EU Fluggastrechte / Annullierung

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10.02.2019
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Folgender Fall :
gebucht CAI-MUC-DUS . MS ist mit 2 Stunden Verspätung gestartet , dadurch Anschluss in MUC verpasst, Ankunft in DUS 3 ,5 Stunden später.
Greift EU 261/2004 , obwohl der Abflug aus einem nicht EU Land gestartet ist ? Spielt der verpasste/verspätete domnestic Flug in Deutschland eine Rolle ? Oder greift hier das Verursacherprinzip (MS Egypt Air) ?
Das kann man durchaus probieren. Dafür brauchts aber einen Anwalt, der Ahnung hat. Ich habe es mir Dr. Böse in vergleichbarer Konstellation schon hinbekommen.

Zahlen muss Lufthansa (oder welche EU-Airline auch immer das zweite Segment geflogen wäre). Lufthansa City ist eine eigene Airline.
 
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Reaktionen: dermatti und rainer1

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
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mal ne Frage, ob diesen hier beschriebenen Move hier jmd bereits gemacht hat:

BER-FRA-SIN return für Tausende € buchen... (günstigster Tarif)
Und wenn man dann doch stornieren muss aus bestimmten Gründen... der LH mitteilen, man nutzt nur BER-FRA für aktuell zu Buchen gerade 100€ o.Ä und bekommt den kompletten Rest zurück.