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EU Fluggastrechte / Annullierung

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Denkt man da konsequent zu ende, wird es bei echten Schnäppchen lustig.
Wenn Ryanair mal wieder einen 17,99€-Sondertarif veröffentlicht, man den bucht und dann nicht antritt. Mal angenommen aus dem Beispiel wären die Steuern & Gebühren für eine Richtung ja etwa 45€. Dann müsste man also 45€ zurück bekommen, wenn man ursprünglich nur 17,99€ bezahlt hat. Da könnte man ja ein Verdienmodell draus machen.

ich meine es ist auf den Ticketpreis gedeckelt..

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Trotzdem, fast jedes 39,99€ oder 49,99€ von EW ist sogesehen ein fast full-flex, wenn man 80-100% zurückerhält bei Storno
 
Hallo in die Runde,
habt Ihr einen Rat, wo ich verbindlich die On-Block-Time von LH425 am 4. Sept. 26 in MUC erfahren kann? Ich würde dies gerne als Beleg für meinen Anspruch gemäß EG 261/2004 beifügen, da wir (soweit es für mich verbindlich feststellbar war) 3 Stunden und 4 Minuten verspätet am Gate dann standen. FR24 etc. enthält ja nur die Zeit für den Touchdown.
 
Hallo in die Runde,
habt Ihr einen Rat, wo ich verbindlich die On-Block-Time von LH425 am 4. Sept. 26 in MUC erfahren kann? Ich würde dies gerne als Beleg für meinen Anspruch gemäß EG 261/2004 beifügen, da wir (soweit es für mich verbindlich feststellbar war) 3 Stunden und 4 Minuten verspätet am Gate dann standen. FR24 etc. enthält ja nur die Zeit für den Touchdown.

Das ist nicht richtig, dass FR24 "nur die Zeit für den Touchdown" enthält. Solange die ADSB-Empfänger des FR24-Netzwerkes erfolgreich Signale empfangen, kann man auch die Bewegungen des Flugzeuges am Boden verfolgen.

Der Touchdown der LH425 erfolgte am 04.09.26 um 12:19. On-block war der Flieger laut FR24 ziemlich genau um 12:25, also exakt 3h verspätet.

Für Ansprüche aus EU261 ist jedoch nicht die On-Block-Zeit sondern der Zeitpunkt des Öffnens der Türen relevant. Mit On-Block 12:25 wird man die Türen sicher erst einige Minuten später geöffnet haben. Insofern sollte ein Anspruch gem. EU261 bestehen, sofern nicht außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der LH verursachend für die Verspätung sind.
 
Das ist nicht richtig, dass FR24 "nur die Zeit für den Touchdown" enthält. Solange die ADSB-Empfänger des FR24-Netzwerkes erfolgreich Signale empfangen, kann man auch die Bewegungen des Flugzeuges am Boden verfolgen.

Der Touchdown der LH425 erfolgte am 04.09.26 um 12:19. On-block war der Flieger laut FR24 ziemlich genau um 12:25, also exakt 3h verspätet.

Für Ansprüche aus EU261 ist jedoch nicht die On-Block-Zeit sondern der Zeitpunkt des Öffnens der Türen relevant. Mit On-Block 12:25 wird man die Türen sicher erst einige Minuten später geöffnet haben. Insofern sollte ein Anspruch gem. EU261 bestehen, sofern nicht außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der LH verursachend für die Verspätung sind.
Vielen Dank für die schnelle und inhaltlich super Antwort! :) Dann werde ich mal die Ansprüche bei LH so geltend machen.
 
Das koennte ein interessanter Fall werden. Seit ein Gericht das Oeffnen der Tueren zum Zeitpunkt der Ankunft gemacht hat, weil man damals erst danach wieder Kontakt zur Aussenwelt aufbauen durfte, arbeiten Paxe und Airlines damit. Zudem konnte ein Kapitaen schon immer die Nutzung von Mobilgeraeten erlauben, z.B. beim Warten auf ein freies Gate. Damit waere der Moment der Erlaubnis die Ankunftszeit im Sinne der EU261.
Ich bin tatsaechlich neugierig, ob nicht evtl. ein Gericht heute ein anderes Kriterium zugrunde legen koennte.
 
Ich hatte am 17.09.2026 den Flug Air Dolomiti EN8257 von Turin (TRN) nach München (MUC).

Die Maschine war an diesem Tag zuvor auf folgenden Flügen eingesetzt:

  • EN8194 MUC → FLR: planmäßig 09:25 Uhr, tatsächlich 09:55 Uhr
  • EN8195 FLR → MUC: planmäßig 11:25 Uhr, tatsächlich 14:03 Uhr; Ankunft 14:57 Uhr
  • EN8256 MUC → TRN: planmäßig 13:25 Uhr, tatsächlich 16:02 Uhr; Ankunft 17:05 Uhr
  • EN8257 TRN → MUC: planmäßig 17:20 Uhr, tatsächlich 20:19 Uhr; Ankunft laut Flugdaten 21:13 Uhr
Die Flüge wurden mit derselben Maschine I-ADJZ durchgeführt.

