Ethiopian Airlines - Name ändern oder stornieren. Hilfe

ANZEIGE

Torres87

Neues Mitglied
30.10.2017
6
0
ANZEIGE
Hallo Zusammen,
stehe vor einem Problem bei der oben genannten Airline.

Habe für zwei Personen einen Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Seychellen gebucht.
Flug ist März 2018 und hat Gesamt ca. 1150 € gekostet.

Leider ist die eine Person abgesprungen und stattdessen will ich mit einer anderen Person fliegen.

Weiss einer ob ich bei der oben genannten Airline Passagierdaten ändern kann? Also vollständige Änderung (Name, Vorname, Geburtsdatum usw.) ? Wenn es Gebühren kostet dann muss ich das akzeptieren, sofern im Kostenrahmen.

Auf der Seite von Ethiopian Airlines finde ich nur folgendes:

  • Stornogebühr: 300USD
  • No-show Gebühr: 300 USD
  • Datumsänderung: 300 USD
  • Rückerstattungsgebühr: 300USD

Wo genau ist der Unterschied einer Storno gegenüber Rückerstattung und wie und wo führe ich das durch? Ist das ein kompliziertes Unterfangen oder erhalte ich direkt Geld zurück? Oder kennt jemand andere Vorgehensweisen welche kaum Gebühren verlangen bzw. ich mein volles Geld erstatten kann?

Hoffe ich bin hier bei euch richtig. VIelen Danke :cool:
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.654
Ich würde jetzt sagen, dass Storno vor Antritt ist und Rückerstattung nach Ablug. Kommt offenbar immer auf dasselbe raus. Leider weiss ich dazu nicht mehr.
 

Torres87

Neues Mitglied
30.10.2017
6
0
also ich hab im moment keinen deutschen Ansprechpartner erhalten. Trotz deutscher call center nummer... und da hieß es, es ist nicht möglich.
Wenn ich jetzt storniere würde ich 849 Euro erhalten und müsste dann Kontakt aufnhemen mit der Airline. Nur Frage ich mich ob das Geld auch kurzfristig kommt oder es zu komplikationen kommen kann, stehe dann ohne Geld und ohne Ticket da.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.547
2.704
FRA
??? Mit wem hast Du denn gesprochen, wenn es offensichtlich nicht die Airline war? Reisebüro?

ET Contact for Germany gemäß Homepage (hättest Du auch finden können!):

For Reservations, Sales, arrival/departure, ShebaMiles, and other enquiries
Toll free 800 181 8982
24 hours all year round

oder

City Office Frankfurt am Main
Im Hauptbahnhof – Passage B-Ebene 60329 Frankfurt am Main
Phone: +49-(0) 69 21933783 oder +49-(0) 69 2740070
E-mail: Res@fly-ethiopian.com
 
Zuletzt bearbeitet:

Torres87

Neues Mitglied
30.10.2017
6
0
??? Mit wem hast Du denn gesprochen, wenn es offensichtlich nicht die Airline war? Reisebüro?

ET Contact for Germany gemäß Hommage (hättest Du auch finden können!):

For Reservations, Sales, arrival/departure, ShebaMiles, and other enquiries
Toll free 800 181 8982
24 hours all year round
Genau die!
Nix deutsch, wurde nach englisch weiter geleitet und der konnte nur gebrochen englisch...daher bin ich bisschen skeptisch wenn ich mit denen telenen muss über stornieren usw. :)
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.547
2.704
FRA
Mann, ehrlich! Du fliegst erst im März 2018! Dann warte halt bis Mittwoch und rufe in Frankfurt an. Oder jetzt direkt noch in den USA (Washington). So unselbständig kann doch keiner sein!!!
 

Torres87

Neues Mitglied
30.10.2017
6
0
??? Mit wem hast Du denn gesprochen, wenn es offensichtlich nicht die Airline war? Reisebüro?

ET Contact for Germany gemäß Homepage (hättest Du auch finden können!):

For Reservations, Sales, arrival/departure, ShebaMiles, and other enquiries
Toll free 800 181 8982
24 hours all year round

oder

City Office Frankfurt am Main
Im Hauptbahnhof – Passage B-Ebene 60329 Frankfurt am Main
Phone: +49-(0) 69 21933783 oder +49-(0) 69 2740070
E-mail: Res@fly-ethiopian.com

Also laut dieser Hotline ist stornierung möglich allerdings ohne einen cent zu bekommen!. Ist das rechtens?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Habe für zwei Personen einen Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Seychellen gebucht.
Flug ist März 2018 und hat Gesamt ca. 1150 € gekostet.

Leider ist die eine Person abgesprungen und stattdessen will ich mit einer anderen Person fliegen.

