AB: EU-Entschädigungen auch bei Pauschalreisen?

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timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
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Hallo, ich bin hier neu im Forum. Habe sehr viel Stress mit Airberlin. Ich hatte auf dem Rückflug von Malle nach Münster/Osnabrück 5 Stunden Flugverspätung, da eine Ersatzmaschine eingeflogen werden mußte. Habe anschließend einen Antrag auf Entschädigung nach dem neuen EuGH - Urteil gestellt. Danach stehen mir aufgrund der Flugstrecke bis 1500 km insgesamt 250,00 Euro Entschädigung zu. Airberlin will aber nur nach der Frankfurter Tabelle Entschädigung bezahlen. Die beträgt lediglich nur 10,00 Euro !!!!
Wir kann mir helfen und hat Erfahrungen hinsichtlich der Auslegung der neuen EuGH-Urteils.
Für baldige Antworten wäre ich dankbar.
Timmizwei
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Entschädigung Flugverspätung

Sorry, habe ich vergessen zu erwähnen. Ich hatte eine Pauschalreise bei Neckermann gebucht, also kein Flug bei airberlin. Nach meinen Erkenntnissen soll das EuGH-Urteil von Nov. 2009 jedoch auch bei Pauschalreisen gelten.
Suche entsprechende Quellen zu meiner Rechtsauffassung.
Timmizwei

Überschrift angepaßt
 
Moderiert:

kingair9

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18.03.2009
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769
Unter TABUM und in BNJ
Generell:

Ich lese auch, daß sich die EU-Regelung auch auf Pauschalreisen erstreckt - war mir neu.

Also: PMI-FMO sind 901 Meilen = 1450 km. Damit gilt bei Distanz unter 1500km und Verspätung über 2h theoretisch die Summe von EUR 250,00. So weit richtig von Dir genannt.

Was war denn der Grund für die delay, sprich: warum konnte die eigentliche Maschine nicht fliegen und es mußte eine Ersatzmaschine geholt werden? Saß die Maschine vielleicht irgendwo wegen Wetter fest und konnte gar nicht erst nach PMI fliegen? Dann sähe es schlecht aus.

Es sind also schon noch mehr Informationen erforderlich...
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Entschädigung Flugverspätung

Hallo Kingair9, der Flieger hatte einen technischen Defekt. Der Pilot konnte es nicht verantworten, mit der defekten Maschine zu fliegen. Daher mußte eine Ersatzmaschine eingeflogen werden. Die Verspätung bzw. mein Antrag auf Entschädigung wurde bereits von airberlin anerkannt. Sie haben aber nur eine Entschädigung nach der Frankfurter Tabelle gezahlt. Lächerliche 14,00 Euro. Nach EuGH, wie Du richtig angeben hast, stehen einem für 1.500 km insgesamt 250,00 Euro zu !!!! Airberlin ist der Meinung, das EuGH-Urteil greift nicht bei einer Pauschalreise. Nach tel. Auskunft von euclaim (setzten sich für Reklamationen von Fluggästen ein) ist nunmehr auch das EuGH-Urteil auf Pauschalreisen anzuwenden. Euclaim will meinen Anspruch übernehmen, nimmt aber dafür insgesamt 25 % von der Enstschädigungssumme. Suche daher jemanden, der Erfahrung mit der Anwendung des EuGH - Urteils hat.
MfG Timmizwei
 
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timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
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Eu-Entschädigungne bei Pauschalreisen

Hallo, habe nunmehr gegen den ersten Bescheid von airberlin auf Raten meines Anwaltes Widerspruch eingelegt. Airberlin hat noch nicht geantwortet. Sobald ein Schreiben von airberlin eingeht, werde ich weiter berichten. Hat bisher kein Leser Erfahrungen mit dem Urteil des EUGH vom Nov. 2009 ?????
Timmizwei
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
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Entschädigung Flugverspätung

