EU Fluggastrechte / Annullierung

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alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
118
53
was die Lufthansa macht, ist egal. Das einzige Risiko sind Richter, die nicht auf der Höhe sind. Gibt es aber nur sehr selten.
Gibt es da eigentlich Gerichte die ein höheres Risiko dafür sind als andere?
Könnte mir jetzt vorstellen, das in Köln wirkliche Profis sitzen die ständig Fälle haben, während es in Kassel anders aussieht weil von Calden sowieso kaum was abhebt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.459
3.821
Köln ist schon durchweg ganz fähig. Für jede Fallkonstellation gibt es aber die richtige taktische Erwägung.
Köln scheint auch von Lufthansa die Schnauze voll zu haben, das fällt schon bei der ersten Verfügung/BEschluss auf, dort wird immer der Weg nach §495a ZPO gewählt und LH bekommt dann zwei Wochen Zeit zur Stellungnahme.

Während andere Gerichte eben klassisch zwei Wochen Frist zur Verteidigungsanzeige und dann vier Wochen zur Klageerwiderung setzen.

Wahrscheinlich weiß aber auch Köln am besten, dass der LH Brieffreund dann "aus kundendienstlichen Gründen ..." den Spaß dann doch bezahlen möchte.

Am schnellsten war aber bisher das AG Nürtingen, leider funktioniert das ja nur bei Abflug/Ankunft am STR.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.525
2.329
TXL
Das AG Königs Wusterhausen (BER) setzt doch mittlerweile auf KI bei der Prüfung von Fluggastrechten.

Habe letztens ein Urteil erhalten, wo der zuständige Richter einfach eine andere AG Entscheidung als Zitat abgeschrieben hat.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.459
3.821
Habe letztens ein Urteil erhalten, wo der zuständige Richter einfach eine andere AG Entscheidung als Zitat abgeschrieben hat.
Das hat aber nicht zwingend mit AI zu tun, sowas gab es auch schon vor 20 Jahren.

Wahrscheinlich musst du aber froh darüber sein, denn sonst würden die Verfahren dort noch länger dauern, ein Kollege hat doch vor einer Weile einen entsprechenden Hinweis in der Verfügung darstellt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.698
4.547
Düsseldorf
www.drboese.de
Froh sein? Wir haben oft Verfahren, in denen flight… & co als Verlierer in früheren Entscheidungen zitiert werden, weil sie mies vortragen. Richter beurteilen dann aber in aller Regel zum Glück unseren Vortrag.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.459
3.821
Froh sein? Wir haben oft Verfahren, in denen flight… & co als Verlierer in früheren Entscheidungen zitiert werden, weil sie mies vortragen. Richter beurteilen dann aber in aller Regel zum Glück unseren Vortrag.
Ok das ist dann ein ernstes Problem ich war jetzt von "guten Urteilen" ausgegangen.

Ich hatte eben schon, dass als es um die zumutbaren Maßnahmen ging bei zwei unterschiedlichen Gerichten die wortgleichen Gründe drin waren, warum die jeweilige Fluggesellschaft eben zu wenig unternommen hatte.
 
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my2cents

Reguläres Mitglied
26.04.2018
54
82

Kurz mein Fall: Flug für 3 Personen von Frankfurt - Florenz (EN8858, Abflug planmässig 16:50 Uhr) wurde morgens/vormittags als "gestrichen" gemeldet mit Umbuchung auf den Abend/Nacht-Flug.
Die Tatsächliche Ankunft war dann über 4h nach der geplanten Ankunft des ursprünglich gebuchten Fluges.
Vor und nach unserem Flug wurde von Frankfurt fleissig abgehoben, allerdings vielfach mit Verspätung.


Heute trudelt folgende Email ein:

Please accept our apologies for any inconvenience caused by the flight irregularity occurred on 7/14/2026.

We regret that your journey did not proceed as originally planned.

Although every effort is made to maintain flight schedules as published, we are occasionally subject to flight irregularities which are outside the control of the Airline Company and cannot be avoided.

The cancellation of flight EN8858 has been caused by adverse weather conditions in the German airspace which prompted Air Traffic Control authorities to impose enroute restrictions throughout the day.

This significantly disrupted the planned aircraft rotation, ultimately resulting in the cancellation of your flight.

Due to the reason mentioned, according to Regulation (CE) 261/2004, we are exempted from liability and we are not in the position to accept your compensation request.