Weiss einer ob ich bei der oben genannten Airline Passagierdaten ändern kann? Also vollständige Änderung (Name, Vorname, Geburtsdatum usw.) ? Wenn es Gebühren kostet dann muss ich das akzeptieren, sofern im Kostenrahmen.

Ob ein Name Change erlaubt ist, hängt nicht an der Airline sondern am gebuchten Tarif. Es gibt bei ET mit großer Sicherheit Tarife, die einen Name Change gegen eine Gebühr erlauben und es gibt sicher auch Tarife, die dies komplett ausschließen (auch nicht gegen Gebühr).

Ohne die genauen Tarifregeln wird Dir keiner die Frage beantworten können, ob dies geht. (Und das wäre bei nahezu jeder Airline so, hat nichts mit ET zu tun).

Also laut dieser Hotline ist stornierung möglich allerdings ohne einen cent zu bekommen!. Ist das rechtens?

Zumindest die Steuern und Gebühren müsste es zurück geben (jedoch nicht den Tarif und nicht den Treibstoffzuschlag). Gleichzeitig darf die Airline eine Bearbeitungsgebühr verlangen, die den Auszahlungsbetrag von Steuern und gebühren schmälert (und manchmal ganz auffrisst).
 
  • Like
Reaktionen: BBBuddy

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Die spannende Frage auch was mit der urprünglich reisenden Person vereinbart wurde, denn einfach "abspringen" ist unter Umständen nicht zulässig.

Das Thema Stornierungen hat allgemein einige Problemfelder, grundsäzlich sind Steuern und Gebühren zu erstatten, Bearbeitungsgebühren hierfür sind nach deutschem Recht nicht zugelassen, allerdings müsste hier geprüft werden welches Recht zur Anwenndung kommt.

Es gibt auch deutsche Entscheidungen welche im Fall einer Stornierung bis zu 95% des urprünglichen Tarifs als Rückerstattung zugesprochen haben.

Insgesamt dürfte es aber einfacher sein die Buchung nicht zu ändern für die nun mehr mitreisende Person ein neues Ticket zu buchen und sich darüber hinhaus an die ehmalig mitreisende Person zu halten.
 

Torres87

Neues Mitglied
30.10.2017
6
0
Also wenn ich mich auf deren HP einlogge und aud flight cancel gehe steht, dass ich ca 845 euro zurückerhalte. Ich müsste danach da anrufen...will nur keinen Fehler machen...
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Die spannende Frage auch was mit der urprünglich reisenden Person vereinbart wurde, denn einfach "abspringen" ist unter Umständen nicht zulässig.
Das ist doch voellig unerheblich und geht Dich NULL an!

Weiter oben steht doch eine email-Adressse, schreib da hin, dann hast Du die Antwort auch nachweislich schriftlich. Ist ja nicht so brandeilig das Du nicht ein paar Tage auf die Antwort warten koenntest.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Das ist doch voellig unerheblich und geht Dich NULL an!

da hat wohl jemand keine Ahnung von den Umständen des deutschen Zivilrechts! Sollte der TE mit der unbekannten Person X eben verbindlich vereinbart haben dass eine gemeinsame Reise statt findet und die Flüge eben jeder anteilig bezahlt muss der TE nun absolut gar nichts machen sondern einfach nur den ausstehend Betrag einfordern.
Natürlich gilt der Grundsatz der Schadenminderungspflicht was bedeutet ist die Stornierung und erneute Buchung günstiger dann ist nur dieser Betrag zu erstatten!
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.547
2.704
FRA
Ich bin etwas ratlos... Alles was Du an Informationen erhältst, scheint Dir ja irgend wie nicht wirklich zu passen.

Glaubst Du, dass mit wiederholtem Fragen Dir irgend wann jemand sagen wird: Ja jetzt, jetzt erstatten wir Dir alles zurück. Jetzt hast Du so schön brav gefragt.

Überleg' Dir, was Du eigentlich möchtest und trag das dann bei der Airline(!) vor. Nimm die Antwort wie ein Mann und gut ist!
 
  • Like
Reaktionen: DerSenator

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.390
5.709
MUC/INN
da hat wohl jemand keine Ahnung von den Umständen des deutschen Zivilrechts! Sollte der TE mit der unbekannten Person X eben verbindlich vereinbart haben dass eine gemeinsame Reise statt findet und die Flüge eben jeder anteilig bezahlt muss der TE nun absolut gar nichts machen sondern einfach nur den ausstehend Betrag einfordern.
Natürlich gilt der Grundsatz der Schadenminderungspflicht was bedeutet ist die Stornierung und erneute Buchung günstiger dann ist nur dieser Betrag zu erstatten!

