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Habe ich etwas verpasst und das Wetter gilt nicht mehr als Ausschlussgrund?Nein. Verfahren sind zu einem Großteil erfolgreich, weil das egal ist.
Dann würde es sich lohnen vier Fälle genauer zu betrachten, im ersten Fall wurde der Flugverkehr für mehrere Stunden komplett eingestellt, im zweiten Fall gab es ebenfalls eine komplette Einstellung für etwa 90 Minuten, die von mir genutzte Fluggesellschaft hat jedoch den Flugbetrieb erst nach ca. drei Stunden aufgenommen während die Konkurrenz bereits wieder Flüge durch geführt hat, im dritten Fall ist Anzahl der Flugbewegungen auf 33 bis 25% reduziert worden und dann bleibt der vierte Fall dort war eine Abhängigkeit was das Flugzeugmuster erkennbar, Flüge mit großen Typen wie A320,B737 fanden verzögert statt während ATR oder Twin Otter am Boden blieben.