Under the prevailing conditions, we have taken all necessary measures to reduce the inconvenience to a minimum.



Ohne Kenntnis Ihres Kommentars unter www.drboese.de hätte ich die obige Antwort der Airline wohl einfach so abgenickt.

Was mich irritiert hat: Bereits am Morgen gegen 9 Uhr wurde genau ein Flug gestrichen, während alle anderen Flieger abheben (wenn auch mit Verspätung). Ist die komplette Streichung nicht auffällig übertrieben?
Meine Vermutung: Mein ursprünglicher Flug war kaum ausgelastet, daher hat die Airline diesen Flug gestrichen, als der Wetterbericht entsprechen "günstig" war.

Ich würde gern Ihre Dienste in Anspruch nehmen, wenn dies Ihrer Meinung nach Sinn macht. Wie kann ich als Fluggast hier vorarbeiten, bevor ich Sie mit aussichtslosen Fällen "zumülle"?
Bzgl. 14.07. ergab die AI-Recherche: "Fresh morning lightning and heavy winds caused localized gate unavailabilities and air traffic restriction holds. Most airlines opted to take multi-hour delays over cancellations to avoid misplacing aircraft."

Eher ein Fall von "no chance"?
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
185
138
The cancellation of flight EN8858 has been caused by adverse weather conditions in the German airspace which prompted Air Traffic Control authorities to impose enroute restrictions throughout the day.

... was seitens EN zu beweisen wäre.
Wenn es hart auf hart kommt, tun sich EN und Konsorten diese Mühe gar nicht an.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.459
3.821
Eher ein Fall von "no chance"?
Nicht unbedingt, man könnte zumindest EN erklären lassen, warum nicht keine Umbuchung auf LH 116 von FRA nach MUC und EN 8198 MUC-FLR warum nicht erfolgt ist.

Dadurch wäre die Ankunft schon 20:15 Uhr möglich gewesen, es könnten also nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden sein.

Gehe am besten mit der Sache zur Erstberatung des Anwalts, da könnte in der Tat ein berechtigter Anspruch raus kommen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.831
6.001
FRA
Kurz mein Fall: Flug für 3 Personen von Frankfurt - Florenz (EN8858, Abflug planmässig 16:50 Uhr) wurde morgens/vormittags als "gestrichen" gemeldet mit Umbuchung auf den Abend/Nacht-Flug.
Die Tatsächliche Ankunft war dann über 4h nach der geplanten Ankunft des ursprünglich gebuchten Fluges.
Vor und nach unserem Flug wurde von Frankfurt fleissig abgehoben, allerdings vielfach mit Verspätung.


Heute trudelt folgende Email ein:

Please accept our apologies for any inconvenience caused by the flight irregularity occurred on 7/14/2026.

We regret that your journey did not proceed as originally planned.

Although every effort is made to maintain flight schedules as published, we are occasionally subject to flight irregularities which are outside the control of the Airline Company and cannot be avoided.

The cancellation of flight EN8858 has been caused by adverse weather conditions in the German airspace which prompted Air Traffic Control authorities to impose enroute restrictions throughout the day.

This significantly disrupted the planned aircraft rotation, ultimately resulting in the cancellation of your flight.

Due to the reason mentioned, according to Regulation (CE) 261/2004, we are exempted from liability and we are not in the position to accept your compensation request.

Under the prevailing conditions, we have taken all necessary measures to reduce the inconvenience to a minimum.



Ohne Kenntnis Ihres Kommentars unter www.drboese.de hätte ich die obige Antwort der Airline wohl einfach so abgenickt.

Was mich irritiert hat: Bereits am Morgen gegen 9 Uhr wurde genau ein Flug gestrichen, während alle anderen Flieger abheben (wenn auch mit Verspätung). Ist die komplette Streichung nicht auffällig übertrieben?
Meine Vermutung: Mein ursprünglicher Flug war kaum ausgelastet, daher hat die Airline diesen Flug gestrichen, als der Wetterbericht entsprechen "günstig" war.

Ich würde gern Ihre Dienste in Anspruch nehmen, wenn dies Ihrer Meinung nach Sinn macht. Wie kann ich als Fluggast hier vorarbeiten, bevor ich Sie mit aussichtslosen Fällen "zumülle"?
Bzgl. 14.07. ergab die AI-Recherche: "Fresh morning lightning and heavy winds caused localized gate unavailabilities and air traffic restriction holds. Most airlines opted to take multi-hour delays over cancellations to avoid misplacing aircraft."