Beim Reiseziel "Seychellen" ist u.U. auch bei einer nicht verbindlichen Vereinbarung der Reisebuchung auf eine Ersatzpflicht hinzuweisen, Thema Verlobungsrücktritt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Beim Reiseziel "Seychellen" ist u.U. auch bei einer nicht verbindlichen Vereinbarung der Reisebuchung auf eine Ersatzpflicht hinzuweisen, Thema Verlobungsrücktritt.

nun da so schnell eine Ersatzperson gefunden wurde würde ich eher weniger von so einer Situation ausgehen.
Außerdem sind die Seychellen sicher ein sehr schönes Reiseziel welches auch ohne Hochzeit funktioniert ich war selbst im Feb/März dienstlich dort und wurde nicht von der Insel gejagt weil es keine Hochzeitsreise war.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.751
1.317
da hat wohl jemand keine Ahnung von den Umständen des deutschen Zivilrechts! Sollte der TE mit der unbekannten Person X eben verbindlich vereinbart haben dass eine gemeinsame Reise statt findet und die Flüge eben jeder anteilig bezahlt muss der TE nun absolut gar nichts machen sondern einfach nur den ausstehend Betrag einfordern.
Natürlich gilt der Grundsatz der Schadenminderungspflicht was bedeutet ist die Stornierung und erneute Buchung günstiger dann ist nur dieser Betrag zu erstatten!

In der Regel fliegt man ja manchmal auch aus Sympathiegründen gemeinsam in den Urlaub. Ich halte mich ja in der Regel mit Zivilrechtsklagen in meinem Umfeld zurück:rolleyes: Zumal es sicherlich gute Gründe für eine Rücktritt vom Flug gibt.

Insofern gilt aber auch weiterhin: Es ist voellig unerheblich und geht Dich auch wirklich NULL an. Der "gemeinsame Feind" ist laut Fragestellung die Airline, daher ist es unnötig hier fiktive Nebenkriegsschauplätze zu öffnen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.390
5.709
MUC/INN
In der Regel fliegt man ja manchmal auch aus Sympathiegründen gemeinsam in den Urlaub. Ich halte mich ja in der Regel mit Zivilrechtsklagen in meinem Umfeld zurück:rolleyes: Zumal es sicherlich gute Gründe für eine Rücktritt vom Flug gibt.


Na wenn der eine eine teure Reise zahlt und der andere springt einfach ab, dann ists wohl meistens auch mit der Sympathie nicht mehr weit und derjenige auch nicht mehr innerhalb eines derartigen Inner Circles, wo man sich mit Klagen zurückhält. Im Übrigen gilt immer noch die Weisheit, dass bei Geld die Freundschaft aufhört.

Insofern gilt aber auch weiterhin: Es ist voellig unerheblich und geht Dich auch wirklich NULL an. Der "gemeinsame Feind" ist laut Fragestellung die Airline, daher ist es unnötig hier fiktive Nebenkriegsschauplätze zu öffnen.

Aus den vielfach hier erörterten Gründen ist die Airline aber wohl nicht Feind, sondern die Tarifbestimmungen sind gegeben. Da gibts keinen Hauptkriegsschauplatz mit ETH, wenn dort nichts zu holen ist. Der Fragesteller kann sich also damit abfinden, dass es schlecht ausschaut, oder er konzentriert sich eben auf den "wirklichen Feind", nämlich an seinen Geschäftspartner in diesem Sinne, gegenüber dem letztlich dann wohl ein Anspruch besteht.

Torres87 meinte:
Oder kennt jemand andere Vorgehensweisen welche kaum Gebühren verlangen bzw. ich mein volles Geld erstatten kann?

Die Frage des TE hier zielt ganz klar darauf ab, ihm auch einen Richtungswink zu geben, wo etwas zu holen ist, wenn nicht bei ETH.
 
Moderiert:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Die Frage des TE hier zielt ganz klar darauf ab, ihm auch einen Richtungswink zu geben, wo etwas zu holen ist, wenn nicht bei ETH.

ganz genau daher gilt eben die Beförderungsbedingungen mit der Airline ein zu halten und den Schaden gegenüber dem wirklichen Verursacher geltend zu machen und das könnte eben Person X sein die jetzt nicht ihren Teil erfülllt woran der TE aber vielleicht nicht denkt.

Im übrigen wurde ja nicht geschrieben man soll gleich zum nächsten Rechtsanwalt rennen oder selbst die Klageschrift einreichen im übrigen sind Seychellen groß genug dass X denoch den Flug in Anspruch nehme kann ohne gleich mit dem TE reisen zu müssen, daher könnte sicher Möglichkeiten der gütlichen Einigung geben.
 
  • Like
Reaktionen: brummi

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
80
Wenn der eventuelle Verlust von einen Ticket, bzw. die Wartezeit auf das Geld vom Storno und somit doppelte Ausgaben für die Tickets für einen gewissen Zeitraum schon so einschränkt, frage ich mich, ob die Seychellen das richtige Reiseziel sind. Selbst als Schweizer fand ich es dort schon recht teuer.