Hallo, es ist geschafft. Nach langer Wartezeit hat sich airberlin nunmehr gemeldet. Siehe da, mein Widerspruch hat geholfen. Airberlin erstattet, wie sie jetzt schriftlich mitteilen aus Kulanzgründen !!!!!!, insgesamt 500,-- Euro (je 250,-- für meine Ehefrau sowie für meine Person). Die Entschädigung kann mit einer neuen Buchung bei airberlin verrechnet werden. Wurde bereits von airberlin vorbildlich gelöst, da ich bereits 2 Plätze für einen Flug in die Türkei gebucht hatte.
Fazit: Falls erst eine Entschädigung nach der Frankfurter Tabelle angeboten wird, hart bleiben und notfalls klagen. Nach mündlichen Mitteilungen verschiedener Verbraucherverbände und anderer Institutionen muss bei entsprechenden Flugverspätungen auch bei Pauschalreisen nach dem EuGH-Urteil vom Nov. 09 entschädigt werden.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.282
1.106
Hallo, es ist geschafft. Nach langer Wartezeit hat sich airberlin nunmehr gemeldet. Siehe da, mein Widerspruch hat geholfen. Airberlin erstattet, wie sie jetzt schriftlich mitteilen aus Kulanzgründen !!!!!!, insgesamt 500,-- Euro (je 250,-- für meine Ehefrau sowie für meine Person). Die Entschädigung kann mit einer neuen Buchung bei airberlin verrechnet werden. Wurde bereits von airberlin vorbildlich gelöst, da ich bereits 2 Plätze für einen Flug in die Türkei gebucht hatte.
Fazit: Falls erst eine Entschädigung nach der Frankfurter Tabelle angeboten wird, hart bleiben und notfalls klagen. Nach mündlichen Mitteilungen verschiedener Verbraucherverbände und anderer Institutionen muss bei entsprechenden Flugverspätungen auch bei Pauschalreisen nach dem EuGH-Urteil vom Nov. 09 entschädigt werden.

Du hast Voucher bekommen, eigentlich ist die Entschädigung in Cash fällig.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Du hast Voucher bekommen, eigentlich ist die Entschädigung in Cash fällig.

Genau, es sei denn man willigt schriftlich ein, dass man Reisegutscheine Akzeptiert

(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.
Quelle: EG-Verordnung 261/2004, Artikel 7(3)
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Entschädigung Flugverspätung

Ich denke, es ist richtig, dass die Fluggesellschaft cash zahlen muss. Airberlin hat mir aber mitgeteilt, dass sie aus Kulanzgründen zahlen !!!!! Da ich bereits Flüge in die Türkei gebucht hatte und airberlin mir Verrechnung angeboten hat, war mir diese Regelung ganz recht. Auf jeden Fall habe ich somit meine geforderten 500,-- Euro erhalten.
Ich weiß nicht, wie es weitergegangen wäre, wenn airberlin sich geweigert hätte. Nach meinen bisherigen Erkenntnissen gibt es noch keine richterlichen Entscheidungen hinsichtlich des EuGH-Urteils vom Nov. 09 bei Pauschalreisen. Auf eine Klage und den Streß kann ich nunmehr verzichten, weil airberlin meinen finanziellen Forderungen, zwar nich cash, aber in der Höhe voll zufriedenstellend nachgekommen ist.
Timmizwei
 