Eher ein Fall von "no chance"?
Du musst dich schon direkt an Dr. Böse wenden. Ansonsten Frist setzen und danach zum Anwalt. Was die Airline antwortet ist fast immer egal. Ich würde hier auch keine Argumentations-Brieffreundschaft beginnen, das führt in aller Regel zu nichts.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.459
3.821
Ansonsten Frist setzen und danach zum Anwalt.
Wobei es das in dem Fall nicht mehr wirklich braucht, durch die Ablehnung hat EN schon den Anlass gegeben damit auch anwaltliche Konsultation zurück gegriffen wird.

Aber stimmt schon am besten ist es mir Absenden den Claims auch ein kurzes Forderungsschreiben zu übermitteln welches eine Frist von 14 Tagen enthält.
 
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my2cents

Reguläres Mitglied
26.04.2018
54
82
Du musst dich schon direkt an Dr. Böse wenden. Ansonsten Frist setzen und danach zum Anwalt. Was die Airline antwortet ist fast immer egal. Ich würde hier auch keine Argumentations-Brieffreundschaft beginnen, das führt in aller Regel zu nichts.

Kein Problem, ich wende mich gern an Dr.Böse. Wollte nur vorab checken, ob mein Fall ganz und gar chancenlos ist wgn. der Wetterbegründung (die ja an sich scheinbar korrekt ist - wobei ich das Argument der Alternativverbindungen nicht auf dem Schirm hatte).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nicht unbedingt, man könnte zumindest EN erklären lassen, warum nicht keine Umbuchung auf LH 116 von FRA nach MUC und EN 8198 MUC-FLR warum nicht erfolgt ist.

Dadurch wäre die Ankunft schon 20:15 Uhr möglich gewesen, es könnten also nicht alle zumutbaren Maßnahmen getroffen worden sein.

(...)

Cool, danke, hatte ich in der Tat nicht berücksichtigt.
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
42
31
Was kann man eigentlich von einem Fluggastrechte-Anbieter erwarten. Ich bin über einen Automobilclub zu einem Anbieter gekommen. Es ging um eine Verspätung im Januar. Nach Prüfung kam folgende Info:

"Nach Prüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten und uns vorliegenden Informationen zu Ihrem Flug, teilen wir Ihnen mit, dass die Annullierung bzw. Verspätung Ihres Fluges eindeutig durch schlechtes Wetter verursacht wurde. Eine solche Ursache stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, wonach ein Flugunternehmen davon betroffenen Passagieren keine Ausgleichsleistung gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu zahlen hat."

Diese Information hatte ich schon von der Airline erhalten. Ich hatte dann noch einmal nachgefragt, ob man noch einmal genauer prüfen könnte (mit Verweis auf einen Blogbeitrag von Dr. Böse) und bekam folgende Antwort:
"Die Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen, insbesondere die frühestmöglich Umbuchung, wird bei der Prüfung standardmäßig einbezogen. Bei Langstreckenflügen sind Umbuchungsmöglichkeiten aufgrund der geringeren Frequenz beschränkt. Wir verweisen auf unsere Ablehnung und bedauern Ihnen nochmals mitteilen zu müssen, dass unsererseits auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen leider keine anwaltliche Vertretung weiter angeboten werden kann. Es bleibt insofern leider bei der Beendigung des Mandates."
Habe ich vielleicht zu viel erwartet?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.698
4.547
Düsseldorf
www.drboese.de
Was kann man eigentlich von einem Fluggastrechte-Anbieter erwarten. Ich bin über einen Automobilclub zu einem Anbieter gekommen. Es ging um eine Verspätung im Januar. Nach Prüfung kam folgende Info:

"Nach Prüfung der von Ihnen zur Verfügung gestellten und uns vorliegenden Informationen zu Ihrem Flug, teilen wir Ihnen mit, dass die Annullierung bzw. Verspätung Ihres Fluges eindeutig durch schlechtes Wetter verursacht wurde. Eine solche Ursache stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar, wonach ein Flugunternehmen davon betroffenen Passagieren keine Ausgleichsleistung gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu zahlen hat."

