja durchaus auch um ein "echtes" Anliegen, falls es sich tatsächlich nicht um das eigene Zuhause handelt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.679
4.194
FRA
Gute Frage – Freunde, Bekannte, Hotel, AirBnB für eine kurze Zeit. Was auch immer: Wenn's nicht das eigene Zuhause ist (und der Koffer dann später dort hin hingeliefert wird), würde ich auch einkaufen gehen und mir das Geld wiederholen...
Selbstverständlich, aber genauso selbstverständlich gehe ich davon aus, dass der Beförderer in diesem Fall knauserig sein wird und nachfragt, ob es denn notwendige Ausgaben sind (falls nicht eh Bagatelle).
Und ein drittes Mal: selbstverständlich gehe ich davon aus, dass der Beförderer die Ausgaben ersetzt, wenn eine gute, vernünftige, stichhaltige Erklärung geliefert wird, warum diese Ausgabe, in diesem Fall notwendig war.

Als mein Koffer verspätet war, war ich in warmen Gefilden unterwegs, Ausgaben für Shirts, Badehose, etc. wurden anstandslos ersetzt. Ich glaube bei einem Pelzmantel hätte es Diskussionen gegeben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.434
3.084
Neuss
www.drboese.de
Nun habe ich Kosmetikersatz just in dem Moment gekauft, als der Koffer in den Flieger geladen wurde.
Neben allen bisherigen Antworten, die an der Rechtslage überwiegend vorbeigehen: Bei Verbrauchsartikeln stellt sich in der Regel die Frage des Schadens. Wenn die Zahnpasta in Miami 9 USD statt 0,99 € kostet, ist das ein Thema, aber sonst sehe ich da keinen Schaden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.317
6.325
die an der Rechtslage überwiegend vorbeigehen
Wie ist denn die Rechtslage wenn der Koffer bei der Heimreise verspätet ankommt? Die Fluggesellschaft muss also auch hier Kosten für Unterhosen (wenn im Koffer sämtliche verstaut waren) sowie Zahnpasta, Zahnbürste, Deo etc pp erstatten?