Nach Auskunft der Airline war die große Verspätung des Flugzeugs auf dem Umlauf FLR → MUC durch Wetter in Florenz verursacht. Die Verspätung wurde anschließend auf die weiteren Flüge übertragen.

Für meinen Flug EN8257 wurde eine Ankunftszeit von etwa 21:13 Uhr angegeben. (2:43 Verspätung) Da wir in München auf einer Außenposition standen und anschließend mit dem Bus zum Terminal gebracht wurden, wurde die Bustür nach meiner Aufzeichnung erst 3 Stunden und 1 Minute nach der planmäßigen Ankunftszeit geöffnet.

Wie stehen die Chancen für eine Zahlung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich musste auch 3x lesen, aber ich gehe einmal von 21:19 on block aus - wenn der Bus dann um 21:31 am Ausgang war, klingt das plausibel:
1789718974587.png
 
Ist halt die Frage, was der TO mit "tatsächlich 20:19 Uhr" gemeint hat – wenn zu diesem Zeitpunkt die Flugzeugtür geöffnet wurde, beläuft sich die Verspätung auf 2:59 Stunden und damit unter drei Stunden...
 
Ist halt die Frage, was der TO mit "tatsächlich 20:19 Uhr" gemeint hat – wenn zu diesem Zeitpunkt die Flugzeugtür geöffnet wurde, beläuft sich die Verspätung auf 2:59 Stunden und damit unter drei Stunden...
STA war ohnehin 18:30, ich bin mir sicher dass man zwischen 21:19 und 21:30 irgendwie die Türe aufgebracht hat und erkenne im konkreten Falle - solange keine diesbezügliche Präjudiz aus dem bereits verlinkten Szenario vorliegt - keinen Anspruch.

TO war in der Tat um 20:19, aber der ist für die VO irrelevant, nur die Ankunft zählt.
 
TO war hier der "Thread Opener" (nicht "Take-off") – die von mir genannte Zeit musste natürlich "21:13 Uhr" (Ankunft) heißen, nicht "20:19 Uhr" (Abflug)...

Irgendwie ist heute der Wurm drin – ich lege mich nochmal hin! 😄
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier nochmal kürzer:
Gebuchte Ankunftszeit: 18:30
Flugzeug gelandet: 21:19
Flugzeugtür geöffnet: kurze Zeit später
Bustür am Terminal geöffnet: 21:31

Größte Verspätung des Flugzeug ist in FLR wegen Wetter passiert. Später zusätzlich wenige Minuten Verspätung, aber auch etwas Verbesserung bei einem Segment.
 
Habe jetzt auch mal ne Frage zu EU/UK261:

Partnerin war auf LH946 FRA - MAN gebucht am 28.08. Der Flug wurde kurzfristig ein paar Stunden vor Abflug gecancelt, angeblich wegen Wetter. LH956 nach BHX an dem Nachmittag ging aber raus, und abends auch LH4214 nach MAN, und Landungen in MAN waren den Tag über normal. Umbuchung erfolgte auf BA erst am nächsten Abend.
Entschädigung nach UK261 wurde abgelehnt mit Verweis auf Wetter, stattdessen nur Erstattung von Hotelkosten und Verpflegung (für die wir Belege natürlich hochgeladen hatten) angeboten. Nachdem wir den Grund für Ablehnung der Entschädigung angezweifelt hatten, beharrt LH jetzt darauf ("we have no influence over circumstances, which are the responsibility of third parties", keine Ahnung, wer hier die third party sein soll, wenn doch angeblich das Wetter das Problem war) und hat stattdessen außerdem die Erstattung der Kosten zurückgezogen, weil angeblich die Informationen auf den Belegen nicht sichtbar seien. Ich habe keine Zeit, mich mit LH wegen der Entschädigung rumzustreiten, aber die Kosten kann ich nicht so einfach abschreiben. Gibt es Möglichkeiten, denen ein bisschen Druck zu machen? Finde die Art der Kommunikation seitens LH schon ziemlich frech.
 
