EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.733
3.008
ANZEIGE
Nein. Verfahren sind zu einem Großteil erfolgreich, weil das egal ist.
Habe ich etwas verpasst und das Wetter gilt nicht mehr als Ausschlussgrund?

Dann würde es sich lohnen vier Fälle genauer zu betrachten, im ersten Fall wurde der Flugverkehr für mehrere Stunden komplett eingestellt, im zweiten Fall gab es ebenfalls eine komplette Einstellung für etwa 90 Minuten, die von mir genutzte Fluggesellschaft hat jedoch den Flugbetrieb erst nach ca. drei Stunden aufgenommen während die Konkurrenz bereits wieder Flüge durch geführt hat, im dritten Fall ist Anzahl der Flugbewegungen auf 33 bis 25% reduziert worden und dann bleibt der vierte Fall dort war eine Abhängigkeit was das Flugzeugmuster erkennbar, Flüge mit großen Typen wie A320,B737 fanden verzögert statt während ATR oder Twin Otter am Boden blieben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.586
4.016
Düsseldorf
www.drboese.de
Ja, da hast Du etwas verpasst.
Tausche hier einfach das Wort Wetter durch jede andere faule Ausrede der Airlines.

Außergewöhnliche Umstände sind in der Mehrzahl der Fälle ein verlorener Posten für Airlines.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.733
3.008
Ja, da hast Du etwas verpasst.
Tausche hier einfach das Wort Wetter durch jede andere faule Ausrede der Airlines.

Außergewöhnliche Umstände sind in der Mehrzahl der Fälle ein verlorener Posten für Airlines.
Danke für den Hinweis, das BGH Urteil kannte ich wirklich noch nicht.

Dann werde ich meine Altfälle nochmal prüfen, besonders die grundsätzliche Möglichkeit die Verspätung zu reduzieren könnte in zwei Fällen relevant sein.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass so ein Sachverhalt am Ende auch durch den Amtsrichter entschieden werden muss?

A3 löst das ganze ja gerne durch 307 ZPO, während LH Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser um dann die Erledigung zu erreichen was dann mit Kosten in 26 facher Höhe der ursprünglichen Forderung verbunden ist.