Gut danke, dann werde ich ihm den Hinweis geben.Ja, gibt Geld.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.Das Risiko das Verfahren zu verlieren dürfte ja gegen null gehen?
Gibt es da eigentlich Gerichte die ein höheres Risiko dafür sind als andere?was die Lufthansa macht, ist egal. Das einzige Risiko sind Richter, die nicht auf der Höhe sind. Gibt es aber nur sehr selten.
Ich verstehe vielen Dank.Köln ist schon durchweg ganz fähig. Für jede Fallkonstellation gibt es aber die richtige taktische Erwägung.
Köln scheint auch von Lufthansa die Schnauze voll zu haben, das fällt schon bei der ersten Verfügung/BEschluss auf, dort wird immer der Weg nach §495a ZPO gewählt und LH bekommt dann zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme.Köln ist schon durchweg ganz fähig. Für jede Fallkonstellation gibt es aber die richtige taktische Erwägung.
Das hat aber nicht zwingend mit AI zu tun, sowas gab es auch schon vor 20 Jahren.Habe letztens ein Urteil erhalten, wo der zuständige Richter einfach eine andere AG Entscheidung als Zitat abgeschrieben hat.
Ok das ist dann ein ernstes Problem ich war jetzt von "guten Urteilen" ausgegangen.Froh sein? Wir haben oft Verfahren, in denen flight… & co als Verlierer in früheren Entscheidungen zitiert werden, weil sie mies vortragen. Richter beurteilen dann aber in aller Regel zum Glück unseren Vortrag.
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Keine Entschädigung bei Unwetter? Die (manchmal) faule Ausrede der Airlines - Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse
Entschädigung bei Annullierung oder Verspätung durch Unwetter? Das ist in vielen Fällen möglich und nur eine faule Ausrede der Airlines.www.drboese.de
The cancellation of flight EN8858 has been caused by adverse weather conditions in the German airspace which prompted Air Traffic Control authorities to impose enroute restrictions throughout the day.
Nicht unbedingt, man könnte zumindest EN erklären lassen, warum nicht keine Umbuchung auf LH 116 von FRA nach MUC und EN 8198 MUC-FLR warum nicht erfolgt ist.Eher ein Fall von "no chance"?
Du musst dich schon direkt an Dr. Böse wenden. Ansonsten Frist setzen und danach zum Anwalt. Was die Airline antwortet ist fast immer egal. Ich würde hier auch keine Argumentations-Brieffreundschaft beginnen, das führt in aller Regel zu nichts.Kurz mein Fall: Flug für 3 Personen von Frankfurt - Florenz (EN8858, Abflug planmässig 16:50 Uhr) wurde morgens/vormittags als "gestrichen" gemeldet mit Umbuchung auf den Abend/Nacht-Flug.
Die Tatsächliche Ankunft war dann über 4h nach der geplanten Ankunft des ursprünglich gebuchten Fluges.
Vor und nach unserem Flug wurde von Frankfurt fleissig abgehoben, allerdings vielfach mit Verspätung.
Heute trudelt folgende Email ein:
Please accept our apologies for any inconvenience caused by the flight irregularity occurred on 7/14/2026.
We regret that your journey did not proceed as originally planned.
Although every effort is made to maintain flight schedules as published, we are occasionally subject to flight irregularities which are outside the control of the Airline Company and cannot be avoided.
The cancellation of flight EN8858 has been caused by adverse weather conditions in the German airspace which prompted Air Traffic Control authorities to impose enroute restrictions throughout the day.
This significantly disrupted the planned aircraft rotation, ultimately resulting in the cancellation of your flight.
Due to the reason mentioned, according to Regulation (CE) 261/2004, we are exempted from liability and we are not in the position to accept your compensation request.
Under the prevailing conditions, we have taken all necessary measures to reduce the inconvenience to a minimum.
