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... Die Fluggesellschaft hat bisher eine Übernahme der Kosten abgelehnt, und mir nur eine kostenfreie Stornierung des Flugs angeboten.
Wie ich in diesem Thread gelesen habe, gilt eine solche Fluplanänderung als Annulierung des Flugs, und ich gehe dessahlb davon aus, dass wenn ich "freiwillig" den neuen Flug nehme, rechtlich gesehen auch selber für die Übernachtung bezahlen muss (obwohl diese auch meiner Sicht natürlich durch eine Verschulden der Fluggesellschaft notwendig wird.)
Kann mir das Jemand so bestätigen?
Gruss Chris
Genau das würdest Du tun, Du nimmst das Angebot der Ersatzbeförderung einen Tag früher an und damit bestehen natürlich keine Rechte die zusätzlichen Kosten für Die Hotelübernachtung auf das Luftfahrtunterehmen abzuwälzen. Wie von urmel beschrieben, gilt hier die zwei Wochen Frist.
Ärgerlich, allerdings kannst Du außer auf die kostenfreie Stornierung erstmal rechtlich auf nichts weiteres bestehen. Kooperativ mit dem Luftfahrtunternehmen verhandeln und alle Alternativen prüfen, aber es bleibt Kulanz.