mannihakon

Neues Mitglied
07.10.2011
1
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Hallo, ich muss mich mal einklinken.
Sachverhalt: Air Berlin Flug Hurgarda - Düsseldorf 14.6.2011. Mitgeteilter Abflug 17.25 h . Tatsächlilcher Abflug 1.30 h. Satte Verspätung.
Auf meine Reklamtion hat Air Berlin sofort geantwortet und 300,-- € Gutschein angeboten. Diesen habe ich nicht akzeptiert und auf das EU-Urteil
verwiesen und 600,-- € verlangt. Hurgada - Düsseldorf: 3515 KM. Air Berlin hat dann auf eine unklare Rechtslage bei dem Europäischen Gerichtshof verwiesen und auf die Vorlagen. Der Verweis ist aber eindeutig falsch. Er beinhaltet einen anderen Sachverhalt. Mein oben geschilderte Sachverhalt wurde bereits durch EU-Urteil ausgeurteilt und ist für mich anwendbar. Air Berlin hat dann sofort 600,-- € Gutschein angeboten. Diesen habe ich abgelehnt und Bargeld verlangt. Das Bargeld steht mir zu. Darauf hat Air Berlin nicht regagiert. Ich habe dann Klage angedroht. Keine Reaktion.
Ich habe Klage bei dem AG Düsseldorf eingereicht. Air Berlin Anwälte melden und bestellen sich bei Dem AG Düsseldorf. Und jetzt kommst:
Sie berufen sich einen technischen Defekt und verweisen ausdrücklich darauf, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine Bindungswirkung
für meinen Prozeß entfaltet. Im Klartext: Das Urteil ist nach Ansicht von Air Berlin für meinen Prozeß nicht gültig. Einfach lächerlich eine solche Argumentation. Auch der technische Defekt zieht nicht. Nach ständiger Rechtssprechung muss eine Fluggesellschaft für j e d e n technischen Defekt haften.
So, der Prozeß ist also bei dem Amtsgericht Düsseldorf anhängig aber noch nicht entschieden. Mal sehen welche Lachnummer die Anwälte von Air Berlin in der mündlichen Verhandlung abziehen.

Ich wünsche Euch jedoch viel Glück bei der Durchsetzung Eurer Ansprüche. Nicht einschüchtern lassen. Auf meiner Maschine waren 300 Menschen.
Wenn alle ihre Ansprüche bei Air Berlin geltend machen würden kostet das Air Berlin 180.000,00 €. Teure Verspätung.
 

Cola Trinker

Reguläres Mitglied
07.07.2010
93
0
(n)Und wenn alle so denken würden wie du, kosten Tickets nicht mehr 400€ sondern 600€. Wie kann man blos so geldgeil sein.....Waren doch Ferien, da solltest du ein wenig entspannter sein, oder war der Urlaub nicht gut?
 

Holzklasse

Erfahrenes Mitglied
20.01.2011
470
4
MIL und BER
....
Auf meine Reklamtion hat Air Berlin sofort geantwortet und 300,-- € Gutschein angeboten.
[....]
Air Berlin hat dann sofort 600,-- € Gutschein angeboten.

Wenn Sie so "schnell" mit Gutscheinen wedeln, wissen Sie, dass Sie im eigentlich 600€ zahlen muessen.
Nur Bargeld braucht immer etwas laenger zur Durchsetzung.
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
Immerhin scheint Ihr wenigstens eine Reaktion zu bekommen, ich habe weder auf Emails noch auf Einschreiben eine Antwort erhalten. In früheren Fällen haben die eigentlich sehr schnell auf meine Schreiben und Klageandrohungen reagiert - sogar zufriedenstellend.

Nun ist ein Mahnbescheid raus, der lt. Mahngericht auch schon vor über einer Woche zugestellt wurde. Reaktion bisher: Nix.

Wenn AB das auch während der Widerspruchsfrist so weiter macht, kommt es bei mir erst gar nicht zum Prozess, sondern direkt zur Zwangsvollstreckung.

BTW: Ist da nicht mal von jemanden ein Flieger an die Kette gelegt worden, weil eine Airline ihrer Erstattungsleistung nicht nachgekommen ist? Fänd ich witzig und wäre mal sehr medienwirksam.

Aber eine Pfändung ist sicherlich auch am Schalter für die "ZahlenSieHierBitteIhrÜbergepäckOderDieVorabendCheckinGebühr" möglich. Da sollten doch mindestens 1200 Euro zusammenkommen, oder? :)

Gruß

telefoni
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
BTW: Ist da nicht mal von jemanden ein Flieger an die Kette gelegt worden, weil eine Airline ihrer Erstattungsleistung nicht nachgekommen ist? Fänd ich witzig und wäre mal sehr medienwirksam.

