EU Fluggastrechte / Annullierung

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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Flying Blue hat jetzt nochmal konkretisiert: Entscheidend sei nicht die ausführende Airline (KLM), sondern die „marketingführende“ Airline bzw. die Flugnummer auf dem Ticket. Mein Ticketstock war 220 und damit LH, daher keine Flying-Blue-Meilen – auch trotz tatsächlich durchgeführtem KLM-Flug. Sie verweisen darauf, dass nur von SkyTeam-Airlines vermarktete Flüge meilenfähig seien.

Wie seht ihr das? Klingt das für euch schlüssig ?
Zumindest machen Sie das so für ihre eigenen Füge - d.h. es werden die XP und Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gut geschrieben, auch wenn eine Umbuchung erforderlich war.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
936
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Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.

Jede Beförderung auf anderen Flügen (man wird ja schließlich umgebucht auf eine andere Flugnummer) ist eher eine Annullierung
Das halte ich für Quatsch. Der Flug als solcher ist nicht annulliert, der findet statt, Du konntest ihn (schuldlos) nur nicht erreichen. (Wenn überhaupt wäre es dann doch IDB... Aber auch das ist für einen solchen Fall nicht anwendbar.)
 
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alinakl

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15.07.2016
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Um Klarzustellen: Öffnungdszeit der Tür.
Aber durftet ihr dann auch aussteigen? denn es zählt ja die Türöffnung und die Erlaubnis zum Aussteigen.

Hättest du den Anschlussflug noch erreichen können? du schreibst zwar etwas von einer Stunde Verspätung beim Ablug aber nichts über die Ankunft in LIS und die tatsächlcihe Abflugzeit deines Anschlussflugs, weil dazu kommt, dass TAP bei Verspätungen neue Boarding und Gateschlusszeiten bestimmt, daher wäre relevant ob du doch noch rechtzeitig am Gate hättest sein können.

Ich hatte den Fall, dass mich KLM auch schon proaktiv umgebucht hatte, ich konnte das Gate noch der Schlusszeit erreichen aber weil der Flug sowieso überbucht war konnte ich keinen Platz mehr bekommen, daher galt es dann als verweigerte Beförderung.


Aber ja ein Verpassen des Anschlussflugs gilt in erster Linie als Verspätung.

Aber schadet nicht auf jeden Fall den Claim bei TAP einzureichen und deren Antwort abwarten.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
936
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Weil mir das der @kexbox mal so erzählt hat, meine ich mich zu erinnern.

Jede Beförderung auf anderen Flügen (man wird ja schließlich umgebucht auf eine andere Flugnummer) ist eher eine Annullierung
Ist es nicht eher so?

Ausgangssituation: Du bist auf Flug XYZ (ohne dass Dein Ticket schon vor Reisebeginn gecancelt wurde) trotz einer bestehenden Buchung nicht geflogen.

Frage 1: Sind alle gebuchten Paxe auf XYZ nicht geflogen (Flug fiel aus) oder nur einige?

Wenn alle -> Annulierung (Kompensation, sofern nicht höhere Gewalt)

sonst weiter zu Frage 2

Frage 2: Warst Du zur Boarding-Zeit am Gate und wurdest nicht mitgenommen?

Wenn ja-> IDB (Kompensation, außer Du hattest z.B. das Hantavirus oder warst „unruly“)

sonst weiter zu Frage 3

Frage 3: War es Dein eigenes Verschulden, dass Du nicht am Gate warst?

Wenn ja-> Dein Problem (keine Kompensation)

sonst weiter zu Frage 4

Frage 4: Bist Du am letzten Ziel mit EU-261-relevanter Verzögerung angekommen?

Wenn ja, dann Verspätung (Kompensation, außer im Falle von Wetter oder höherer Gewalt)

sonst keine Kompensation.
 
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NowYouSeeMe

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10.02.2019
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Frage 2: Warst Du zur Boarding-Zeit am Gate und wurdest nicht mitgenommen?

Wenn ja-> IDB
Involuntary denied boarding gibt's nicht. Es gibt nur die "Nichtbeförderung". Die kann auch schon mehrere Monate vor Abflug passieren, wenn die Airline verlauten lässt dich nicht mitnehmen zu wollen.

Man muss für die Nichtbeförderung nicht unbedingt in allen Fällen am Gate erscheinen
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Involuntary denied boarding gibt's nicht. Es gibt nur die "Nichtbeförderung". Die kann auch schon mehrere Monate vor Abflug passieren, wenn die Airline verlauten lässt dich nicht mitnehmen zu wollen.

Man muss für die Nichtbeförderung nicht unbedingt in allen Fällen am Gate erscheinen
Hast recht. Ich hatte meinen Post gerade noch etwas angepasst, aber Du hattest schon geantwortet.
 

nerd

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04.01.2017
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Zumindest machen Sie das so für ihre eigenen Füge - d.h. es werden die XP und Meilen für den ursprünglich gebuchten Flug gut geschrieben, auch wenn eine Umbuchung erforderlich war.
Damit beziehst du dich aber auf Original Routing Credits auf Wunsch des Passagiers bei Umbuchung auf Allianzfremde Airline, oder? Ansonsten habe ich das zumindest zu meinen Gunsten ziemlich sicher schon anders erlebt, d.h. gebucht AMS-Ziel, umgebucht AMS-CDG-Ziel, XP für letzteres bekommen.

Um hoffentlich wieder näher zum Thema zu kommen: Was steht einem eigentlich als Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen zu, wenn man bei der ursrpünglichen Airline Statusvorteile hatte. Also gebucht KLM light, aber Freigepäck und Lounge durch Status. Nun wird auf LH Light umgebucht. Muss KLM die Zusatzgebühren für das Check-In Gepäck erstatten? Vermutlich Zutrittsgebühren für eine Lounge eher nicht?
 

daddycoool

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10.03.2017
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Gebucht ist ein (MM) Award im Januar 27,

BCN-SIN-DPS ( alles auf SQ )

und durch die Flugplanänderung der SQ bleiben in SIN nur 35 Minuten.

Das erscheint mir überaus sportlich für Passagiere und vor allem für Gepäck.

Zur Umbuchung hab ich schon aufgefordert , einen Tag früher würde die Verbindung noch passen.

EU261 bei Unterschreiten der MCT, ohne Deutschland Bezug, welche Chancen gibt es da und welche alternative Regelung hat Singapur da zu bieten?

Hinsichtlich der zu erwartenden Gepäckverspätung kann ich schonmal nach einem Kosmetik- und Badehosenfachgeschäft googeln. Muss ich hier was beachten?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Muss KLM die Zusatzgebühren für das Check-In Gepäck erstatten?
Zumindest das AG in Nürtingen hat damals dieser Sicht entsprochen, weil ich bereits eine AB Bordkarte mit drei Gepäckstücken (ein Gepäck im Tarif + einmal Statusgepäck + angemeldetes Sportgepäck) da es letzteres bei KLM auch mit Status nicht zusätzlich gab, waren Kosten entstanden die AB nicht übernehmen wollte.

Leider kam es nach einem rechtlichen Hinweis der so eindeutig war, dass AB ein Anerkenntnis abgegeben hat.

Mit der Lounge hast du eher Pech es sei denn du hast eine große Wartezeit, dann könntest du das als Alternative zu den Verpflegungskosten geltend machen, bei etwa sechs Stunden Wartezeit ist damals das AG in Hamburg dieser Sicht gefolgt allerdings kam auch hier nur ein Anerkenntnisurteil.
 
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