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So verstehe ich §675u: "Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem dem Zahlungsdienstleister angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder er auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat."Wer behauptet denn das? Sowas kann durchaus mehrere Monate dauern. Der Kreditkartenherausgeber muss ja auch selbst den Fall untersuchen und erstattet nicht einfach blind auf Zuruf.
Das habe ich ausführlich im Thread zur schwarzen Barclaycard.Es wäre nett, wenn Du den Fall (im passenden Faden) etwas ausführlicher schildern könntest. Danke schonmal.
Die is zumindest begrenzt und der Kunde kann sich überlegen, ob er sich darauf einlässt. Kaum ein Gast würde einem Hotel eine hohe Kaution übergeben.Was ist diesbezüglich bei einer Barkaution besser für den Verbraucher?