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EuGH-Urteil zu Bankkarten-Verlust (NFC)

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Uwe66

Erfahrenes Mitglied
13.03.2020
672
135
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EuGH-Urteil zu Kontaktlos-Zahlung nach Bankkarten-Verlust und Meldung

Der EuGH hat entschieden, dass eine Bank die Haftung für nicht autorisierte kontaktlose Kartenzahlungen für Kleinbeträge bis zur Grenze von 25 Euro nicht auf ihre Kunden abwälzen kann, nachdem das Abhandenkommen der Karte gemeldet wurde.
Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal...suri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp

siehe auch: https://www.ard-text.de/index.php?page=168#
In Österreich hatte eine Bank die Haftung bei der Nahfeldkommunikationsfunk-
tion (Zahlung ohne Pin bei geringen Beträgen) ausgeschlossen und dem Kunden
das Missbrauchsrisiko anlasten wollen. Die Bank hatte fälschlich behauptet,
eine Sperrung sei technisch unmöglich.

Aktenzeichen C 287/19
 
Zuletzt bearbeitet:

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Dass die sich wegen 25 € bis zum EuGH durchklagen ... :no:
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.257
5.492
MUC/INN
Dass die sich wegen 25 € bis zum EuGH durchklagen ... :no:

War eine Klage des Verbraucherschutzes (VKI) und ging in Revision zum OGH, der hat das dann dem EuGH vorgelegt und gefragt wie das eu-rechtlich ausschaut, bzw wie gewisse Punkte der Zahlungsdienst-RL auszulegen sind. Zum EuGH klagt man sich eigentlich gar nicht durch :)
 
A

arcor1988

Guest
Wenn die Banken wollen, dass die Kunden kontaktlose Zahlungen (weiter) annehmen, sollten sie solche Faxen tunlichst unterlassen. Selbst vor dem Melden des Abhandenkommens würde ich eine Haftung seitens der Bank erwarten, schließlich forcieren ja die Banken die Ausgabe solcher Techniken (Zahlung ohne Pin).
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.180
3.128
ZRH
Wenn die Banken wollen, dass die Kunden kontaktlose Zahlungen (weiter) annehmen, sollten sie solche Faxen tunlichst unterlassen. Selbst vor dem Melden des Abhandenkommens würde ich eine Haftung seitens der Bank erwarten, schließlich forcieren ja die Banken die Ausgabe solcher Techniken (Zahlung ohne Pin).
Wobei dich niemand zwingt, die NFC-Funktionalität einzuschalten bzw. eingeschaltet zu lassen. Zumindest in der CH kann bei allen Karten diese Funktionalität abgeschaltet werden (erfolgt teilweise über den Support).
 

cobra07

Aktives Mitglied
25.05.2019
193
13
Wenn die Banken wollen, dass die Kunden kontaktlose Zahlungen (weiter) annehmen, sollten sie solche Faxen tunlichst unterlassen. Selbst vor dem Melden des Abhandenkommens würde ich eine Haftung seitens der Bank erwarten, schließlich forcieren ja die Banken die Ausgabe solcher Techniken (Zahlung ohne Pin).

Viele (gute) Banken tun dies auch. Bei z.B. der LBB, Barclaycard, ING ist ein Selbstbehalt VOR Verlustmeldung von 0 EUR in den AGB hinterlegt.
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
Wenn die Banken wollen, dass die Kunden kontaktlose Zahlungen (weiter) annehmen, sollten sie solche Faxen tunlichst unterlassen. Selbst vor dem Melden des Abhandenkommens würde ich eine Haftung seitens der Bank erwarten, schließlich forcieren ja die Banken die Ausgabe solcher Techniken (Zahlung ohne Pin).

Das könnte natürlich prima ausgenutzt werden.

Da tätigt man noch ein paar kontaktlose Zahlungen und meldet dann, dass die Karte schon vor x Tagen verloren ging.
 

cobra07

Aktives Mitglied
25.05.2019
193
13
Das könnte natürlich prima ausgenutzt werden.

Da tätigt man noch ein paar kontaktlose Zahlungen und meldet dann, dass die Karte schon vor x Tagen verloren ging.

Für einen 2 oder maximal 3-stelligen Betrag?
Mit polizeilicher Anzeige, eidesstattlicher Versicherung usw. brauch man dafür schon ne Menge krimineller Energie meiner Meinung nach.
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
672
206
In Deutschland ist die Abschaltung bei der Mehrheit der Karten gar nicht möglich.
Selbst wenn NFC bankseitig blockiert wird, bei Girocards geht dann immer noch kontaktlose Lastschrift. Und die ist nicht auf 25€ begrenzt. OK, kann man ja widerrufen, macht aber trotzdem Arbeit.
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
Für einen 2 oder maximal 3-stelligen Betrag?
Mit polizeilicher Anzeige, eidesstattlicher Versicherung usw. brauch man dafür schon ne Menge krimineller Energie meiner Meinung nach.

