EU Fluggastrechte / Annullierung

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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Planmäßig wäre Ankunft in FRA um 15:30 gewesen. Tatsächlich (Türöffnung) 18:27.

Darf Lufthansa 50% kürzen wegen weniger als 3 Stunden?

QKL wäre planmäßig um 17:40 gewesen und wird nun theoretisch 20:09. Also auch unter 3 Stunden. Wobei ich FRA-QKL nicht nutzen werde... ;-)

Oder gilt das alles für mich gar nicht wegen QKL? Oder doch, weil es eine Annulierung war und keine Verspätung? Bin jetzt total verwirrt...

Habe das mit QKL nur gebucht, da der Flug etwas günstiger war. Wenn ich über die SRUV gehen muss - wähle ich das Lufthansa oder die Bahn??? Auslöser war ja LH.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
5.046
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Folgende Situation bei mir:

Ich war heute auf DUS-MUC gebucht, Rückflug ist am Sonntag MUC-CGN.

Folgende Ereignisse fanden gestern in dieser Reihenfolge statt:
- DUS-MUC (LH2005) cancelled
- Aufforderung durch LH, auf die Bahn umzubuchen
- Ich habe über Good4Train ein Bahnticket gebucht
- Umbuchung auf VL2013 heute
- Klärung mit Hotline, dass ich den Zug nehme und der VL2013 aus meiner Buchung genommen wird.

Heute komme ich nicht mehr in meine Buchung und LH wertet den VL2013 jetzt als No Show von mir. EU261 für heute sollte es auch geben, da der Zug mehr als 3 Stunden verspätet war und VL2013 dies auch gewesen wäre.

Sollten sie mir das Ticket für Sonntag nicht wieder gültig machen, wie sollte ich hier vorgehen? Den Anspruch auf die EU261 für heute möchte ich ungern gefährden. Ist der Rückflug (Stand jetzt) ggf. ein IDB, also nochmal Entschädigung?