Habe jetzt auch mal ne Frage zu EU/UK261:

Partnerin war auf LH946 FRA - MAN gebucht am 28.08. Der Flug wurde kurzfristig ein paar Stunden vor Abflug gecancelt, angeblich wegen Wetter. LH956 nach BHX an dem Nachmittag ging aber raus, und abends auch LH4214 nach MAN, und Landungen in MAN waren den Tag über normal. Umbuchung erfolgte auf BA erst am nächsten Abend.
Entschädigung nach UK261 wurde abgelehnt mit Verweis auf Wetter, stattdessen nur Erstattung von Hotelkosten und Verpflegung (für die wir Belege natürlich hochgeladen hatten) angeboten. Nachdem wir den Grund für Ablehnung der Entschädigung angezweifelt hatten, beharrt LH jetzt darauf ("we have no influence over circumstances, which are the responsibility of third parties", keine Ahnung, wer hier die third party sein soll, wenn doch angeblich das Wetter das Problem war) und hat stattdessen außerdem die Erstattung der Kosten zurückgezogen, weil angeblich die Informationen auf den Belegen nicht sichtbar seien. Ich habe keine Zeit, mich mit LH wegen der Entschädigung rumzustreiten, aber die Kosten kann ich nicht so einfach abschreiben. Gibt es Möglichkeiten, denen ein bisschen Druck zu machen? Finde die Art der Kommunikation seitens LH schon ziemlich frech.

Für LH946 war am 28.08. die D-AISI geplant, die an dem Tag jedoch erst mit drei Stunden Verspätung aus NAP zurück nach FRA gekommen ist. Offenbar konnte man kurzfristig keinen Ersatzflieger für LH946 auftreiben:

1790273162197.png

Wie schon @marcus67 schrieb würde ich da jetzt gar nicht mehr rummachen, sondern das einen Fachanwalt übernehmen lassen. Die Kosten dafür muss ja die LH tragen, wenn sie Deinen berechtigten Anspruch bereits abgelehnt haben.
 
Danke euch beiden! Insbesondere auch für die Info zum Flugzeug. Bin mit Klagen noch ein Anfänger: Brauche ich nen Anwalt in UK (Wohnsitz, aber gerade dabei nach EU umzuziehen...), DE (weil LH), oder ist das egal?
 
Mal eine Frage, um im Fall des Falles vorbereitet zu sein:

Ich buche in letzter Zeit eigentlich nur Eco und Upgrade per Bid-Upgrade nach C. Was passiert, wenn es zu einer Umbuchung aus welchem Grund auch immer kommt? Fliegt das Upgrade dann raus und ich bekomme das Geld zurück? Oder kann ich auf eine Beförderung in Business bestehen?
 
Mal eine Frage, um im Fall des Falles vorbereitet zu sein:

Ich buche in letzter Zeit eigentlich nur Eco und Upgrade per Bid-Upgrade nach C. Was passiert, wenn es zu einer Umbuchung aus welchem Grund auch immer kommt? Fliegt das Upgrade dann raus und ich bekomme das Geld zurück? Oder kann ich auf eine Beförderung in Business bestehen?

Das dürften verschiedene Airlines möglicherweise unterschiedlich handhaben. Rein rechtlich sollte aber mit einem bestätigten C-Ticket auch Anspruch auf eine Ersatzbeförderung in C bestehen, unabhängig davon wie das C-Ticket erworben wurde. Ob einem das "Bestehen auf Beförderung in Business" im konkreten Fall was nützt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Im Zweifelfall muss man sich eine Differenz zwischen erstattetem Upgrade-Gebot und der einem zustehenden Downgrade-Kompensation auf dem Rechtsweg erstreiten, wobei es da natürlich passieren kann, dass die Downgrade-Kompensation sogar weniger Euros sind als das Upgrade-Gebot.

Bislang habe ich diesbezüglich nur Erfahrungen mit A3 und Upgrades per Voucher. Umbuchungen erfolgten zu meinen Wunschterminen ohne Diskussion in C.
 
Das dürften verschiedene Airlines möglicherweise unterschiedlich handhaben. Rein rechtlich sollte aber mit einem bestätigten C-Ticket auch Anspruch auf eine Ersatzbeförderung in C bestehen, unabhängig davon wie das C-Ticket erworben wurde. Ob einem das "Bestehen auf Beförderung in Business" im konkreten Fall was nützt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Im Zweifelfall muss man sich eine Differenz zwischen erstattetem Upgrade-Gebot und der einem zustehenden Downgrade-Kompensation auf dem Rechtsweg erstreiten, wobei es da natürlich passieren kann, dass die Downgrade-Kompensation sogar weniger Euros sind als das Upgrade-Gebot.

Bislang habe ich diesbezüglich nur Erfahrungen mit A3 und Upgrades per Voucher. Umbuchungen erfolgten zu meinen Wunschterminen ohne Diskussion in C.
Meine Erfahrung mit LH: Bid Upgrade in die C, Pilotenstreik, Flug gestrichen. Flug wurde dann von MUC via LHR nach ORD auf UA in C umgebucht.
 
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