Diese Information hatte ich schon von der Airline erhalten. Ich hatte dann noch einmal nachgefragt, ob man noch einmal genauer prüfen könnte (mit Verweis auf einen Blogbeitrag von Dr. Böse) und bekam folgende Antwort:
"Die Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen, insbesondere die frühestmöglich Umbuchung, wird bei der Prüfung standardmäßig einbezogen. Bei Langstreckenflügen sind Umbuchungsmöglichkeiten aufgrund der geringeren Frequenz beschränkt. Wir verweisen auf unsere Ablehnung und bedauern Ihnen nochmals mitteilen zu müssen, dass unsererseits auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen und Informationen leider keine anwaltliche Vertretung weiter angeboten werden kann. Es bleibt insofern leider bei der Beendigung des Mandates."
Habe ich vielleicht zu viel erwartet?
Ja, denn die sind faul und können wenig, das zumindest in vielen Fällen, die am Ende bei mir auf dem Tisch landen.
 

alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
118
53
Moin

heute Nacht kam eine Lufthansa Mail man wird die 600€ Entschädigung bezahlen aber meine eingereichten Kosten werden abgeleht.
Es geht zwar nicht um viel Geld aber es ärgert mich doch.

Der Fall liegt so:
Der Flug von Lufthansa war erst wegen Defekt verspätet und ich glaube sogar ganz anulliert, das weiß ich nicht mehr genau da ich schon auf Swiss umgebucht war.
Ich komme daher nicht wie geplant um 15:00 sondern erst um 20:00 in Frankfurt an auch da hatte man schon auf den nächsten Morgen umgebucht.
Die Sache mit der Abholung der Koffer hat ewig gedauert, erst kam einer dann eine Stunde später der zweite, dazu kam noch Abwicklung beim Zoll und ein Koffer war auch noch beschädigt.
Lufthansa hatte inzwischen einen Gutschein für Hotel ausgestellt der hat auch ein Essen und NV Ticket enthalten, soweit so gut.

Jetzt hat der ganze Spaß bis nach 22:00 Uhr gedauert, zu der Zeit war ich schon ziemlich platt und hatte keine Nerven mehr zur S-Bahn Station zu tappen dann eine Station zu fahren und dann nochmal gut einen Kilometer oben drauf zu legen, also habe ich ein Taxi genommen Kosten 12,00€
Im Hotel eingecheckt hieß es dann der Gutschein ist im Restaurant nebenan einlösbar, dort angekommen kam die Antwort ab 22:30 Uhr gibt es nichts mehr, also Internet angeworfen und bei Lieferando bestellt, Kosten hier knapp 27,00€

Also letzte Woche das EU261 Claim Formular von Lufthansa benutzt, neben der Pauschale auch zusätzliche Kosten angegeben und die Belege für Taxi und Liferando hochgeladen.
Die Antwort kam total überraschend schnell Antwort lautet man bezahlt die 600€ aber Taxi und Essen gibt es nicht, man hätte ja beides angeboten.

Es geht nicht um viel Geld und die 600€ gibt es ja schon, aber ich frage mich schon ist das so rechtens?
Kann die Lufthansa wirklich den Transfer zum Hotel ablehnen und einfach ein NV-Ticket ausstellen, auch wenn das schon 10-15 Minuten Weg sind den ich man nächsten Morgen genommen hatte.
Genau ist es mit dem Gutschein den ich ja gar nicht nutzen konnte, ich habe mir den Fall zum Gepäckschaden angeschaut der PIR stammt von 22:06 Uhr, das hätte also nie funktioniert, wenn ich mit der S-Bahn gefahren wäre.
Auch mit dem Taxi hatte es knapp nicht gereicht, weil das einschecken im Hotel auch Zeit gebraucht hat.

Gibt es einen Anspruch auch 39€ oder ist Lufthansa wirklich aus der Nummer raus?
 

alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
118
53
Pick your fights !

Sinnvoller ist es in meinen Augen, den EUR 600 hinterherzulaufen, denn Lufthansa zahlt - trotz Zusage - oft gar nicht und hofft, dass die Fluggäste die Forderung vergessen.
Das wäre sogar perfekt.
Ist am 18.08. keine Geld eingegangen geht es zum Gericht, dann würden gleich 639€ drin stehen.
Geht ja auch drum hat da Lufthansa einen guten Punkt oder das mal wieder der Antwort wieder Paulaner Garten.