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Das kann man durchaus probieren. Dafür brauchts aber einen Anwalt, der Ahnung hat. Ich habe es mir Dr. Böse in vergleichbarer Konstellation schon hinbekommen.Folgender Fall :
gebucht CAI-MUC-DUS . MS ist mit 2 Stunden Verspätung gestartet , dadurch Anschluss in MUC verpasst, Ankunft in DUS 3 ,5 Stunden später.
Greift EU 261/2004 , obwohl der Abflug aus einem nicht EU Land gestartet ist ? Spielt der verpasste/verspätete domnestic Flug in Deutschland eine Rolle ? Oder greift hier das Verursacherprinzip (MS Egypt Air) ?
Zahlen muss Lufthansa (oder welche EU-Airline auch immer das zweite Segment geflogen wäre). Lufthansa City ist eine eigene Airline.