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EuGH-Urteil zu Kontaktlos-Zahlung nach Bankkarten-Verlust und Meldung
siehe auch: https://www.ard-text.de/index.php?page=168#
Aktenzeichen C 287/19
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jspDer EuGH hat entschieden, dass eine Bank die Haftung für nicht autorisierte kontaktlose Kartenzahlungen für Kleinbeträge bis zur Grenze von 25 Euro nicht auf ihre Kunden abwälzen kann, nachdem das Abhandenkommen der Karte gemeldet wurde.
siehe auch: https://www.ard-text.de/index.php?page=168#
In Österreich hatte eine Bank die Haftung bei der Nahfeldkommunikationsfunk-
tion (Zahlung ohne Pin bei geringen Beträgen) ausgeschlossen und dem Kunden
das Missbrauchsrisiko anlasten wollen. Die Bank hatte fälschlich behauptet,
eine Sperrung sei technisch unmöglich.
Aktenzeichen C 287/19
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