Verschiedene Male. Unter anderem sogar mal Ryanair in Lautzenhausen International.

Aber eine Pfändung ist sicherlich auch am Schalter für die "ZahlenSieHierBitteIhrÜbergepäckOderDieVorabendCheckinGebühr" möglich. Da sollten doch mindestens 1200 Euro zusammenkommen, oder? :)

Da darf man nur pfänden, wenn das ein Schalter der Airline selber ist.
 

Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
9
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Hallo in die Runde, auch ich als Pauschal-Tourist habe gerade "Spaß" mit AB. Flug hatte aufgrund technischer Probleme Verspätung von ca. 7 Stunden, die man unter miesen Bedingungen auf dem Flughafen fest saß.
Auf mein erstes Beschwerdeschreiben (Vorlage aus dem Internet mit dem Verweis auf die einschlägigen Rechtsquellen + Kopien Fluggutschein + Bordkarte) kam eine Eingangsbestätigung, dann nix mehr. Nach zwei Monaten wurde es mir zu bunt, habe eine
Mahnung geschickt. Nun kam ein Schreiben mit Entschuldigung auf die verspätete Reaktion auf mein erstes Schreiben. Man will das mit den "Fachabteilungen" klären und ich soll das Flugticket im Original schicken. Lustig, da kann ich es ja auch gleich selber shreddern, da spar ich mir das Porto.
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Original-Unterlagen schicken ist doch Käse, weil ich dann im Falle des Falles nichts mehr in der Hand habe?
Ich frage mich, ob das auf konventionellem Wege noch Sinn macht oder ob ich mich an einen Anwalt wende. Aber das dürfte ja leider teuer werden...
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Nun kam ein Schreiben mit Entschuldigung auf die verspätete Reaktion auf mein erstes Schreiben. Man will das mit den "Fachabteilungen" klären und ich soll das Flugticket im Original schicken. Lustig, da kann ich es ja auch gleich selber shreddern, da spar ich mir das Porto.
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Original-Unterlagen schicken ist doch Käse, weil ich dann im Falle des Falles nichts mehr in der Hand habe?
Ich frage mich, ob das auf konventionellem Wege noch Sinn macht oder ob ich mich an einen Anwalt wende. Aber das dürfte ja leider teuer werden...

Herzlich Willkommen im VFT, Michon!

Ganz ehrlich wundert es mich, dass es bei AB scheinbar noch Papiertickets gibt, die man dann auch noch irgendwohin schicken soll.
Oder handelt es sich um die Bordkarte ?
Ich wuerde noch einmal ein Schreiben mit allen Belegen in Kopie senden und eine Frist setzen.
Wenn diese verstreicht, einen Anwalt beauftragen.
 
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Michon

Neues Mitglied
17.10.2011
9
0
Danke für deine Antwort! Nun, bei der Buchung der Pauschalreise hatten wir vom Veranstalter ein Schriftstück bekommen, in dem ein "Fluggutschein" und ein "Hotelgutschein" enthalten waren. Zusätzlich habe ich als Unterlage noch die Bordkarte...
Was mich noch interessieren würde: Hat jemand Erfahrung mit den Anwaltskosten? Hab leider keine Rechtsschutz...
 

telefoni

Aktives Mitglied
11.06.2010
111
8
So, kleines Update von meiner Seite:

AB hat gegen meinen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Anwalt ist bereits beauftragt, der Gerichtskostenvorschuss überwiesen. Jetzt kommt es also das erste mal wirklich zu einem Verfahren, bislang sind die Airlines bei mir immer vorher schon eingeknickt.