Ohne Kenntnis Ihres Kommentars unter www.drboese.de hätte ich die obige Antwort der Airline wohl einfach so abgenickt.
Was mich irritiert hat: Bereits am Morgen gegen 9 Uhr wurde genau ein Flug gestrichen, während alle anderen Flieger abheben (wenn auch mit Verspätung). Ist die komplette Streichung nicht auffällig übertrieben?
Meine Vermutung: Mein ursprünglicher Flug war kaum ausgelastet, daher hat die Airline diesen Flug gestrichen, als der Wetterbericht entsprechen "günstig" war.
Ich würde gern Ihre Dienste in Anspruch nehmen, wenn dies Ihrer Meinung nach Sinn macht. Wie kann ich als Fluggast hier vorarbeiten, bevor ich Sie mit aussichtslosen Fällen "zumülle"?
Bzgl. 14.07. ergab die AI-Recherche: "Fresh morning lightning and heavy winds caused localized gate unavailabilities and air traffic restriction holds. Most airlines opted to take multi-hour delays over cancellations to avoid misplacing aircraft."
Eher ein Fall von "no chance"?
Wobei es das in dem Fall nicht mehr wirklich braucht, durch die Ablehnung hat EN schon den Anlass gegeben damit auch anwaltliche Konsultation zurück gegriffen wird.Ansonsten Frist setzen und danach zum Anwalt.
Du musst dich schon direkt an Dr. Böse wenden. Ansonsten Frist setzen und danach zum Anwalt. Was die Airline antwortet ist fast immer egal. Ich würde hier auch keine Argumentations-Brieffreundschaft beginnen, das führt in aller Regel zu nichts.
Nicht unbedingt, man könnte zumindest EN erklären lassen, warum nicht keine Umbuchung auf LH 116 von FRA nach MUC und EN 8198 MUC-FLR warum nicht erfolgt ist.
Dadurch wäre die Ankunft schon 20:15 Uhr möglich gewesen, es könnten also nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden sein.
(...)
Ja, denn die sind faul und können wenig, das zumindest in vielen Fällen, die am Ende bei mir auf dem Tisch landen.Was kann man eigentlich von einem Fluggastrechte-Anbieter erwarten. Ich bin über einen Automobilclub zu einem Anbieter gekommen. Es ging um eine Verspätung im Januar. Nach Prüfung kam folgende Info:
"Nach Prüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten und uns vorliegenden Informationen zu Ihrem Flug, teilen wir Ihnen mit, dass die Annullierung bzw. Verspätung Ihres Fluges eindeutig durch schlechtes Wetter verursacht wurde. Eine solche Ursache stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, wonach ein Flugunternehmen davon betroffenen Passagieren keine Ausgleichsleistung gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu zahlen hat."
Diese Information hatte ich schon von der Airline erhalten. Ich hatte dann noch einmal nachgefragt, ob man noch einmal genauer prüfen könnte (mit Verweis auf einen Blogbeitrag von Dr. Böse) und bekam folgende Antwort:
"Die Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen, insbesondere die frühestmöglich Umbuchung, wird bei der Prüfung standardmäßig einbezogen. Bei Langstreckenflügen sind Umbuchungsmöglichkeiten aufgrund der geringeren Frequenz beschränkt. Wir verweisen auf unsere Ablehnung und bedauern Ihnen nochmals mitteilen zu müssen, dass unsererseits auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen leider keine anwaltliche Vertretung weiter angeboten werden kann. Es bleibt insofern leider bei der Beendigung des Mandates."
Habe ich vielleicht zu viel erwartet?
Pick your fights !Gibt es einen Anspruch auch 39€ oder ist Lufthansa wirklich aus der Nummer raus?
Das wäre sogar perfekt.Pick your fights !
Sinnvoller ist es in meinen Augen, den EUR 600 hinterherzulaufen, denn Lufthansa zahlt - trotz Zusage - oft gar nicht und hofft, dass die Fluggäste die Forderung vergessen.