Es zwingt einen doch niemand zu einer polizeilichen Anzeige (Strafanzeige).
Der Verlust der Karte ist der Bank mitzuteilen und nicht der Polizei. Von Diebstahl war keine Rede.
Welche eidesstattliche Versicherung meinst du eigentlich?
 

cobra07

Aktives Mitglied
25.05.2019
193
13
Es zwingt einen doch niemand zu einer polizeilichen Anzeige (Strafanzeige).
Der Verlust der Karte ist der Bank mitzuteilen und nicht der Polizei. Von Diebstahl war keine Rede.
Welche eidesstattliche Versicherung meinst du eigentlich?
Verlust musst du selbstverständlich nicht der Polizei melden. Verlust mit folgender missbräuchlichen Verwendung der Karte natürlich schon.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
In Deutschland ist die Abschaltung bei der Mehrheit der Karten gar nicht möglich.


Das ist ja das Problem. Außer im Genosektor; wo es standartmäßig für den Kunden die Wahl der Abschaltung am Geldautomaten gibt; und bei den Fintecs hat der Kunde keinerlei Auswahlmöglichkeit. Und das finde ich so kundenunreundlich. :stop:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.548
4.097
Das ist ja das Problem. Außer im Genosektor; wo es standartmäßig für den Kunden die Wahl der Abschaltung am Geldautomaten gibt; und bei den Fintecs hat der Kunde keinerlei Auswahlmöglichkeit. Und das finde ich so kundenunreundlich. :stop:

Hier geht es um Österreich. In Deutschland stellt sich diese Frage nach meiner Erinnerung nicht, weil die Haftung nach Anzeige irgendwo in den unleserlich geschriebenen §§ 675a bis 675z BGB ausgeschlossen wurde.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.125
1.664
Hier geht es um Österreich. In Deutschland stellt sich diese Frage nach meiner Erinnerung nicht, weil die Haftung nach Anzeige irgendwo in den unleserlich geschriebenen §§ 675a bis 675z BGB ausgeschlossen wurde.


Das mag stimmen! Mir geht es aber nicht um die Haftung, sondern um die "kundenunfreundliche" Verweigerung der Wahlfreiheit für oder eben gegen NFC. Und die Banken können sich nicht mit technsichen Gründen rausreden. Schließlich können zumindest bei allen VR Banken bzw. Sparkassen und auch den meisten Cash Gruup Banken die PINs der Bankkarten am Automaten geändert werden. Und bei den Genos wie gesagt sogar die NFC Funktion ein- oder ausgeschaltet werden!(n)
 
A

arcor1988

Guest
Es zwingt einen doch niemand zu einer polizeilichen Anzeige (Strafanzeige).
Der Verlust der Karte ist der Bank mitzuteilen und nicht der Polizei. Von Diebstahl war keine Rede.
Welche eidesstattliche Versicherung meinst du eigentlich?

Hast du noch nie Umsätze reklamiert ? Ich musste immer an Eides statt versichern, dass ich diese nicht getätigt / autorisiert habe.
 
A

arcor1988

Guest
Ich weiß gerade gar nicht wie amex (in D) das händelt. Selbstbehalt war glaube ich 50€ oder ?
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
Hast du noch nie Umsätze reklamiert ? Ich musste immer an Eides statt versichern, dass ich diese nicht getätigt / autorisiert habe.

Das mag für Umsätze gelten, wenn die Karte im Besitz des Kunden ist.

Wenn ich jedoch der Bank am 10.11. gemeldet habe, dass ich die Karte bereits seit dem 3.11. vermisse, kann ich logisch die Umsätze am 5. und 7.11. nicht (mehr) getätigt haben.
 
A

arcor1988

Guest
Das mag für Umsätze gelten, wenn die Karte im Besitz des Kunden ist.

Wenn ich jedoch der Bank am 10.11. gemeldet habe, dass ich die Karte bereits seit dem 3.11. vermisse, kann ich logisch die Umsätze am 5. und 7.11. nicht (mehr) getätigt haben.


Dann fragt die Bank, berechtigterweise, warum du dich erst nach einer Woche meldest. Dann wiederum dürfte die Versicherung angebracht sein.
 
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