Gruß

telefoni
 

Multitalent

Neues Mitglied
31.10.2011
4
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Ich finde es schon lustig..
WIR wollten am 13.06.11 von Dus nach Hurghada fliegen ! Unsere satte Verspätung belief sich auf schlappe 8,5 Std !!!!
Auch ich streite gerade mit Airberlin rum. Vor 2 Tagen kam das 2. Schreiben dieser "Überflieger-Gesellschaft" mit der Forderung der ORIGINAL Unterlagen meiner Buchung !
Pustekuchen - die glauben doch nicht allen Ernstes, dass ich Originale aus der Hand gebe !!
Habe angerufen und "freundlich" mitgeteilt, dass ich dieser Forderung nicht nachkommen werde ! Für den Fall einer gerichtl. Auseinandersetzung würden die Unterlagen noch benötigt !
Man könne mir die Sachen ja wieder zurückschicken - wie blöd soll ich sein, das zu glauben ???????
Zumal die bis dato noch nicht mal im Stande waren,die von uns vor 1 !! Jahr bezahlte und nicht zustande gekommende Sitzplatzreservierung zu erstatten !
Ich kämpfe weiter !!
 

Multitalent

Neues Mitglied
31.10.2011
4
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Sooo... einen Schritt weiter ! :
Nachdem die Airberlin eine Kopie der Buchungsbestätigung für Ausreichend hielt, kam nun ein Schreiben. Sie bieten uns 300 € pro Person zur "gütlichen " Einigung, das Ganze allerdings als Verrechnung bei der nächsten Buchung direkt bei Airberlin.
Nix da !! KEINE Verrechnung und ob ich nicht doch das Recht auf die kompl. 600 € pro Person Entschädigung habe, wird wohl heute nachmittag der Anwalt klären - bin es satt !!!
 

Multitalent

Neues Mitglied
31.10.2011
4
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Auf GAR KEINEN FALL Originale aus der Hand geben !!! Nachdem Airberlin diese auch von mir forderten, rief ich dort an und faltete das Gegenüber mal zusammen.
Für wie bescheuert sie mich halten würden, diese Unterlagen, die ich gegen sie verwenden kann aus der Hand zu geben. Die Antwort:" Wir können Ihnen die Sachen ja wieder zurück schicken !" Meine Antwort : " Jaja und morgen kommt der Weihnachtsmann. Entweder Kopie oder gar nix " - Airberlin - Tante : "Dann muß ich das so der Sachbearbeiterin weitergeben !" Ich : "Letzte Chance. Ich verlange heute noch einen Rückruf und ein Entgegenkommen, sonst übergebe ich alles an meinen Anwalt !" Und siehe da... Kopie reichte auf einmal aus !! LASST EUCH NICHT UNTERBUTTERN !! SEID MAL SELBSTBEWUSST !!!! Dann feiert man im Leben Erfolge !! (y)
 

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Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Auf GAR KEINEN FALL Originale aus der Hand geben !!! Nachdem Airberlin diese auch von mir forderten, rief ich dort an und faltete das Gegenüber mal zusammen.
Für wie bescheuert sie mich halten würden, diese Unterlagen, die ich gegen sie verwenden kann aus der Hand zu geben. Die Antwort:" Wir können Ihnen die Sachen ja wieder zurück schicken !" Meine Antwort : " Jaja und morgen kommt der Weihnachtsmann. Entweder Kopie oder gar nix " - Airberlin - Tante : "Dann muß ich das so der Sachbearbeiterin weitergeben !" Ich : "Letzte Chance. Ich verlange heute noch einen Rückruf und ein Entgegenkommen, sonst übergebe ich alles an meinen Anwalt !" Und siehe da... Kopie reichte auf einmal aus !! LASST EUCH NICHT UNTERBUTTERN !! SEID MAL SELBSTBEWUSST !!!! Dann feiert man im Leben Erfolge !! (y)

Alles kein Grund, sich über Gebühr unfreundlich zu verhalten. Schon gar nicht gegenüber Mitarbeitern, die für die Regelung nichts können.